bei einer Generalvollmacht können Konten "leergeräumt" und aufgelöst werden?

6 Antworten

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ja, er kann alles damit, er könnte sogar in deinem namen heiraten, wenn die ehe nicht ein höchstpersönliches rechtsgeschäft wäre

er kann alles in deinem namen tun, fast alles

er könnte auch irgendetwas in deinem namen für 30 mio € kaufen zb

Ja, das beinhaltet eine Generalvollmacht:

Ja, wenn diese entsprechend formuliert ist.

bei einer Generalvollmacht können Konten "leergeräumt" und aufgelöst werden ?

Wie schon bei der voherigen Frage beantwortet: sie können, sofern die Vollmacht über den Tod hinaus bestand und nicht von der Erben widerrufen wurde oder lebzeitig, wenn es nachweislich oder mutmaßlich in Sinne des Erblassers geschah. Deshalb und dafür hatte sie / er ja Vollmacht erteilt beommen :-)

Allerdings dürfen sie nach dem Tod des Vollmachtgebers nur ebenso verfahren: alles andere wäre als Bereicherung natürlich rückforderbar.

G imager761

Natürlich kann jemand mit einer Vollmacht dein Konto leeren. Du gibst ihm ja die Schriftliche Erlubniss deine Banlkgeschäfte abzuwickeln.