Komplett Abriss der Innenräume beim Auszug?

4 Antworten

Der Vermieter müsste nachweisen können, dass die baulichen Zustände durch den Mieter verändert wurden. Du solltest schriftlich um Mietvertrag und Übergabeprotokoll bitten. Eine rechtliche Grundlage sollte der Vermieter schon vorweisen bzw. benennen können. (Kann den Text nicht lesen, steht dazu etwas?)

Wenn Dein Opa 1974 dort eingezogen ist, könnte noch "besenrein bei Auszug" im Mietvertrag gestanden haben. Das würde bedeuten, dass Du gar nichts machen musst.

Ich würde damit wenigstens mal zum Verbraucherschutz gehen.

Die Mietsache (HAUS) ist so zurück zu geben wie sie übernommen wurde. Wenn Opa Um- und Einbauten ohne Genehmigung des Vermieters vorgenommen hat, dann haftet er gegenüber dem Vermieter oder er (du) stellt den Urzustand wieder her.

Funless 
Beitragsersteller
 12.01.2019, 15:23

Wie sieht es denn dann aus mit den kompletten Putzabsprengungen an der Decke?

Gerhart  12.01.2019, 22:42
@Funless

Wie gesagt - Urzustand herstellen....

Auch ohne mietvertragliche Vereinbarung hat der M bei Auszug sämtliche eigenen Einbauten zu entfernen. Dies schuldet er aus Rechtsgrund Rückbaupflicht in Wiederherstellung des bei Mietbeginn vorhandenen Zustands.

Ob die Wohnung neu vermietet oder verkauft werden soll, wäre in diesem Zusammenhang ohne Belang.

Die Anhänge kann ich nicht lesen, die im Text aufgeführten Arbeiten sind rechtmäßig verlangt.

Natürlich zählt dazu auch Beiputzen der Wände in einen tapezierfähigen Untergrund.

Das darauf bei der Deckenverkleidung kulanterweise verzichtet wird mag daran liegen, dass hier eine neue Decke eingezogen werden soll. Die Unterlattung bekommt man ohne große Putzschäden mit einer Oszillationssäge entfernt.

Viel Erfolg!

G imager761