Darf ein Anwalt vor Gericht weinen?
Also wenn das Opfer zB berichtet, was der Täter alles gemacht hat etc. Ist es dann sehr verwerflich, wenn man anfängt zu weinen? Und darf der Richter einen ermahnen bzw rauswerfen?
3 Antworten
Ein Anwalt sollte sich vor Gericht schon im Griff haben. Wenn er heult, hat er das nicht. Wie will er denn sicher verteidigen, wenn ihn die Tat zu Tränen rührt? Als Angeklagter würde ich mich von so einem Verteidiger sofort trennen. Der würde mir ja schaden.
Nun, es ist vielleicht nicht üblich und auch peinlich für den Anwalt, aber prinzipiell darf ein Richter den Anwalt aufgrund des Weinens nur rauswerfen, wenn das Weinen die Verhandlung übermäßig stört, also wenn er beispielsweise sehr laut weint, sich auf den Boden wirft, etc.
Aber normales Weinen ist nicht verwerflich, und darf auch nicht mit einem Rauswurf bestraft werden.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Willibergi
Wenn der Vertreidiger rumheult, würde ich zumindest die Verhandlung unterbrechen, und dem Angeklagten raten, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Es ist schädlich für den Angeklagten,wenn er über die Tat dessen, den er verteidigen soll, heulen muß. Dann kann er seinen Job nicht machen.
Das ist klar, ich würde einem solchen Anwalt auch die Leviten lesen. ;)
LG Willibergi
das wäre in etwa so wie wenn der Arzt kein Blut sehen kann und dann den Raum mit dem Unfallopfer wo ein Arm angenäht werden sollte verlässt um nicht ohnmächtig zu werden.
Der Anwalt erfährt ja vorher schon die Tat, und er hat die Möglichkeit den abzulehnen.
Ich kenne zB einen Anwalt der keine Sexualstraftäter verteidigt.
Würde er vor Gericht zu weinen anfänggen hätte er somit bewiesen dass er den falschen Beruf hat, ein Anwalt muss sowas aushalten...genau wie der Richter oder der Polizist. Gewisse berufe erfordern ein Maß an Standfestigkeit.