Muss ich bei Auszug alles weiß streichen und die Tapeten entfernen?

7 Antworten

Wenn die Wohnung bei Mietbeginn in neutralen Farben übergeben wurde muß sie auch bei Mietende in neutralen Farben zurück gegeben werden.

Rosa ist nicht neutral, die grafischen Muster und die farbigen Mustertapeten auch nicht.

Tapete entfernen müßt ihr aber nicht.

nils19951 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 17:20

Also Weiß streichen ja. Die Tapeten kann ich aber dran lassen bzw muss ich nicht entfernen ?

anitari  18.05.2022, 18:30
@nils19951

Wenn Du willst streiche weiß, Hauptsache eine neutrale Farbe.

albatros  19.05.2022, 13:41
@nils19951

Du musst nur das tun, was ich in meiner Antwort dazu schrieb.

Die Klauseln der Schönheitsreparaturen sind aufgrund der Quotenregelung unwirksam. die Wohnung ist in neutralen Farben zurückzugeben. Wurde der Einbau des Fußbodenbelages durch den Vermieter genehmigt?

nils19951 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 18:44

Ja wurde genehmigt

Gerhart  18.05.2022, 21:38
@nils19951

Dann musss du den Belag auch nicht entfernen, aber ich vermute, dass du den Belag und das Verlegen bezahlt hast.

Natürlich, wurde doch auch so vereinbart. Keiner verbietet dem lieben Mieter das einzuhalten, was er vereinbart hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen könnte sogar eine wirksame Ausgabe sein, demnach könnte die Vermieterin die Renovierung oder die vereinbarte "Teilzahlung" verlangen, aber die Rechtslage ist da mittlerweile so unübersichtlich, da wäre ein Anwalt oder ein Mieterverein die richtige Adresse.

Unabhängig davon sind die Tapeten und auch der personalisierte rosa Anstrich so unüblich, dass eine Beseitigung in jedem Fall verlangt werden darf.

Sprich mit dem Mieterverein oder einem Anwalt. Das Gebiet ist kompliziert.