Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden, Ackerland darf von einer oder 2 Parteien behalten werden?
3 Schwestern streiten gerade rum, sie stecken in einer Erbengemeinschaft fest. Die eine will unbedingt raus, das Haus wird nun auch bald verkauft hoffentlich.
Jetzt geht es noch um Feld. Anscheinend muss Feld an einen Landwirt verkauft werden, ansonsten schaltet sich das Landwirtschaftsamt ein. Aber eine Schwester will gerne das Feld behalten, weil Land wertvoll ist und eine Privatperson quasi schwer an Land kommt heutzutage. Kennt sich da jemand aus? Weil eine Erbengemeinschaft ist ein Organ, und wenn die aufgelöst wird, muss die eine Schwester wohl als "normaler" Käufer dann das Feld abkaufen oder? Und das geht dann nicht, da sie kein Landwirt ist oder?
Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten!
LG
6 Antworten
Das höre ich zum ersten Mal, dass Äcker nur an Landwirte verkauft werden dürfen. Das halte ich so auch nicht für wahr.
Vielleicht kommt das noch auf das Bundesland an, denn bei uns ist das wohl so, die eine Schwester hat einen Anwalt befragt
Von dem Feld muß der wert ermittelt werden der dann durch 3 geteilt wird.
Dementsprechend erhalten die beiden Schwestern von der dritten den Betrag ausgezahlt.
Kenne es gerade aus eigener Erfahrung.
Sofern alles Verkauft und ausbezahlt ist...Ist die Gemeinschaft automatisch aufgelöst...also keine Sorge deswegen
Bei Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen über einer bestimmten Flächengröße ( 1000 qm?) ist der Notar immer verpflichtet eine Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz einzufordern. Ob die nach dem Gesetz zuständige Behörde ihr Recht ausübt, ist vorher schwer zu beurteilen.
Mir wäre nicht bekannt, dass diese Genehmigung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft entfallen kann. Die Frage kann aber ein Notar beantworten.
Handelt es sich beim Erblasser um einen Landwirt müssen unter Umständen noch andere Vorschriften beachtet werden ( Hoferbschaft)
Die Erbengemeinschaft in 2 Schritten auseinander zu setzen, macht keinen Sinn, wenn die 3 Damen bereits zerstritten sind. In dem Fall kann die kaufwillige Dame davon ausgehen, dass sich die beiden anderen Damen auch die landwirtschaftliche Fläche vergolden lassen.
eine Erbengemeinschaft (an Grundstücken) kann durch Versteigerung aufgelöst werden
oder ihr einigt Euch und die Schwester zahlt die anderen aus ... und die anderen stimmen dafür der Grundbuchänderung zu
Guten Morgen, in solchen Sachen solltest Du einen Anwalt für Erbrecht fragen, der kann euch am Besten helfen, lieben GRuß
Hallo. Ja das wäre logisch. aber wie ist das dann, bleibt die Erbengemeinschaft mit einer Person bestehen? Oder wird sie aufgelöst und eine Person aus der Erbengemeinschaft muss der Erbengemeinschaft das Stück abkaufen?