Muss ich die Tapeten nun bei Auszug entfernen?

9 Antworten

ja auf jeden fall

Wenn das verlangt wird, musst Du das machen.

.... es gibt ja keinen Mietvertrag bei einer Genossenschaft und eine ganz große hier in der Gegend hat das auch so in den Nutzungsvereinbarungen und somit muss bei Auszug die Tapete runter, so bestätigt durch die Gerichte.

Viel Glück.

Heimweh222 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 16:35

Das stimmt NICHT!! Natürlich gibt es einen Mietvertrag bei einer Genossenschaft-ich habe einen!

schleudermaxe  07.12.2017, 16:46
@Heimweh222

.... dann ist ja alles gut. Nur, warum werden dann die Vereinbarungen nun nicht eingehalten?

Kann der Vermieter des Entfernen tatsächlich verlangen??

Das kommt darauf an:

1.
Ist individualvertraglich bestimmt, dass die Wohnung ohne Wandbelag zurückzugeben ist, hast du dich daran zu halten.

2.
Wurde eine Raufaser- oder Vliestapete so oft überstrichern, dass sie nicht mehr tragfähig ist, ebenso.

3.
Hindert ein auffälliges Muster die Weitervermietung, ebengleich.

4.
Wurde die Wohnung ohne Tapeten vermietet, musst du diesen Zustand wiederherstellen (Rückbaupflicht).

5.
Andernfalls gilt in Formularmietverträgen, das diese Vereinbarung als unangemessenen Benachteiligung unwirksam getroffen ist.

G imager761


albatros  07.12.2017, 00:23

Wurde die Wohnung ohne Tapeten vermietet, musst du diesen Zustand wiederherstellen (Rückbaupflicht).

So ein Blödsinn! Wo hast du nur diesen himmelschreienden Unsinn her! Tapeten sind keine Einbauten oder bauliche Veränderungen! Das müsstest du eigentlich wissen.

imager761  07.12.2017, 06:05
@albatros

Tapeten sind keine Einbauten oder bauliche Veränderungen! Das müsstest du eigentlich wissen.

Selbstverständlich. Das schliesst  aber induividualvertrgliche Vereinbarungen darüber nicht aus. Und wäre tatsächlich dann nicht der Fall, wenn z. B. verspachtelter Sichtputz vermietet wäre und der M ohne Zustimmung Glasfasertapeten mit Dispersionskleber angebracht hätte, die ohne Substanzschädigung (Gipskartonpaltten) nicht entfernbar wäre.

Das einzig himmelschreiende ist dein Inkompetenz in Mietrechtsfragen, die immer nur den von dir favorisierten Sachverhalt berücksichtigen.


Kann der Vermieter des Entfernen tatsächlich verlangen??

Er kann es verlangen, trotzdem musst du das nicht tun. Der BGH hat geurteilt, dass eine solche Forderung  im MV zur Unwirksamkeit der ganzen Schönheitsreparaturklausel führt. Du bräuchtest dann die Wohnung lediglich besenrein zurück geben.

Steht denn diese Forderung überhaupt im Mietvertrag?