Bei Einzug in meine Mietwohnung waren die Wände tapezierfertig und die Kosten für Tapezieren musste ich tragen. Muss ich die Tapete bei Auszug (1Jahr)entfernen?
8 Antworten
Du hast die Wohnung so zurück zu geben, wie Du sie übernommen hast. Also Tapeten sauber runter machen und evt. vorstreichen für den nächsten Mieter - tapezierfähig eben.
Selbst wenn Du für Deinen Geschmack wirklich schöne Tapeten ran geklatscht hat und selbst wenn es überstreichbare Rauhfaser ist, kannst und darfst Du nicht davon ausgehen, dass der Vermieter und der nächste Mieter damit einverstanden sind.
Mögliche Folge, wenn Du nichts machst und der Vermieter meint, kann so bleiben: Der nächste Mieter meint, er muss nur "seine" Tapeten drüber klatschen und fertig. Wenn dieser dann auszieht, weigert er sich, seine Tapeten abzumachen, weil schließlich gehen die anderen dan mit und die stammen schließlich nicht von ihm.
Letztendlich muss sich der Vermieter das ansehen und prüfen, ob er die Tapeten lassen kann und will.
Meine persönliche Meinung nach leidvoller Erfahrung: Tapete ist grundsätzlich Sachbeschädigung und muss zurück geführt werden auf untapeziert. Nur so kann künftiger Ärger zuverlässig vermieden werden. Es darf sich jeder, wie er mag seine Tapeten dran machen, aber am Ende muss er sie auch wieder weg machen.
Da hilft ein Blick in DEINEN Mietvertrag. Wer soll das von außen beurteilen?
Wenn im Mietvertrag nichts steht, dann würde ich mit dem Vermieter sprechen oder noch besser schriftlich, dann hast du es später schwarz auf weiß.
Liebe/r stefan1190,
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Du musst das machen was wirksam vertraglich vereinbart ist und auch nur dann, wenn es erforderlich ist.
Bei Einzug in meine Mietwohnung waren die Wände tapezierfertig und die Kosten für Tapezieren musste ich tragen. Muss ich die Tapete bei Auszug (1Jahr)entfernen?
Wenn Du das nachweisen kannst dass Du für die Anfangsrenovierung zahlen musstest, dann musst Du keine Endrenovierung machen.
MfG
johnnymcmuff
Wir wissen was wir von deine Kommentaren zu halten haben.
Kommt halt darauf an .Wenn im MV steht ...Wohnung so
wieder übergeben ..wie beim Einzugnach Mietende...
muss die Tapete wieder runter.
Außer Du tapezierst z.B.eine Raufaser-oder Glasfasertapte,
die überstrichen werden kann, dann musst Du Dich mit dem
VM einigen(Schriftlich), dass Du die Tapete nach Mietende
dranlassen kannst.VG pw
Blödsinn: S. m. Kommentar zu albatros :-O