Muss ich bei Auszug alles weiß streichen und die Tapeten entfernen?
Hallo ich habe folgendes Problem wir ziehen demnächst aus unserem Mietshaus aus. Wir haben Ein paar Räume hellgrau und das Kinderzimmer hellrosa gestrichen aber nur als Muster ca 1,70m Höhe und ca 20cm breit. Ebenso haben wir zwei Wände tapeziert in neutralen Farben.
Nun kommt unsere Vermieterin und meint wir müssen alles weiß streichen da wir das Haus in weiß bekommen haben ebenso müssen wir die Tapeten entfernen. Wir haben ihr mitgeteilt das dies so im Vertrag nicht drinnen steht Sie meinte aber wir haben es weiß bekommen sie möchte es wieder weiß haben. Was ist nun richtig?
ich hab ihnen Bilder beigefügt vom Vertrag und den renovierten Zimmer.
ebenso habe ich auf meine Kosten überall neuen Bodenverlegt da dieser veraltet und Teppich war.
ich denke das sie so mit meiner Kaution spielen kann wenn ich einfach gar nichts mache.
Über Hilfe würde ich mich freuen.
7 Antworten
Wenn die Wohnung bei Mietbeginn in neutralen Farben übergeben wurde muß sie auch bei Mietende in neutralen Farben zurück gegeben werden.
Rosa ist nicht neutral, die grafischen Muster und die farbigen Mustertapeten auch nicht.
Tapete entfernen müßt ihr aber nicht.
Wenn Du willst streiche weiß, Hauptsache eine neutrale Farbe.
Du musst nur das tun, was ich in meiner Antwort dazu schrieb.
Die Klauseln der Schönheitsreparaturen sind aufgrund der Quotenregelung unwirksam. die Wohnung ist in neutralen Farben zurückzugeben. Wurde der Einbau des Fußbodenbelages durch den Vermieter genehmigt?
Ja wurde genehmigt
Dann musss du den Belag auch nicht entfernen, aber ich vermute, dass du den Belag und das Verlegen bezahlt hast.
Natürlich, wurde doch auch so vereinbart. Keiner verbietet dem lieben Mieter das einzuhalten, was er vereinbart hat.
Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen könnte sogar eine wirksame Ausgabe sein, demnach könnte die Vermieterin die Renovierung oder die vereinbarte "Teilzahlung" verlangen, aber die Rechtslage ist da mittlerweile so unübersichtlich, da wäre ein Anwalt oder ein Mieterverein die richtige Adresse.
Unabhängig davon sind die Tapeten und auch der personalisierte rosa Anstrich so unüblich, dass eine Beseitigung in jedem Fall verlangt werden darf.
Sprich mit dem Mieterverein oder einem Anwalt. Das Gebiet ist kompliziert.
Also Weiß streichen ja. Die Tapeten kann ich aber dran lassen bzw muss ich nicht entfernen ?