Schadensmeldung nach Deckeneinsturz in Mietswohnung
Hallo,
Habe aktuell leider ein Problem mit meiner Mietwohnung und weiß nicht so recht wie ich den Schaden zu melden habe.
In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt. Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt. Sachlage war soweit klar, wurde wohl beim Bau geschlammt und Materialfehler , Vermieter meldet das ganze seiner Gebäudehaftpflichtversicherung und bezahlt die Reparatur der Decke.
Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus? Wie melde ich ihm die Schäden am besten? Wo habe ich Anspruch auf Schadensersatz und die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen.
Habe nun mal eine Art Schadensmeldung erstellt, kann ich etwa in der Art dass meinem Vermieter überreichen und er leitet dass an seine Hausratversicherung weiter oder wer ist dafür zuständig ?
So sieht nun meine Schadensmeldung bisher aus. Muss ich genaue Daten da nun schon aufnehmen Alter des Laptops? brauch ich eine Rechnung? oder wie wird das ganze abgewickelt. Bin da nun etwas überfordert und mag eigentlich nicht auf meinem Schaden sitzenbleiben.
Schadensmeldung
Ort des Schadens: ******
Schadenszeitpunkt: 18.06.2013 gegen 21:00 Uhr,
Vorfall: In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt
Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt
Schadensbeseitigung: Am Freitag Morgen wurde die Decke von der beauftragen Firma neu verputzt, hierfür musste ich allerdings einen extra Urlaubstag nehmen um diese Arbeiten zu beaufsichtigen. Der Putz ist nun über das Wochenende eingezogen.
Folgende Beeinträchtigungen und Schäden sind dem Mieter durch den Deckeneinsturz entstanden.
- Starke Verschmutzung des Raumes ( erhebliche Reinigung notwendig)
- Gefahr des weiteren Deckeneinsturzes, da weitere Risse in der Decke waren. Daher Raum kaum zu betreten gewesen und nicht nutzbar gewesen.
- Starke Verschmutzung durch herabfallende Deckenteile an Regal, Sofa, Tisch, Fußboden und Schuhen
- Mehrere Bilderrahmen und Dekoartikel wie Kerzenständer wurden zerstört
- Mein Laptop wurde durch herabfallende Deckenteile extrem verschmutzt und beschädigt ( Displayhalterung gebrochen)
- Für die Reparaturarbeiten musste ein Urlaubstag genommen werden
Ich bitte Sie darum diese Schäden ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden und den dadurch enstandenen Schaden zu ersetzen.
8 Antworten
Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus? Wie melde ich ihm die Schäden am besten? Wo habe ich Anspruch auf Schadensersatz und die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen.
Da musst Du Dich an den Vermieter wenden . Die Höhe des Schadens musst Du schon beziffern.
Veilleicht kann Dir der Mieterbund behilflich sein.
Das Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen ist oft ein steiniger Weg:
Sofort nach Eintritt eines Schadens muss die Vermieterseite, nötigenfalls die Feuerwehr oder Polizei, aber auch jede eventuell in Frage kommende Versicherung (Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung) benachrichtigt werden. Dem Mieter obliegt der Beweis des schuldhaften Verhaltens der Vermieterseite - gelingt dieser Beweis nicht, kann nur noch eine vom Mieter selbst abgeschlossene Hausratversicherung (siehe Kasten) helfen. Möglichst bald nach Eintritt des Schadens sollten Beweise (Zeugen, Fotos, Gutachten) über Ursachen und Verantwortlichkeit für den Schaden gesichert werden. Relativ häufig wollen sich Vermieter oder die Versicherung des Vermieters durch das Argument aus der Verantwortung stehlen, nicht der Vermieter selbst, sondern andere, zum Beispiel Handwerker, der Hauswart oder die Hausverwaltung hätten den Schaden verursacht. In einem Mietverhältnis hat jedoch der Vermieter gemäß § 278 BGB für jedes schuldhafte Verhalten einer Person, die