Zeuge vor Gericht?
Hallo, aufgrund einer straftat in unserer alten Einrichtung im Juni 21 kommt es Montag nun zum Gerichtstermin. Ich habe nun das Gefühl, das der Richter dem möchtegern Zeugen eher glauben wird als mir. Eigentlich heißt es ja, das jemanden die Tat nachgewiesen werden muss. Meine frage ist nun, ob es reicht, wenn der Zeuge sagt " ich bin mir sicher, daß er gemacht hat." für eine verurteilung. Sprich der Richter fragt den Zeugen und der Richter ist trotz fehlender Beweise auf seiner Seite. Geht das?
7 Antworten
Eigentlich heißt es ja, das jemanden die Tat nachgewiesen werden muss.
Wofuer eine Zeugenaussage aber durchaus Beweis genug sein kann.
Meine frage ist nun, ob es reicht, wenn der Zeuge sagt " ich bin mir sicher, daß er gemacht hat." für eine verurteilung.
Nein, natuerlich nicht. Der Zeuge wird aber auch nicht nach seiner Meinung gefragt, sondern danach, was er gesehen, gehoert und moeglicherweise auch gerochen hat. Solche Beobachtungen (nicht persoenliche Einschaetzungen!) koennen durchaus fuer eine Verurteilung ausreichen.
Hallo,
Guten Abend.
aufgrund einer straftat in unserer alten Einrichtung im Juni 21 kommt es Montag nun zum Gerichtstermin.
Darf ich fragen welche Straftat dir vorgeworfen wird?
Ich habe nun das Gefühl, das der Richter dem möchtegern Zeugen eher glauben wird als mir. Eigentlich heißt es ja, das jemanden die Tat nachgewiesen werden muss.
Das ist richtig so. Ohne stichhaltige Beweise und alleine nur mit einer sehr diffusen Aussage wird dich niemand verteilen können.
Meine frage ist nun, ob es reicht, wenn der Zeuge sagt " ich bin mir sicher, daß er gemacht hat." für eine verurteilung. Sprich der Richter fragt den Zeugen und der Richter ist trotz fehlender Beweise auf seiner Seite. Geht das?
Nein, das geht nicht. Alleine die subjektiv konnotierte Aussage eines Zeuges ist nicht Beweis genug. Dir muss schon eindeutig was nachgewiesen werden. Gelingt es der Staatsanwaltschaft nicht, eindeutige Beweise gegen dich darzulegen gilt das Prinzip 'in dubio pro reo' - im Zweifel für den Angeklagten. Du wärst also freizusprechen.
Alles Weitere wird dir von deiner Rechtsvertretung dargelegt werden.
Liebe Grüße ☀️💋☀️
Kam es zu einem Personenschaden?
Nein
Gab es andere Zeugen ausser den oben genannten?
Ein Betreuer und eben der Bengel zudem die Polizisten die zur Tat nicht anwesend waren erst mit der Feuerwehr kamen
Zudem hatte ich heute ein Termin bei der Gerichtshiilfe und da war eben auch das Thema, das ich mal bei der Feuerwehr war und es hieß, das Leute die bei der Feuerwehr waren öfter mal Brandstiftung begehen.... So als wenn jeder Brandstiftung begeht. Der mal bei der Jugendfeuerwehr war.
Was ist denn das bitte für ein billiges Vorurteil? Na dann viel Spass wenn bereits die Gerichtshilfe so denkt. Ich hoffe eure Richter sind nicht auch so hirnbeschränkt wie die Werte Dame.
Er hat gesagt, das es meistens so ist aber nicht, daß nur weil ich bei der Feuerwehr war deswegen was anzünden wurde.
So platt geht das dann doch nicht ab. Ich nehme an, dass du einen Anwalt hast. Der kann dir sagen, wie der betreffende Richter so arbeitet. Und sei deinem Anwalt gegenüber grundsätzlich extrem offen und ehrlich gegenüber, damit der dir wenigstens glaubt. Dann kann er dich auch gut vertreten.
Ne ich habe kein Anwalt
Wenn du eine Anklage gegen dich hast, kannst du doch nicht ohne Anwalt vor Gericht gehen! Such dir einen. Es gibt finanzielle Hilfen, was die Bezahlung angeht. Das kann dir dein Anwalt dann aber auch sagen.
" ich bin mir sicher, daß er gemacht hat."
Nein. Diese Zeugenaussage würde vermutlich nicht reichen um Dir eine Straftat nachzuweisen. Er müsste Dich schon dabei beobachtet haben. Ansonsten ist auch sein "ich bin mir sicher..." nur eine subjektive Wahrnehmung.
Selbst, wenn er Dich gesehen hätte, wie Du von einem Tatort flüchtest, würde bestimmt nicht ausreichen um die Tat ansich nachzuweisen.
Kommt auf die Situation an und wer Zeuge ist. Wenn der Zeuge ein Polizist ist, glaubt man dem meistens. Einem Normalo wird nicht so schnell geglaubt. Da gilt dann in der Tat "Im Zweifel für den Angeklagten".
Die polizisten waren nicht anwesend. Die sind mit der Feuerwehr zusammen eingetroffen. Trotzdem stehen die in der anklage als Zeugen warum auch immer
Es geht um Brandstiftung / Sachbeschädigung an Mülltonnen, die angezündet worden sind. Das andere ding ist, es waren zu dem Zeitpunkt mehr als 20 Kinder da