Nach Umzug verlangt Vermieter sämtliche Steckdosen neu zu machen weil die alte Serie nicht mehr vorhanden ist darf er das?
Hallo,
Vor 3 Wochen sind wir umgezogen. 3 Steckdosen und 1 Lichtschalter waren kaputt. Natürlich sind dies nur Kleinreparaturen die ich gerne in kauf nehme. Gestern bekam ich einen Kostenvoranschlag von 800€. Man muss aber dazu berechnen das wir in der Küche die Starkstromleitung beschädigt haben und dies repariert werden muss. Kein Thema. Was mich aber gerade sehr stört ist, dass der Vermieter nun sämtliche Steckdosen und Lichtschalter erneuert haben will, auch die, die nicht kaputt sind. Grund, die Serie die jetzt drin ist gibt es auf dem Markt nicht mehr. Also sag mal? Einheitlich müssen Steckdosen schon gar nicht sein! Ich zahle doch nur für die kaputten Steckdosen und Lichtschalter und nicht für alle neue Steckdosen und Lichtschalter + die Einzelteile und alles drum und dran (siehe Bilder).
Meine Frage diesbezüglich ist. Darf er das? Und ich habe auch mal gelesen das bei Kleinreparaturen die Schäden nur der Mieter zahlt, wenn die 77€ grenze nicht überschritten ist. Hier ist sie aber deutlich überschritten worden was heißt der Vermieter muss es zahlen oder nicht?
Zitat: *So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt einen Höchstbetrag je Reparatur von etwa 77 Euro, früher 150 Mark, voraus. Aufgrund von Preissteigerungen sind auch 100 Euro plus Mehrwertsteuer als angemessen anzusehen, urteilte das Amtsgericht Braunschweig (Az.: 116 C 196/05).
Kostet die Reparatur auch nur einen Euro mehr, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Vermieter muss sie allein bezahlen.*
Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article3855914/Der-Mieter-zahlt-nur-fuer-Kleinreparaturen.html
9 Antworten
schaltet auf alle Fälle einen Rechtsanwalt ein. Es kann nicht sein dass ihr alle Steckdosen bezahlen müsst. Man überlege sich mal wenn in einem Hochhaus 200 Wohneinheiten sind und da ähnliches mit Serienabkündigung passiert würde das ein Vermögen kosten.
Das einzige was er geltend machen kann ist neue beschaffen und die Arbeitszeit die eine Fachkraft benötigt Steckdosen zu tauschen.
Um es nicht so auffällig zu machen kann er die neuen Steckdosen da einbauen wo sie nicht so auffällig sind z.B. Abstellräume usw. Die Steckdosen die er dann da ausgebaut hat kann er bei eurer Wohnung als Ersatz einsetzen
laut Rechnung "dazu muß auch ein Fehlerstromschutzschalter in der Unterverteilung installiert werden" 87 Euro.
Das ist Betrugsversuch denn ein Fehlerstromschutzschalter geht nicht einfach kaputt und muß getauscht werden.
Wenn noch keiner vorhanden war ist das alleinige Sache des Vermieters.
Hier wäre der Punkt erreicht wo ich mit Polizei drohen würde und wenn er diesen Punkt nicht streicht auch anzeigen
https://www.elektroradar.de/schalterprogramme/jung/as-500.html
weiterhin lieferbar!
Dies mit zu Rechtsanwalt / Polizei nehmen
Ok danke habe ich selber gar nicht gemerkt und gesehen. Kenne mich mit sowas auch nicht so aus danke für den Rat werde nochmal mit dem Vermeiter in Kontakt treten und evtl. einigen wenn nicht dann weiß ich mit was ich zur Polizei gehen kann und werde dann :) Danke für die Hilfe.
weiterhin lieferbar!
Dies mit zu Rechtsanwalt / Polizei nehmen
Ja, klar. Auf dem KVA steht, was verbaut werden soll. Nicht, was zur Zeit vorhanden ist.
Den Gang zur Polizei würde ich mir sparen, so etwas fällt nicht in deren Zuständigkeit und kostet nur unnötig Zeit. Ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund wären bessere, weil richtige Anlaufstellen. Oder den Vermieter erstmal selbst darauf hinweisen, dass das so nicht in Ordnung ist.
Habt ihr denn keine Privathaftpflichtversicherung? Diese wird sich mit der Sache befassen und dann dem Vermieter mitteilen, was sie bereit ist, zu ersetzen. Das werden mit Sicherheit nicht alle Steckdosen- und Schalterabdeckungen sein.
Der Fehlerstromschutzschalter wird sicher nicht wegen der defekten Abdeckungen notwendig sein, sondern dieser muss aufgrund der Reparaturinstallation wohl nachgerüstet werden. Das hätte er auch irgendwann ein andermal machen müssen. Ich glaube nicht, dass er Euch das anlasten kann. Aber das würde die Versicherung entscheiden.
Habt ihr keine Privathaftpflicht, ist die Frage natürlich, warum nicht? Das ist oberwichtig, wie ihr jetzt seht.
