Kann das Sozialamt Konten einsehen?
Meine Eltern sind gestorben, die Schwester ebenfalls. Nun erben meine Neffen und ich. Da ein Haus im Nachlass ist, haben wir einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen lassen. Die letzten Jahre lebte mein Vater im Heim, das aber vom eigenen Geld bezahlt wurde. Ein Neffe, wird vom Anwalt vertreten, lebt vom Sozialamt. Wenn das Geld und der Hausanteil entsprechend des Erbauseinandersetzungsvertrag verteilt wurde, kann das Sozialamt vom Vater noch Konten einsehen oder ist durch den Vertrag alles geregelt?
7 Antworten
Da das Sozialamt prüfen muss, ob die Erbschaft Einfluss auf die Berechtigung zur Sozialhilfe hat /weil der Empfänger evtl. nicht mehr hilfebedürftig ist), kann es auch Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Einsicht in dazu gehörende Unterlagen verlangen.
Derjenige, der Soziallleistungen bekommt, muss ja alle Einnahmen und Änderungen mitteilen und sollte da besser ehrlich sein. Im Zweifelsfall müssten auch Verwandte ihre Einnahmen darlegen, aber Tanten müssen nicht für Neffen aufkommen und Verstorbene auch nicht. Wenn das Erbe also verteilt ist, habt Ihr damit nichts mehr zu tun.
Von selber werden sie das nicht können, aber der Neffe der Sozialleistungen bezieht ist zur Mitwirkung verpflichtet, so können sie dann über Umwege auch Einsicht in frühere Kontenbewegungen bekommen.
Der Neffe muss dieses Vermögen als Einnahme angeben und evtl kann das Sozialamt hier als Nachweis evtl auch Kontoauszüge anfordern, ihn ggfls auch noch auffordern auf mögliche Pflichtteilergänzungsansprüche zu prüfen. Bis zum Verbrauch des Vermögens evtl auch die Leistungen einstellen/kürzen.
Sofern der Anwalt hier als gerichtlich bestellter Betreuer des Neffen auftritt- sind dies die Hausaufgaben des Betreuer vor Unterzeichnung des Vertrages.
Sofern dein Vater keine Sozialleistungen bezogen hat - interessiert sich für den Teil auch niemand. Wenn dein Vater nicht berechtigte Leistungen bezogen hätte- könnte ein Rückerstattungsanspruch auf die Erben übergehen.
Es ist aber doch ein Haus da und die Heimkosten konnten getragen werden. Wo sollten da den Schulden sein?
Ich schrieb nur, wenn.
"das Sozialamt vom Vater"?? Vater hat doch das Heim aus eigenem Geld bezahlt, oder? Das ist das Sozialamt doch raus. Was sollen sie noch schauen?
Der Neffe muss seine Erbschaft dem JC schon mitteilen.
Ja der Vater bzw. wir haben alles selbst gezahlt
Ach du meinst die Erbschaft die jetzt kommt. Ja, das kann das Sozialamt über das Finanzamt sehen.
Dein Neffe sollte tunlichst die Erbschaft angeben und auch annehmen. Er macht sich sonst strafbar.
Ist nicht ganz so einfach.
Ein Nachlassgericht will auch immer eine genaue Aufstellung der Werte und Verbindlichkeiten haben.
Dazu gehört dann auch im Zweifelsfall Konteneinsicht.
Also Vorsicht.
Wenn man nicht selbst H4er ist, kann man Erbteile auch ablehnen, wenn man nicht weiß, ob da höhere Schulden als Bestand da ist.
Dazu hat man bis zu 6 Wochen Zeit, dann gilt das Erbe als angenommen.