"Bei Auszug Tapeten, Bodenbelag und Sockelleisten restlos entfernen, ..." ist das rechtens?
mein Vater wander aus und soll seine Wohnung komplett neu machen. Die zugefügte Klausel im Mietvertrag vom 16.1.2008 lautet wie folgt:
"Bei Auszug Tapeten, Bodenbelag und Sockelleisten restlos entfernen, den Untergrund durch evtl. entstandene Schäden ausbessern bzw. glattspachteln."
Ist das nach neuer Rechtsprechung rechtens? Muss er das machen?
Danke für Hilfe
10 Antworten
ergänzen möchte ich noch, dass mein Vater ALLES neu machen musste, als er eingezogen ist.
Wenn ihm die Anfangsrenovierung vom Vermieter auferlegt wurd ist diese unwirksam.
- Anfangs- und Endrenovierung
Die formularmäßige Vereinbarung einer Anfangsrenovierung durch den Mieter ist grundsätzlich unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn dem Mieter ansonsten Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden.
Klauseln, die unabhängig von der Mietdauer und/oder Abnutzung und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen dem Mieter eine Renovierung bei Auszug vorschreiben, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ebenfalls unwirksam. Dies gilt erst Recht für Klauseln, die dem Mieter die Anfangs- und die Endrenovierung auferlegen.
Reine Bedarfsklauseln (z.B. "Renovierung bei Bedarf") sind unwirksam, wenn sie dem Mieter unabhängig von seiner eigenen Abnutzung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichten wollen, wie z.B., wenn der Mieter in eine unrenovierte Wohnung einzieht. Eine Bedarfsklausel ist allenfalls zulässig, wenn klar ist, daß der Bedarf nur durch die Abnutzung des konkreten Mieters entstehen kann.
Die Verpflichtung zur Endrenovierung ist zulässig, wenn
in der Klausel der jeweilige Zustand der Wohnung berücksichtigt wird,
die Wohnung dem Mieter seinerzeit renoviert übergeben wurde und
der Mieter nicht zugleich die laufenden Schönheitsreparaturen übernehmen mußte.
http://www.rechtsanwältin-leipzig.de/rechtsanwalt-leipzig/rechtsgebiete/mietrecht/schoenheitsreparaturen.html
MfG
johnnymcmuff
Genau so ist es richtig, wer will schon in einer abgewohnten und evtl. versieften Wohnung des Vormieters wohnen,? Die Wohnung nach den eigenen Geschmack Renovieren und in Schuß halten und beim Auszug alles wieder entrenovieren, Risse und Löcher verspacjteln, dann wäre dieser ewige Renovierungsstreit ein für alle Mal erledigt. Gutes könnte dem Nachmieter angeboten werden >Wohnen kostet nun einmal< Herr, lass es Verstand rechnen, damit das Gesetz wird.
hast du meinen Thread nicht verstanden????
Entschuldigung "" regnen"" von Regen
Wenn Dein Vater die Wohnung ohne das sie Renoviert war,übernommen hat und nach seinem Geschmack Renoviert hat,kann der Vermieter auch darauf bestehen,das er sie so wieder bekommt.
Eine solche Klausel ist sittenwidrig. Der Boden geht in nichts an, ist einzig Sache des Vermieters. Die Tapeten muss er entfernen und die Wand weißen.
Da liegst du völlig falsch. Klauseln, die fordern die Tapeten zu entfernen sind lt BGH unwirksam, damit auf Grund des Summuierungseffektes auch die zur Durchf. von Schönheitsrep. währen der Mieteit. Falls dann auch noch gefordert würde zu "weißen" wäre allein schon deswegen nichts zu machen, weil Klausel unwirksam.
Das mit den Tapeten lass ich mir ja noch eingehen aber das mit dem Boden??? Wenn kein Schaden entstanden ist, würd ich da nochmal mit dem Vermieter reden.Außerdem habe ich irgendwo im Hinterkopf das man die Renovierung nicht mehr machen muss. Aber sicher bin ich mir da jetzt nicht
Das wäre so nunzulässig. Unrenovierte Wohnung übernommen und bei Auszug removieren? Nein, dass ist ungerechtfertigte Benachteiligung des Mieters und ist deshalb uunwirksam.