Vermieter behauptet nach bitte um Erstattung des Rest Heizöl er wolle auf Gas umstellen und verlange nun die abpumpung des Öl um damit keine Kosten zu haben.?
Nach Vielen Jahren Streit mit unserem Vermieter, mehreren ungerechtfertigten Kündigungsversuche sind wir nun, um Ruhe zu bekommen, ausgezogen. Das Haus wurde ordnungsgemäß und ohne Mängel übergeben. Im Übergabeprotokol wurden alle Zählerstände vermerkt und auch das Ca.500l Heizöl noch in Tank sind. Dieses hat der Vermiter auch mit Unterschrift bestätigt.
Ich habe den Vermiter nach Auszug angeschrieben und gebeten uns die Betribskosten Abrechnung zeitnahe zukommen zu lassen, auch eine Rechnung für die 500l Heizöl.
Jetzt bekommen wir ein Schreiben das der Vermieter ,,angeblich,, die Heizung auf Gas umstellen wolle, was wir stark bezweifeln da er in der Vergangenheit schon viele solcher Schutzbehauptungen angegeben hat. z.B. Er kündige uns wegen Eigenbedarf was er nie hatte, Kündigung wegen Aufbau eines Arcives in den Haus, usw. Usw. und er verlangt weiter das wir das Heizöl innerhalb von 14 Tagen abpumpung lassen sonnst würden er dieses Veranlassen und uns in Rechnung stellen.
Diesen Mann tut alles um uns zur Kasse zu bitten, auch wenn er nichts davon hat. Was kann ich tun die Rechtslage scheint auf seine Seite zu sein durch seine Schutzbehauptung.
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Die frage ist natürlich warum weshalb : wen der Bezirksbevolmächtige Schornsteinfeger die Öl-Heizung sehr stark Bemängelt oder sie muß nach ENEV Ausgetauscht werden weil sie 30 Jahre ist und älter und euer Ex vermmieter keine Lust mehr hat mit Öl zuheizen dann kann man sich das ja vorstellen mit dem Heizöl abpumpen
Wir haben schon die gleiche Erfahrung gemacht und der Mieter musste tatsächlich das Abpumpen bezahlen abzgl. ein paar Euro, die der Unternehmer bereit war, für das Heizöl zu zahlen. Die Aufforderung, dass er selbst innerhalb von 2 Wochen für das Entfernen des Öls zu sorgen hat, bzw. kann, kam der Ex-Mieter nicht nach.
Diese Geschichte kam nämlich nebst einiger anderer Streitpunkte vor Gericht.
Selbst, wenn jetzt der Vermieter doch nicht gleich auf Gas umstellt, war es immer noch Euer Öl, das ihr gefälligst beim Auszug mitzunehmen habt.
Nach Konsultation eines Fachanwalt
Es war nicht zufällig der Anwalt des Vermieters? Nein, Dein Anwalt?
Na, ganz logisch, dass der zu dieser Ansicht kommt.
Wäre es jedoch so, dass Anwälte, und seien sie fachlich noch so versiert, immer recht hätten, bräuchte es keine Gerichte mehr.
Das kann der Fachanwalt drehen und wenden, wie er will. Durch die Unterschrift hat der Vermieter das bestätigt, was auf dem Protokoll steht und ich nehme an, da steht nur was von Heizöltank - aktueller Inhalt ...
Welche Möglichkeit, als diese Feststellung hätte der Vermieter denn in dem Moment gehabt? Stand denn der Heizölwagen mit Pumpe schon vor der Tür? Ganz sicher nicht!
Der von Dir beschriebene Fehler drückt es doch aus. Wäre dieser Vorbehalt dabei gestanden, hätte der Vermieter diesen vermutlich so nicht akzeptiert.
Dein Eigentum kann doch nicht einfach mal so zum Eigentum des Vermieters werden und Du kannst ihn doch auch nicht zwingen, Dein Eigentum zu übernehmen, nur weil Du es nicht mehr brauchst und wäre es so, wie der Anwalt meint, könntest Du natürlich keine Erstattung verlangen.