von seiner Seite eingeschaltet wurde, gerade zu stehen. Weiterhin muss der Mieter für ausreichendes Beweismaterial sorgen, dass ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser Schaden zu beziffern ist. Möglichst bald sollten vermieterunabhängige Zeugen (Nachbarn, Verwandte, Bekannte) eingeschaltet werden, die später bestätigen können, dass und an welchen Gegenständen Schäden eingetreten sind. Für die erforderliche Bezifferung des Schadens muss eine detaillierte Auflistung der beschädigten Gegenstände (wenn möglich mit Fotodokumentation) erstellt werden. Bei sehr großen und umfangreichen Schäden wird die Einschaltung eines Sachverständigengutachters unumgänglich sein. Sind Mietergegenstände lediglich beschädigt, so muss die Höhe der Reparaturkosten durch entsprechende Kostenvoranschläge belegt werden. Sind Gegenstände unrettbar verdorben, so sollten - falls vorhanden - Rechnungsbelege vorgelegt werden, um den Wert der Gegenstände beweisen zu können. Sind keine Rechnungsbelege mehr vorhanden, so muss anhand des Alters der Gegenstände und der Kosten vergleichbarer Gegenstände der jeweilige Zeitwert geschätzt werden. Bei Schadensersatzansprüchen muss nicht der Neuanschaffungswert, sondern nur der jeweilige, durch Gebrauchsdauer reduzierte Zeitwert ersetzt werden. Die Arbeitszeit des Mieters ist nur bei Arbeiten zur Verminderung des Schadensumfangs selbst, nicht jedoch bei Arbeiten zur normalen Schadensabwicklung, zu entschädigen. In Sonderfällen kommen Schadensersatzansprüche - unabhängig von einem Gesundheits- oder Sachschaden - bei anderen, gravierenden Vertragsverletzungen des Vermieters in Betracht.
Quelle: Berliner Mietverein
Wow, ging ja nun wirklich flott und einige sehr hilfreiche Antworten dabei Vielen Dank.
Fotos von den Schäden v.A natürlcih von der Decke, dem verschmutzen Laptop , dem generellen Zustand natürlich gemacht auch en kurzes Video gedreht.
Habe mit Versicherungen bisher keinerlei Erfahrungen gemacht und das alles für mich Neuland deswegen die Frage, meine Haftpflichtversicherung halt nur gemeint dass damit nix zu tun habe und die Gebäudeversicherung etc des Vermieters zu 100% dafür aufkommen muss , da ich ja keinen Schaden verursacht habe.
Finde das ganze generell aber schwer in Geldwerte nun zu beziffern die ich einfordern kann. Der Laptop ist 4 oder 5 Jahre alt, war mal 1200 € wert, mit 3% Wertverlust pro Monat bleibt da natürlich auch net mehr so viel über, aber selbst 100 oder 200 € ist ja besser als nix.
Bilderrahmen und Deko Artikel sind vll ein wert von 30-40 €
Urlaubstag kann man natürlich auch noch runterbrechen auf die Arbeitszeit dass ist nicht so doof.
Verschmutzung finde ich dagegen ziemlich schwierig, Schuhe vll 15-20 € Reinigung aber keine Ahnung wie man das beziffern kann. Versschmutzung an Möbilar und Sofa etwa so 30 -40 €
Was kann man den für aufräumen bzw. Schuttbeseitigung verlangen hat bestimmt 2-3 Stunden gedauert um alles sauber zu machen musste dann ja auch der Boden geputzt werden etc.
War jetzt während der Putz trocknet nicht mehr zu hause und hab bei meiner Freundin übernachtet die letzten 3 Tage und gehe heute wieder das erste mal nach hause. Dann soll ich meine Vermieter erneut anrufen wenn getrocknet ist dann kommt die Verputzerfirma vorbei muss nochmal drüber malen und paar Sachen abkratzen wodurch ja erneut nicht wirklich nutzbar .
In wie weit kann man die Nichtnutzung des Hauptraumes der Mietwohnung nun von der Miete geltend machen oder muss ich das selbst direkt mit dem Vermieter aushandeln. Ansonsten würde ich jetzt grob einen Schaden von 200-400 € je nachdem wie viel Wert der Laptop (Reparatur eher aussichtslos) noch hat wohl haben bei dem ich um Erstattung bitten würde. Keine Ahnung wie das ganze natürlich aus Sicht der Versicherung zu bewerten ist.
