Generalvollmacht - was darf ich?
Darf derjenige, der die Generalvollmacht besitzt, auf das Bankkonto des Vollmachtgebers zu greifen? Wie weit gehen genau die Befugnisse des Vollmachtnehmers?
10 Antworten
Dazu müsste man die Vollmacht sehen, auf was die sich bezieht, oder welche Dinge ausgenommen sind. Aber in der Regel ist eine "Generalvollmacht", das man damit alles machen kann wie der Kontoinhaber.
Wenn jetzt mehrere Kinder als Erben auftreten, bekommen dann alle die Vollmacht übertragen?
Was meinst du denn mit "übertragen bekommen"?
Wenn sie mit dem Tod enden würde, dann müsste immer kontrolliert werden ob der Vollmachtgeber immer noch lebt. Das ist nicht möglich.
Also eine Vollmacht geht immer über den Tod hinaus, kann aber von den ERben widerrufen werden.
Woher weißt du, dass die erteilte Vollmacht bei Tod erlischt? Sie kann durchaus über den Tod hinaus gelten
Und wer bekommt die Vollmacht dann übertragen? Die Erben, also die Kinder des Vollmachtgebers?
Die Vollmacht ist nicht eingeschränkt und geht über den Tod hinaus.
nein, das stimmt nicht, die Generalvollmacht erlischt bei Tod. Dan ist das Sache des Notars oder des Gerichts.
Unsinn, sie wirkt genau wie vereinbart über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Allerdings darf sie von den rechtsnachfolgenden Erben widerrufen werden.
Rechtssicherheit - Akzeptanz von Vollmachten
Grundsätzlich darf man mit einer entsprechenden Vollmacht auch auf die Bankkonten zugreifen - aber die Banken und Sparkassen sind hier sehr restriktiv - sie akzeptieren selbst erstellte Vollmachten i. d. R. aus Gründen der Rechtssicherheit nicht; sie verlangen, daß ein entsprechendes Bankformular ausgefüllt und unterschrieben wird.
Eine Vollmacht ist allerdings nicht an eine Form gebunden; es empfiehlt sich aber sichheitshalber grundsätzlich eine notariell beurkundete Vollmacht auszustellen - diese ist dann auch unbeschränkt im Geschäftsverkehr zu akzeptieren - auch Banken müssen sie akzeptieren.
Ist eine selbst verfasste Vollmacht nicht notariell beurkundet, kann es immer Probleme mit der Akzeptanz geben - das kann man vermeiden...
Ob eine Generalvollmacht auch automatisch eine Bankvollmacht beinhaltet, ist umstritten.
Deshalb sollte explizit das Konto x genannt werden und auch was der Bevollmächtigte alles darf, sollte genannt sein (das ist in einem Bankformular auch so vorgegeben).
Grundsätzlich sollten Vollmachten jeglicher Art wohl überlegt rechtssicher und eindeutig formuliert werden.
Das kommt zunächst mal auf den Wortlaut der Vollmacht an. Dort sollte genau geregelt sein, wie weit diese gehen soll
Folgendes ist dann noch zu beachten: das handeln des Bevollmächtigten hat dem Willen des Vollmachtgebers zu entsprechen, heißt, der Bevollmächtigte darf zB nicht einfach Geld abheben und es für sich verbrauchen, wenn der Bevollmächtigte ihm dies nicht gestattet hat.
auch eine Generalvollmacht kann bestimmten Einschränkungen unterliegen. So kann vereinbart werden dass zwar Kontozugriff ist aber das Geld nur für Zwecke des Besitzers verwendet werden darf usw.
Du kannst dich für deine Zwecke niemals selbst bedienen
Die Generalvollmacht ist nicht eingeschränkt und ist über den Tod hinaus gültig. Es wurde nichts anderes niedergeschrieben.
machen wir es mal deutlicher. Mal angenommen es existieren Erben die nach dem Tod des Kontoinhabers Ansprüche auf das Guthaben dort haben. Wenn du das Konto aber schon zu Lebzeiten für dich abräumst werden sie dich verklagen und die Beträge von dir zurückfordern. Eine Generalvollmacht setzt kein Testament bzw gesetzliche Erbfolge aus
Und wer bekommt die Vollmacht dann übertragen? Die Erben, also die Kinder des Vollmachtgebers?
der Kontozugriff um den es geht wird vom Nachlassgericht an die Erben erteilt
Ich habe ca. 1200 Euro gespart (bin in der Ausbildung und 19
Jahre alt) und bin recht sparsam. Ich gehe nicht auf Partys, gebe kein
Geld für Zigaretten und Alkohol aus und das werde ich auch in Zukunft
nicht tun.
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kann es sein dass das Geld von dem Konto ist wo du glaubst eine Vollmacht zu haben ?
Nein, das ist mein eigenes.
Mit einer Generalvollmacht kannst du alles machen, außer höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Du kannst also nicht für ihn heiraten. Mit dem Geld kannst du alles machen, musst dich aber dann dem Vollmachtgeber oder seinen Erben dafür verantworten.
Die Erben treten in die Rechtsposition des Vollmachtgebers ein, dh sie müssen Sie gegen sich gelten lassen oder können Sie widerrufen