Mit Vollmacht Konto "leergeräumt"

5 Antworten

Nach deutschem (Erb-)Recht ist ein Verzicht auf eine Erbe nur mit notarieller Beurkundung wirksam; die Verzichtserklärung der Schwester also nichtig.

Und eine Kontenvollmacht darf solange ausgeübt werden, wie sie von den rechtsnachfilgenden Erben nicht widerrufen wäre. Deine Schwester konnte also mit Billigung, gar im Auftrag der Kontoinhaberin zu deren Lebzeit über die Einlage verfügen.

Was wollte man da anfechten? Geschäftsunfähigkeit der Kontoinhaberin, als sie die Bankvollmacht erteilte? Die dürfte die gegenzeichnende Bank erfolgreich bestreiten :-O

G imager761

Die Vollmacht gilt in dem Maße, wie sie offiziell erteilt wurde. Wenn da keine Begrenzung drin steht, könnt Ihr die Vollmacht nicht nachträglich außer Kraft setzen.

Wenn die andere Schwester noch Ansprüche hat, sind die nicht ungültig geworden, nur weil die Schwester sich das Geld geholt hat. Ihr könnt also die Rückzahlung verlangen. Ihr könnt ja erst einmal einen Anwalt in Deutschland einschalten. Vielleicht reicht es ja, wenn er der anderen Schwester die Situation erklärt.

Du solltest dich mal.schlau machen, wie die Gesetzte dafür in Polen sind.

Eine Deutsche Platform ist dafür recht ungeeignet.

lg

wer ne vollmacht hat darf das geld nehmen egal was unter euch abgemacht wurde. wenn ihr keine beweise habt also nix schriftliches dann könnt ihr nichts machen.

Man könnte die Schwester wegen BETRUG anzeigen. Schließlich hat sie Geld vom Konto geräumt, das ihr nicht gehört. Das Haus und das Konto ist in Polen, der Verkauf wurde in Polen durchgeführt, also polnisches Recht!