Übrigens: Auch in unserem Fall war der Mieter mit seinem Anwalt anderer Ansicht, als das Gericht.
Lieber/e bwhoch2, danke für deinen einsatz. Aber nach erkundigungrn ist ein fehler in deinen Kommetar. ,, der Heizölwagen zum Abpumpen,, kein Zersorger also Heizölhändler darf Heizöl beim Kunden Abpumpen. Das können nur Fachfirmen, in diesem fall wird das Heizöl zu Sondermüll. Bei Kündigung bis weit nach Übergabe war nie die Rede oder aufforderung das Öl mitzunehmen erst nach Schriftlicher frage nach der Verrechnung. Des Weiteren kann ich das Öl was ich bis 09.08.19 Entsorgen soll nicht entsorgen lassen da das Haus am Tag der Übernahme sofort wieder Vermietet wurde und der Neue Mieter die Tanks mit weiteren 2000l befült hat. Der Vermieter eine Agrarfirma, hat nur auf gutefrage oder amderen portalen geschaut und gelesen stell auf Gas um dann kann der Mieter nichts machen. Die umstellung auf Gas ist eine Schutz behauptung die nie vorgenommen wird. Aber ich werde gern den ausgang der Sache weiter beschreiben.
Des Weiteren kann ich das Öl was ich bis 09.08.19 Entsorgen soll nicht entsorgen lassen da das Haus am Tag der Übernahme sofort wieder Vermietet wurde und der Neue Mieter die Tanks mit weiteren 2000l befült hat.
Warum kommst Du nicht gleich mit dieser so wichtigen Information. Dann hat der Vermieter sowieso versch... und er muss Dir einen angemessenen Preis für das Restöl bezahlen. Da beißt die Maus kein Faden ab.
Bei uns wurde tatsächlich auf Gas umgestellt, womit der Mieter auch rechnen konnte.
Was den Heizölwagen betrifft: Ich habe nie von "Heizölhändler" geschrieben. Diese verkaufen tatsächlich nur "neues" Öl und kein Altöl. Allein schon aus Qualitätsgründen.
Wenn aber eine Tankreinigungsfirma oder aber, wie bei uns, der Heizungsinstallateur das Öl auspumpen, können sie es auch nicht einfach in Kanalisation oder Garten pumpen, sondern brauchen einen Heizölwagen(!), der das Öl wegbringt. Schon klar, oder? Im Übrigen wurde das Öl damals nicht entsorgt, sondern der Heizungsbauer hat die Restmenge in seinen eigenen Öltank gefüllt und einen angemessenen Preis bezahlt, der natürlich dem Aufwand entgegen gerechnet wurde. Insofern hat unser Mieter noch Glück gehabt, dass wir uns so für ihn bemüht haben.
Ich muß noch dazu sagen der Vermieter hat bei der Haus Übergabe auf den Protokoll das verbleibene Öl mit Unterschrift Bestätigt
Er hat damit nur bestätigt, wieviel von Eurem Eigentum noch da ist.
https://www.mieterbund.de/beratung.html
Hat uns auch schon oft geholfen.
Pumpen Sie Ihr Öl wie gefordert ab, dann haben Sie Ruhe.
Das ist ärgerlich. Aber es ist euer Heizöl. Er muss es euch nicht abkaufen.
Nach Konsultation eines Fachanwalt ist die lage Rechtlich so: Durch die Unterschrift des Vermieters auf den Übergabe Protokoll, auf dem das Heizöl als bestantteil des Hauses vermerkt wurde, hat der Vermietet die Übernahme des Heizöl bestätigt und kann somit keine entsorgung verlangen. Aber auch fehler von mir es fehlt meinerseits der Satz ,,ich behalte mir vor den Vermieter das Öl in Rechnung zu stellen,, bedeutet das er vermutlich mir das öl nicht erstatten muß.
Danke an alle von gutefrage.