Ansonsten ist es nicht erforderlich und setzt den Wohnstandard nicht herab, wenn nicht in allen Räumen das gleiche Schalterprogramm installiert ist. Dass jeweils in einzelnen Zimmern das gleiche Programm verwendet wird, ist bestimmt sinnvoll und das kann der Vermieter auch beanspruchen. Aber sicher nicht die ganze Wohnung. Das wäre überzogen.
Es handelt sich um eine Mietwohnung und keinem Mieter wird es unangenehm aufstoßen, wenn die Schalter und Steckdosen nicht überall einheitlich sind. Es wird sich nicht auf die Vermietbarkeit und auch nicht auf die Miethöhe auswirken.
Ja wir haben eine Haftpflicht. Aber diese dafür einzuschalten wäre zu freundlich und entgegenkommend für den Vermieter der so oder so schon sehr unfreundlich bei der Wohnungsübergabe war. Sollte ich nicht mir ihm einig werden, und ich vielleicht nicht im Recht liege werde ich das der Versicherung melden. Danke für den hilfreichen Text.
Muss nochmal nachhaken:
Aber diese dafür einzuschalten wäre zu freundlich und entgegenkommend
Genau das könnte aber der genau passende unfreundliche Akt gegenüber dem Vermieter sein. Die Haftpflichtversicherung stellt fest, zu welchem Schadensersatz ihr, bzw. dann die Versicherung verpflichtet ist und wird das übernehmen.
Andererseits wird sie auch feststellen, was ihr nicht zu bezahlen habt. Das wird sie dem Vermieter mitteilen und ihr könnt darauf elegant verweisen. Was die Versicherung nicht bezahlt müßt ihr auch nicht bezahlen. Verlangt der Vermieter trotzdem noch was darüber hinaus, gebt ihr das einfach an die Versicherung weiter. In dem Falle wirkt die Versicherung wie eine Rechtsschutzversicherung. Sie muss auf ihre Rechnung unberechtigte Ansprüche abwehren und das wird sie tun und der Vermieter darf sich daran die Zähne ausbeissen.
Nur ein Gedanke am Rande, aber trotzdem.
Kann es sein, dass der beauftragte Handwerker beim Kostenvoranschlag einfach mal in die Vollen gegangen ist und der Vermieter ihm alles blind glaubt?
Die Formulierungen klingen für mich nicht nach "der Auftrag lautet wie folgt" sondern eher wie "ich hab mal geschaut und meiner fachmännischen Meinung nach muss das wie folgt umgesetzt werden".
Zunächst einmal hat der Vermieter nur das Recht auf Erstattung von seinem Schaden. Wenn die Steckdosen und Lichtschalter auf Grund des Alters einfach nur verschlissen sind, dann sind diese Abnutzungen mit deiner geleisteten Mietzahlung abgegolten.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass es keine normale Abnutzung ist und ihr die Schalter/Steckdosen beschädigt habt: Dann steht dem Vermieter wie geschrieben nur die Erstattung seines Schadens zu. Das bedeutet, der Zeitwert ist zu ersetzen. Wenn die Steckdosen/Schalter also schon ein paar Jahre alt sind, dann ist nicht der Neuwert zu bezahlen, in jedem Fall aber die Montagekosten.
Der Vermieter hätte nur in Ausnahmefällen das Recht darauf zu bestehen, dass alle Schalter/Dosen in der Wohnung aus der selben Serie stammen. Z.B. bei einer sehr hochwertigen Luxuswohnung oder wenn die Schalter/Dosen so ungewöhnlich waren, dass "normale" nicht mehr ins Bild passen (übertrieben: rosafarbene Schalter in Form von Einhörnern). Von beidem gehe ich jetzt mal nicht aus. Der Vermieter hätte also in Form und Farbe ähnliche Schalter/Dosen zu akzeptieren und könnte für das einheitliche Bild auch die Dosen/Schalter innerhalb der Wohnung tauschen, so dass nur in einem Zimmer Unterschiede sind oder die neuen Steckdosen dort sind, wo später voraussichtlich sowieso ein Bett oder Schrank stehen wird.
Auf jeden Fall aber habt ihr dem Vermieter keinesfalls eine komplette Installation von neuen Dosen/Schaltern in der gesamten Wohnung zu bezahlen!
kleine Ergänzung noch zum Thema Kleinreparaturen: Das betrifft nur die Reparaturen von Schäden, die sonst vom Vermieter zu zahlen wären. Also wenn auf Grund von Abnutzung ein Schalter ersetzt werden muss. Hierbei gilt jeder Schalter einzeln, nicht die Summe aller Schalter! Wenn ihr aber einen Schalter aus eigenem Verschulden beschädigt habt, dann zahlt ihr den Schaden natürlich auch dann noch selbst, wenn die Summe oberhalb der Kleinreparaturklausel liegt. Sonst könnte man ja aus einem kleinen Schaden absichtlich einen großen machen, nur damit man ihn nicht selbst bezahlen muss.
Wenn man eine Haftpflicht hat, dann sollte man sie auch einschalten.
Warum?
1. Weil sie nur das bezahlt was bezahlt werden muss.
2. Weil sie unberechtigte Forderungen zurückweist.
Genau, danke für den Rat.