begehen von dach (mietswohnung) erlaubt?

7 Antworten

Das ist natürlich aus mehreren Gründen grundsätzlich nicht gestattet. Wenn sie dadurch einen Einsatz von Feuerwehren Polizei verursachen, müssen sie diesen bezahlen. Außerdem: wie wollen sie wissen, dass dadurch kein Schaden am Dach entsteht? Davon abgesehen, ist es in manchen Großstädten, beispielsweise Berlin, üblich, dass Mieter und sogar Leute von der Straße sich auf den Dächern regelmäßig aufhalten, dort Liegestühle aufstellen und sogar Grillen.

Und dann ist ganz schnell die Feuerwehr und Polizei da, weil die denken, Du willst Dich umbringen.

Dann hast Du zu dem Ärger noch hohe Kosten.

oder kann mich der vermieter / polizei oder sonst wer dafür anschwärzen?

Zumindest kann Dir der Vermieter es verbieten, weil das Dach nicht zur Mietsache gehört.

Übrigens: Kater dürfen das.

Aber als Mensch auf keinen Fall, so verlockend es auch sein mag. Wenn es keine Dachterrasse auf einem Flachdach ist mit Geländer außen rum und so und entsprechendem Untergrund, darfst Du ohne Erlaubnis des Vermieters auf keinen Fall das Dach betreten oder belegen und ob das Dach das aushalten würde, kannst Du normalerweise nicht beurteilen.

Und willst Du da durch das Fenster rausklettern? Wie lange wird die Dachdichtung das abkönnen? Absturzsicherung vorhanden?

Die Nachbarn werden Dir den Spaß verderben und dem Vermieter den Hinweis geben. Wenn der schlecht drauf ist, wird er Krümel suchen und finden, dann hast Du den Salat.

Andererseits hab ich schon mal (in Abstimmung mit dem VM) eine Dachterrasse gebaut (5 x 5 m) und der Vermieter die Terrassentür gespendet. Nach dem Auszug war die Terasse dann sein Eigentum. win-win-Situation.

Geht fast alles.

Gruß

auf dem Dach hast du als Mieter nichts verloren .... gemietet ist nur das was im Mietvertrag steht - nämlich die Wohnung ...