Pflicht, Tapeten bei Auszug zu entfernen?

6 Antworten

Die Tapeten gehören per Definition zu den Schönheitsrenovierungen, mit denen der Mieter verpflichtet werden kann. Daher wäre es wichtig zu wissen, ob diesbezüglich etwas in deinem Vertrag vereinbart ist.

Ohne einer Vereinbarung dazu ist eine Beurteilung schwierig, denn es gibt dazu noch keine richterliche Entscheidung. In einem Urteil vom 5.4.2006 hat der BGH nur dazu angemerkt, dass ein Mieter, der die Tapeten entfernen müßte aufgrund von §546, schlechter gestellt wäre als jemand, dem die Pflicht zu den Schönheitsrenovierungen auferlegt worden ist. Daher tendiere ich dazu, dass du die Tapeten nicht entfernen musst.

Ja, da hast Du richtig gelesen. Ausnahme nur dann, wenn das in einem Mietvertrag extra so geregelt wurde (nicht gemeint ist da eine entsprechende Klausel in einem Formularmietverrag; die wäre unwirksam).

Der Bundesgerichtshof hat nun (Urteil vom 05.04.2006, Az. : VIII ZR 109/05) entschieden, dass eine entsprechende Klausel, jedenfalls im Rahmen eines Formularmietvertrages, eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt und unwirksam ist, da sie dem Mieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf zusätzlich zu ebenfalls vereinbarten turnusmäßigen Schönheitsreparaturen einen erheblichen Arbeitsaufwand auferlege. Der Mieter würde dadurch aber entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB).

https://deutschesmietrecht.de/mietrecht/187-bei-auszug-muss-die-tapete-nicht-entfernt-werden.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paaloomaa 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 13:07

Im Übergabeprotokoll steht etwas dazu. Dass die Wohnung tapezierfähig übergeben wurde und bei Auszug auch wieder so zu übergeben ist.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 13:11
@Paaloomaa

Und der Vermieter war heute zur Vorabnahme da und hat ein Zustandsprotokoll ausgefüllt. Das verpflichtet mich aber zu nichts, auch, wenn ich meine Unterschrift drunter gesetzt habe, oder? Da stand auch nichts, was zu erledigen wäre. Nur der Ist-Zustand der Wohnung notiert.

DogDiego  19.09.2018, 13:17
@Paaloomaa

Die darin liegende Benachteiligung ist so gravierend, dass die Abrede im Übergabeprotokoll nicht als wirksam angesehen werden kann,

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 13:21
@DogDiego

Ok, super, danke dir. (:

Und dass ich das Zustandsprotokoll heute bei Vorabnahme unterschrieben habe, verpflichtet mich auch zu nichts, ja? Da stand nur der Ist-Zustand drin, keine Verpflichtungen, nichts.

DogDiego  19.09.2018, 13:25
@Paaloomaa

Der Mieter kann nur für solche Schäden verantwortlich gemacht werden, die in dem Protokoll auch vermerkt sind. Also, alles gut.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 13:35
@DogDiego

Er hat da zB. schon notiert, dass der Bodenbelag im Wohnzimmer Gebrauchsspuren hat. Gebrauchsspuren hat er so gut wie überall notiert. Das macht aber nichts, oder?^^

DogDiego  19.09.2018, 13:41
@Paaloomaa

Nun ja. Gebrauchsspuren sind normal und normale Gebrauchsspuren kein Grund zur Beanstandung. Bei Mietvertragsabschluß hast Du mit Sicherheit nicht verprochen durch die Räume zu schweben.

Wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert übergeben wurde, kannst Du diese bei einem Auszug auch unrenoviert abgeben, es sei denn es wurde Dir ein angemessener finanzieller Ausgleich gegeben.

Ansonsten ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach Du die Tapeten entfernen musst, unwirksam.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 13:09

Was heißt in dem Zusammenhang, ich "kann"? Also kann ich die Tapete auch einfach dran lassen?

HansImGlueck178  19.09.2018, 13:31
@Paaloomaa

Ja, du darfst sie entfernen (um den unrenovierten Zustand zu erreichen), musst das aber nicht tun.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 13:36
@HansImGlueck178

Ok, also auch, wenn die Wohnung ursprünglich ohne Tapeten übergeben wurde, muss ich die Tapeten bei Auszug nicht wieder entfernen, ja?

HansImGlueck178  19.09.2018, 13:37
@Paaloomaa

Nein, selbst dann nicht wenn ein Formularmietvertrag das vorsieht.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 21:24
@HansImGlueck178

Hallo, HansImGlueck178! Hoffentlich lesen Sie das noch, gilt das denn auch für Mustertapeten?? Daran, dass es da einen Unterschied geben könnte, habe ich gar nicht gedacht.

Sollte in deinem Mietvertrag stehen, dass du bei Mietende die Tapeten entfernen sollst/musst, wäre die Klausel zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit unwirksam und die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben. Das hieße: Grob gereinigt, Fenster nicht geputzt, Einbauten, Spinnweben  und Dübel entfernt, Dübellöcher unverschlossen.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 20.09.2018, 03:26

Muss ich dann generell weder die Tapeten entfernen, noch den Rest tun, oder muss ich die Tapeten entfernen, aber den Rest nicht tun? Etwas uneindeutig.

albatros  20.09.2018, 09:50
@Paaloomaa

Du musst in der ganzen Wohnung nur das tun, was ich in meiner Antwort schrieb. Nicht mehr und nicht weniger.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 20.09.2018, 10:19
@albatros

Dann noch eine Frage: Wir hatten hier hochwertigen Laminat verlegt, der, so der Vermieter, entfernt werden soll. Es ist zwar so, dass der Vermieter das Recht darauf hat, dass die Wohnung so übergeben wird, wie wir sie übernommen hatten, aber, wenn der Vermieter vorhat den wiederhergestellten Zustand alsbald wieder zu verändern, so ist man nicht mehr dazu verpflichtet.

Im Schreiben an den Nachmieter steht, dass im betreffenden Raum von ihm vor Einzug noch "renoviert" wird und er einen Laminatboden verlegen wird.

Heißt das nun, dass ich den Boden nicht entfernen muss?

LG

Was genau hast Du ! vertraglich vereinbart?

Individueller Vertragspassus entsprechende Klausel im Formularmietvertrag?