Komplett Abriss der Innenräume beim Auszug?
Schönen guten Tag,
da ich so langsam am verzweifeln bin mit der Menge an Arbeit die sich momentan über mich kommt möchte ich gerne eine Frage stellen und die Situation erläutern.
Mein Opa muss aus Krankheitsgründen seine von der Vonovia gemietete Wohnung verlassen. Das Haus wurde 1974 gemietet und wie man alte Menschen kennt verlieren diese auch mal gerne einen Mietvertrag ( Vonovia wollte diesen uns zuschicken, bis jetzt Pustekuchen). Und weil er in seinem Alter das natürlich nichtmehr schafft habe ich mich natürlich bereit erklärt dies zu tun.
Der Mann der die Wohnungsabnahme mit uns machen möchte hat uns ein Dokument zukommen lassen in dem er verlangt
- Alle Wandverkleidungen inkl. Putzschäden restlos zu beseitigen.
- Oberböden inkl. Folgeschäden restlos zu beseitigen
- Alle Deckenverkleidungen und Deckenplatten zu entfernen (dadrunter steht "Die Decken müssen aus Kulanz nicht Nachgespachtelt werden (direkte Frage hierzu folgt unten))
- Die Wandriemchen in der Küche und im Wohnzimmer sind wieder zu entfernen und ein tapezierfähiger Untergrund zu schaffen.
- Gartenteich muss eingeebnet werden.
Mein Fragen hierzu:
Mein Opa hat die Wohnung natürlich komplett unrenoviert übernommen, macht das einen Unterschied zu etwaigen Klauseln?
Die Decke in der Küche habe ich entfernt (Holzplatten) die Querlatten dort drunter kann ich nicht abmachen, weil mir sonst die komplette Decke runter kommt, da der Putz mega brüchig ist und viele Risse und Löcher hat. Hierzu steht in dem Text das die Decke nicht nachgespachtelt werden muss aus Kulanz aber auf dem gleichen Blatt unten steht Deckenverkleidung inkl. Putzschäden restlos beseitigen?
Wenn man Klinker von uralten Wänden entfernen platzt natürlich richtig viel ab. Ist dies wirklich meine Aufgabe ne halbe Wand wieder zu verputzen?
Generell muss man sagen das die komplette Bude absolut Sanierungsbedürftig ist und auch garnicht mehr vermietet sondern direkt Verkauft werden soll.
Ist das alles wirklich richtig so?
Ich habe mal die Forderung angehängt. Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :D
4 Antworten
Der Vermieter müsste nachweisen können, dass die baulichen Zustände durch den Mieter verändert wurden. Du solltest schriftlich um Mietvertrag und Übergabeprotokoll bitten. Eine rechtliche Grundlage sollte der Vermieter schon vorweisen bzw. benennen können. (Kann den Text nicht lesen, steht dazu etwas?)
Wenn Dein Opa 1974 dort eingezogen ist, könnte noch "besenrein bei Auszug" im Mietvertrag gestanden haben. Das würde bedeuten, dass Du gar nichts machen musst.
Ich würde damit wenigstens mal zum Verbraucherschutz gehen.
Die Mietsache (HAUS) ist so zurück zu geben wie sie übernommen wurde. Wenn Opa Um- und Einbauten ohne Genehmigung des Vermieters vorgenommen hat, dann haftet er gegenüber dem Vermieter oder er (du) stellt den Urzustand wieder her.
Wie gesagt - Urzustand herstellen....
Auch ohne mietvertragliche Vereinbarung hat der M bei Auszug sämtliche eigenen Einbauten zu entfernen. Dies schuldet er aus Rechtsgrund Rückbaupflicht in Wiederherstellung des bei Mietbeginn vorhandenen Zustands.
Ob die Wohnung neu vermietet oder verkauft werden soll, wäre in diesem Zusammenhang ohne Belang.
Die Anhänge kann ich nicht lesen, die im Text aufgeführten Arbeiten sind rechtmäßig verlangt.
Natürlich zählt dazu auch Beiputzen der Wände in einen tapezierfähigen Untergrund.
Das darauf bei der Deckenverkleidung kulanterweise verzichtet wird mag daran liegen, dass hier eine neue Decke eingezogen werden soll. Die Unterlattung bekommt man ohne große Putzschäden mit einer Oszillationssäge entfernt.
Viel Erfolg!
G imager761
Wie sieht es denn dann aus mit den kompletten Putzabsprengungen an der Decke?