Darf mein Bruder die Wohnung leerräumen obwohl ich Miterbe bin?

5 Antworten

Dir dringend einen Anwalt suchen. Eine Strafanzeige allein bringt Dich da nicht weiter, dadurch bekommst Du nämlich gar nichts zurück. Der Anwalt wird Dir helfen können, wie Du Dich jetzt verhalten sollst und die entsprechenden Forderungen in Deinem Namen an Deinen Bruder stellen. Ausserdem weiß er bestimmt Möglichkeiten, wie man z.B. Konten bei der Bank sperren lassen kann, bevor Deiner Bruder noch mehr abräumt. Und wenn Du die Konten oder die Banken kennst wird der Anwalt vielleicht auch Auskunft bei der Bank beantragen, ob nach ihrem Tod Geld ausgezahlt wurde etc.

Lattepfosten  15.08.2014, 01:32

Du solltest Dich auch dringend darum kümmern, einen Erbschein zu erhalten, damit Du Dich gegenüber Dritten wie z.B. Banken als berechtigter Erbe ausweisen kannst.

Ja du solltest ihn wegen Diebstahls anzeigen. Und nein das darf er nicht.

Such dir einen Anwalt und verklag ihn dann.

Und wer hat die Beerdigungskosten gezahlt? 

Sachte, sachte!

Hat Dein Bruder denn jemals behauptet, daß er die Sachen oder den Verkaufserlös für sich allein beansprucht?

Ist Dir bewußt, daß die Erben die Miete zu zahlen haben, bis die Wohnung für eine Weitervermietung hergerichtet ist (Kündigung des Mietvertrages,Renovierung, Schlüsselübergabe, etc)?

Was war denn nach dem Tod der Mutter eigentlich Dein Beitrag, die anfallenden Angelegenheiten zu erledigen?

Bachatatanzmaus 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 02:06

Ja hat er.Natürlich weiß ich das die erben die Miete zu zahlen haben.Mir wurde der Tod meiner Mutter lange Zeit verschwiegen vom Bruder,dadurch konnte ich nichts beitragfen und wenn ich ihn anrufe legt er einfach auf.

Erbunterschlagung wäre es, wenn er dir verschwiegen hätte, dass es ein Testament oder überhaupt etwas zu erben gibt.

So ist es eher Diebstahl - es gehört ja zu gleichen Teilen dir und ihm.

Schade um die schönen Sachen, aber ihr könntet euch auch einigen, dass er dir die Hälfte vom Erlös gibt. Ist wohl die einfachste Variante, weil eine Aufteilung leichter ist als mit Gegenständen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, ist eine Zivilklage der richtige Weg.