Ist eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag in Bezug auf die Pflicht zum Tapezieren beim Auszug rechtens?

5 Antworten

Das wäre ggf. eine Individualvereinbarung - diese wäre rechtswirksam - es besteht in Deutschland Vertragsfreiheit.

Individualvereinbarungen gehen AGB vor - ein Mietvertrag ist i. d. R. den AGB gleichzustellen

Einer Individualvereinbarung muß aber eine Verhandlung vorangehen - nur das unterschreiben einer vorgefertigten separaten Vereinbarung, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Individualvereinbarung, denn ansonsten würden die Vorgaben für die Wirksamkeit von AGB-Klauseln umgangen.

Das gilt auch für separate Vereinbarungen, die, in ihrem Wortlaut gleich oder ähnlich, für mehrere Mieter abgeschlossen werden.

Die Verhandlungen müssen im Streitfall auch irgendwie belegt werden, wenn sich eine Partei auf die Individualvereinbarung beruft.

Wenn der Mieter dafür nicht in irgendwiner Form eine Entschädigung oder Gegenleistung erhält, ist die Klausel nicht wirksam.

Wenn diese Klausel im Mietvertrag steht, also nicht separat als Individualvereinbarung ausgehandelt wurde, dann ist sie ungültig. Das wäre dann eine Endrenovierungsklausel, die schon seit einiger Zeit nicht mehr gültig ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BWL1909 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 18:16

Es ist eine Zusatzvereinbarung, die auch gesondert unterschrieben wurde. Das würde sie also gültig machen?

GGImmo  27.03.2021, 07:31
@BWL1909

Also es müsste ein separates Schriftstück sein. Es darf nicht Bestandteil des Mietvertrages sein. Die Vereinbarung muss ausgehandelt sein. Nur dann ist es eine Individualvereinbarung. Wenn der Vermieter das zur Bedingung des Mietvertrages gemacht hat ("unterschreib oder Du kriegst die Wohnung nicht"), dann sieht es wieder anders aus.

Da wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen, rate ich dringend die Umstände dieses Falles mit einem Anwalt (Mieterverein, Verbraucherschutz etc.) zu klären

Viel zu wenig Informationen.

Man müsste z. B. auch wissen wie der Zustand der Wohnung bei Einzug war. Renoviert? Unrenoviert?

BWL1909 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 18:43

Nicht frisch renoviert. Der Zustand war ziemlich genau so, wie er jetzt auch ist. Auf Bildern vom Einzug und Bildern vom Auszug würde man wohl keinen Unterschied erkennen.

So eine Klausel ist unzulässig.

Besonders mit so extrem wenigen Detail-Infos.