Mit Vollmacht Konto "leergeräumt"
Hallo, eine weitere Frage, ich versuche wieder es kurz zu fassen: Es gab da mal ein Konto aus einem Hausverkauf in Polen, das Konto ebenfalls in Polen. Meine 1. Schwester wollte damals sehr viel von dem Erlös haben, hat mündlich;) zugesagt, dafür, dass sie so viel nimmt, keinen Anspruch auf das Elternhaus erhebt. Meine 2. Schwester glaubte ihr und ich hatte nix zu melden. Jetzt sind beide Elternteile tot und Sie erhebt natürlich Anspruch auf das Elternhaus... Nun war die 1. Schwester nicht dumm und hat das Konto, auf dem das Geld lag, nur auf die 2. Schwester laufen lassen. Wir wollten von anfang an, dass sie ein eigenes Konto für ihren Teil aufmacht, aber hat sie nie. Sie hat sich nur eine Vollmacht ausstellen lassen für das Konto. Von 500.000 ZL hat sie 300.000 Zl abgehoben. Meine Frage is, ob man die Vollmacht im Nachhinein anfechten kann? Weil die wurde ja nur unter der Voraussetzung gegeben, dass die Frau auf das Elternhaus verzichtet. Im Endeffekt hat sie mehr abgehoben als sie sollte und zudem will sie noch Anteil am Elternhaus. Und die letzte Frage: sind da überhaupt deutsche Anwälte zuständg? Wir sind alle als Spätaussiedler als von Geburt an deutsch anerkannt.
Danke!
5 Antworten
Nach deutschem (Erb-)Recht ist ein Verzicht auf eine Erbe nur mit notarieller Beurkundung wirksam; die Verzichtserklärung der Schwester also nichtig.
Und eine Kontenvollmacht darf solange ausgeübt werden, wie sie von den rechtsnachfilgenden Erben nicht widerrufen wäre. Deine Schwester konnte also mit Billigung, gar im Auftrag der Kontoinhaberin zu deren Lebzeit über die Einlage verfügen.
Was wollte man da anfechten? Geschäftsunfähigkeit der Kontoinhaberin, als sie die Bankvollmacht erteilte? Die dürfte die gegenzeichnende Bank erfolgreich bestreiten :-O
G imager761
Die Vollmacht gilt in dem Maße, wie sie offiziell erteilt wurde. Wenn da keine Begrenzung drin steht, könnt Ihr die Vollmacht nicht nachträglich außer Kraft setzen.
Wenn die andere Schwester noch Ansprüche hat, sind die nicht ungültig geworden, nur weil die Schwester sich das Geld geholt hat. Ihr könnt also die Rückzahlung verlangen. Ihr könnt ja erst einmal einen Anwalt in Deutschland einschalten. Vielleicht reicht es ja, wenn er der anderen Schwester die Situation erklärt.
Du solltest dich mal.schlau machen, wie die Gesetzte dafür in Polen sind.
Eine Deutsche Platform ist dafür recht ungeeignet.
lg
wer ne vollmacht hat darf das geld nehmen egal was unter euch abgemacht wurde. wenn ihr keine beweise habt also nix schriftliches dann könnt ihr nichts machen.
Man könnte die Schwester wegen BETRUG anzeigen. Schließlich hat sie Geld vom Konto geräumt, das ihr nicht gehört. Das Haus und das Konto ist in Polen, der Verkauf wurde in Polen durchgeführt, also polnisches Recht!