Mietrecht - selbst verlegtes Laminat
Hallo, bei Einzug in unsere Wohnung haben wir neuen Fußboden (Laminat) verlegt. Im Mietvertrag wurde vermerkt, dass wir neuen Boden verlegen und "Bei Auszug sind die Räume besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Der vom Mieter verlegte Bodenbelag ist auf Verlangen des Vermieters zu entfernen."(Zitat) Da wir uns nun nicht ganz im Netten vom Vermieter trennen, nun meine Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass wir den Bodenbelag in den Mieträumen belassen oder können wir den in jedem Fall "mitnehmen"?
Viele Dank im Voraus!!
6 Antworten
Alles, was beim Einbau fest mit der Wohnung verbunden wurde, gehört streng genommen dem Vermieter. So kann der Boden lose verlegt sein, was bei Laminat üblich ist, aber die Bodenleisten drum herum sind fest verschraubt und dürfen daher nicht entfernt werden, wenn der Vermieter das nicht läßt. Und wie dann den Boden raus bringen?
Andererseits, wenn der Vermieter nichts für den Boden bezahlen will, würde ich ihn auch rausmachen, evt. Löcher in den Wänden sauber verspachteln und weg isser. Was will er dann noch sagen? Er kann hinterher noch nicht einmal beweisen, dass Bodenleisten angebracht und fest verschraubt waren.
Musst Du Raus-machen. Das mit dem neuen Boden, den Du verlegt hast, unterstreicht ja nur, das er nicht dem Vermieter gehört.
Natürlich könnt Ihr Euer Eigentum, das Laminat, bei Mietende mit nehmen.
Evtl. Schäden die durch Verlegen und/oder entfernen entstehen bzw. entstanden sind gehen zu Euren Lasten.
Kann der Vermieter verlangen, dass wir den Bodenbelag in den Mieträumen belassen
Das käme darauf an, ob euch die Wohnung mit Bodenbelag vermietet war. Genau diesen Zustnd habt ihr wiederherzustellen :-O
Angenommen, es war Laminat Eiche dunkel mietvermietet. Da er nicht zu eurer Einrichtung passte hat der VM zugestimmt, ihn gegen die moderne Ausführung Buche zu wechseln, die er leichter vermieten kann. Der alternative Belag gehört damit zur Mietsache.
Angenommen, es war Teppichboden verlegt. Ihr habt die allergiearme, pflegeleichtere Variante Lamint verlangt, die der VM duldete. Dann dürft, ja müßt ihr euer Laminat entfernen, wie es zugesichert wurdehabt aber den mietvermieteten Teppich wieder zurückzubauen.
Wäre er entsorgt worden, habt ihr den Zeitwert zu ersetzen: Der VM müßte sich alt gegen neu anrechnen lassen.
Angenommen, es war kein Belag vorhanden, dann gehört euch euer selbtverlegtes Laminat, dass der VM allenfalls zum Zeitwert übernehmen kann. Das solltet ihr annehmen: Herausgenommenes Laminat läßt sich kaum mehr fugendicht neu verlegen :-O
G imager761
Du hast den doch bezahlt, also würde ich den auch mitnehmen. Und selbst wenn das nicht geht, dem Vermieter keinesfalls schenken.
In der Klausel steht ja nicht, dass der Vermieter verlangen kann, dass ihr den Boden drinlasst ;)
Meine erste Wohnung war auch ohne Böden.. Also selbst verlegt. Da hieß es auch erst, der muss raus, wenn ich ausziehe. Als ich dann auszog, kamen die ersten Interessenten und jeder zweite "der Boden bleibt aber drin oder?"
Ende vom Lied, ich musste den nicht entfernen und hab noch Geld dafür bekommen :)