Hab wie gesagt bisher zum Glück nie Erfahrung mit sowas machen müssen und finde gerade so etwas schwer zu bewerten. Mietminderung in solchen Fällen sollten aber denke ich vertretbar sein , da ich nicht die volle Mietswohnung nutzen konnte in dem Zeitraum.
Vielen Dank für die Hilfe ! Hab mal ein Bild für den Grad der Verschmutzung angeheftet als grober Richtwert
Du bist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Die Arbeitnehmeranteile übernimmt ja der Arbeitgeber, deshalb dürfte nur der Nettobetrag ersatzfähig sein.
Für den Stundenlohn dürften 10 - 12 € angemessen sein. 5 Stunden, zwei Leute, macht 10 Stunden, je nach Verschmutzung. Die Fenster sind doch bestimmt auch eingestaubt und müssen geputzt werden. Spezialreinigungsmittel für Polster usw. kommen hinzu.
Falls eine Fachfirma beauftragt wird, muß natürlich auch noch Urlaub genommen werden. Das einfachste wäre, die Kosten für die Selbstreinigung realistisch aber großzügig zu kalkulieren und einen Festbetrag vorab auszumachen.
Gruß
Auch die Schäden an deinem Hausrat sind Sache der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deines Vermieters bzw. des Gebäudeeigentümers. Für Immobilienbesitz, also Gebäude und Grundstücke gilt vermutetes Verschulden - durch den bloßen Besitz ist der Eigentümer haftbar für Schäden die durch das Gebäude oder Grundstück und eventuell nicht oder unzureichend ausgeführte Ordnungs- und Verkehrssicherungspflichten (Wartung, Instandhaltung, z.B. auch Räum- und Streupflicht im Winter) entstehen, fachliches Stichwort dazu : Beweislastumkehr.
Hat dein Vermieter keine Möglichkeit nachzuweisen dass der Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung seinerseits entstanden ist (Exkulpation), zB. dass er der Baufirma den Pfusch nachweisen kann, ist er für deinen Schaden am Hausrat haftbar. In dem Fall wird die Versicherung aber ziemlich sicher einen Gutachter bestellen der sich das Loch ansieht.
Zusammengefasst würde ich mich mit dem Schaden an deinen Vermieter wenden, entweder ist seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht am Zug oder in Sukzession die Betriebshaftpflicht der ausführenden Baufirma - wenn die irgendwie greifbar ist bzw. nachweislich Schuld am mangelhaften Bau trägt.
Eine Schadensmeldung ohne Schadenssumme ist nichts wert. Ob die Versicherung mit den Summen die du nennst einverstanden ist, ist eine andere Frage. Du musst deine Ansprüche aber schon geltend machen.
Ansonsten: Das geht an deinen Vermieter. Ob der das versichert hat ist nicht dein Problem. Wenn nicht zahlt dein Vermieter das.
Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus?
Den meldest Du Deiner Hausratversicherung falls Du eine hast. Ansonsten Pech gehabt.
Die Gebäudeversicherung des VM übernimmt nur den Schaden am Haus.
Den langen Brief kannst Du Dir sparen.
Das ist fachlich nicht korrekt.
Wohngebäude und Hausratversicherung decken i.d.R. folgende Schäden ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl (Hausrat explizit), Elementar. Ein Deckensturz ist keine versicherte Gefahr, hier geht es um einen HAFTPFLICHTschaden den ggf. der Vermieter zu tragen hat falls er nicht nachweisen kann dass er sich für sein Gebäude regelmäßig um Instandhaltung bemüht hat.
Aso kleiner Nachtrag
Für die Entschädigung des einen Urlaubstages wird das vom Brutto oder Nettogehalt berechnet ? Ansonsten hätte ich jetzt einfach Nettolohn /30 Tage gerechnet und erhalten dann z.b für einen Tag Netto etwa 60 €.
Welcher Stundenwert ist für eine Reinigung realistisch 5-10 € pro Stunde? also 15 -30 € für 2-3 Stunden?
Vielen Dank :=)