Muss ich neu tapezieren bei Auszug?
Hallo zusammen,
ende des Monats endet mein Mietvertrag und die Wohnung wird übergeben. Ich möchte natürlich nur das ausbessern was ich auch muss. Ich habe an der Tapete ein paar Klebehaken, die ich nicht entfernen kann ohne die Tapete zu beschädigen.
Kann mir bitte einer sagen inwieweit ich das ausbessern muss?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Auf Bild 2 sieht man, dass sich der Schaden in Grenzen hält. Solche Stellen kann man einigermaßen mit Acryl ausbessern, wenn danach noch gestrichen wird. Werden die Beschädigungen größer, kann es erforderlich sein, dass diese eine Wand neu tapeziert wird.
Aber letztendlich entscheidet der Vermieter, in wie weit das repariert werden muss. Vielleicht sieht er es ja nicht so eng. Um es also sicher zu wissen ist es wohl das Beste, einfach den Vermieter zu fragen.
Ich reiße immer die Tapete runter beim auszug, man soll ja besenrein übergeben und nicht frisch gemalert.
Ich habe an der Tapete ein paar Klebehaken, die ich nicht entfernen kann ohne die Tapete zu beschädigen.
Richtig, mit deiner Methode, sie einfach abzureißen, beschädigst du tatsächlich die Tapete. Solange es wie auf dem Bild 2 nur die Deckschicht der Raufaser zerstört, kann man das durch Neuanstrich der gesamten Wand beheben.
Selbst wenn du keine geeigneten Klebhaken, etwa Tesa Power Strips, die rückstandsfrei abzulösen wären verwendet hast, löst sich Kleber durch Heißluft. Kleberückstände sind mit Alkohol, besser Feuerzeugbenzin (Drogeriemarkt) zu entfernen. Versuche das mal :-)
Die Frage kann nur nach Information über die mietvertraglichen Regelungen zu Schönheitsreparaturen beantwortet werden. Hinzu kommt die Frage, ob du die Wohnung renoviert übernommen hattest bei Mietbeginn.
Nanana... Schönheitsreparaturen haben ja nichts mit Beschädigungen zu tun. Abgerissene Tapeten sind keine Abnutzung und dazu wird es beim Abziehen der Kleber wohl kommen. Ich kenne einen Prozess in dem solche Beschädigungen "ersetzt" werden mussten.
Was steht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?
Wurde die Wohnung nachweislich unrenoviert übernommen, muss man bei Auszug nicht renovieren
Viele Klauseln sind durch den BGH in den letzten Jahren für unwirksam erklärt worden und man braucht bei Auszug auch nicht renovieren.
Anders als bei Dübellöchern in normalem Maße, wirst Du die Klebehaken wohl entfernen müssen.
Mach die Döppen auf bevor Du unnötigen Text verfasst. @I@
Anders als bei Dübellöchern in normalem Maße, wirst Du die Klebehaken wohl entfernen müssen.
Versteht sich von selbst, dass daraus enstehende Beschädigungen zu beseitigen sind.
@johnnymcmuff ... Dann hätte man sich die ersten drei Sätze über "Schönheitsreparaturen" auch sparen können. Die korrekte und kürzeste Antwort wäre gewesen...."Ja, Kleber sind zu entfernen (können ja auch nicht einfach übergestrichen werden) und im schlimmsten Fall neu zu tapezieren".
Schönheitsreparaturen haben ja wirklich nichts mit Beschädigungen zu tun. Abgerissene Tapeten sind keine Abnutzung und dazu wird es beim Abziehen der Kleber wohl kommen. Ich kenne einen Prozess in dem solche Beschädigungen (nicht durch Kleber) "ersetzt" werden mussten.
Und was sollen dann die zweckfreien Ausführungen in den ersten drei Absätzen? Genau das war mein Frage.
DH - johnnymcmuff schreibt mal wieder irgendwas Sinnfreies, aber "unnötige Texte" verfassen immer nur die anderen :-)
... und dann auch neu tapezieren, denn die Tapete kann hinterher wohl kaum mehr so ausgebessert werden, dass man die Spuren nicht mehr sieht. Das ist Sachbeschädigung. Wieso klebt man Klebehaken auf eine Tapete. Löcher auszubessern wäre einfach gewesen.
Das versteht sich von selbst.
Hoffentlich versteht das dann auch der FS!
Was hat eine Beschädigung der Tapete als mitvermieter Mietsache mit (unwirksamen) Vereinbarungen zu Schönheitsreparauren zu tun?