Muss ich beim Auszug die Tapeten abreiißen und Wandplatten entfernen? Immer?
Muss man generell bei Auszug einer Wohnung die Tapeten abreißen und oder andere Sachen in den alten Zustand setzen? Es geht um eine geklebte Wand für die Küche und Tapeten in der Küche?! Im Wohnzimmer können die Tapeten dran bleiben??? Sagt der Vermieter " Spar - und Bauverein". Gibt es Grundsatzurteile?
5 Antworten
Hallo FpapaBaer,
wenn der alte Mievertrag noch die festgelegten starren Vorschriften von Schönheitsreperaturen enthält, muss man gar nichts. Das ging schon vor einiger Zeit durch die Presse.
Ein Standardformumlierung ist, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden muss. Bauliche und sonstige Veränderungen müssen zurückgebaut bzw. wieder entfernt werden.
Wenn die Tapeten noch in Ordnung sind, können sie dran bleiben. Neutrale und dezente Farben können bleiben. Eine z.B. schreiend orange-lila oder schwarz gestrichene Rauhfasertapete muss hell (weiß oder beige) gestrichen oder entfernt werden.
Normale Bohrungen in den Kacheln können bleiben (Bad und Küche)
Im Mietvertrag dürfte alles drinstehen. Bei Zweifel kann man im Mietrecht nachlesen.
Egal, wer der Eigentümer/Vemieter ist. Die Regeln sind überall gleich. Urteile gibt es viele ...
Urteile dazu gibt es sicher wie Sand am Meer.
Entscheidend ist, was der Mietvertrag dazu enthält. Steht da, dass die Wohnung dem Zustand zu übergeben ist, wie sie übernommen wurde, dann heißt das auch, dass keine Vertäfelungen, Wandverkleidungen o.Ä zurückbleiben.
Das kommt immer auf die vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist an.
Ohne diese Vereinbarungen zu kennen kann man schwer was dazu sagen.
Die geklebte Wand könnte als bauliche Veränderung und Einbau angesehen werden. Wenn im Vertrag steht das bauliche Veränderungen nicht gestattet sind und/oder Einbauten bei Auszug zu entfernen sind, muß man das sicher machen.
Grundsätzlich, gib die Whg. so zurück wie du sie bekommen hast, dann gibt es keine Probleme, außer du triffst Vereinbarungen mit dem VM ob was bleiben kann.
Diese Frage kann man ohne den Einzelfall im Detail zu kennen nicht beantworten, ich jedenfalls nicht. Denn was steht im MV und was heisst "alter Zustand"?
Ja dazu gibt es höchstrichterliche, also BGH-Urteile, nur ob diese auf den Fall bezogen anwendbar sind ???