Muss der Vermieter um eine andere Empfangsmöglichkeit kümmern, wenn die Sat Anlage durch einen Baum behindert wird?

5 Antworten

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Moin!

Ist die Sat-Anlage im Mietvertrag aufgeführt, etwa bei den Nebenkosten? Ansonsten würde ich mich beim Vermieter nochmal genau drüber informieren.

Ist die Sat-Anlage im Mietvertag enthalten, kannst du sie aber nicht nutzen, weil kein Empfang da ist, sprich sie nicht ordnungsgemäß funktioniert, musst du sie auch nicht zahlen, sprich das am besten mit deinem Vermieter, ob er von sich aus damit einverstanden wäre.

Damit könntest du das eingesparte Geld für einen digitalen Kabelanschluss verwenden. Gehört die Anlage lt. Mietvertag nicht zur Miete der Wohnung, musst du wohl oder übel selbst für einen TV-Anschluss sorgen - bevor du die Miete wegen so etwas küzt, würde ich mich erst beim Mieterbund informieren, ob du da rechtlich Chancen hast. ;)

JRWheeler 
Beitragsersteller
 01.07.2015, 11:21

Ich checke den Mietvertrag nochmals heute abend, ich meine mich aber zu erinnern, dass dies als Ausstattung der Wohnung dort genannt wurde.

Kabelanschluss ist in dem Haus nicht vorhanden und es ist auch unklar wie aufwändig eine Ausstattung des Hauses mit Kabel wäre, da es das letzte Haus in einer Sackgasse ist. Das wollen wir als Hausgemeinschaft aber so oder so mal in Erfahrung bringen.

du hast einen mietvertrag unterschrieben. wenn dort nichts steht, dass der vermieter dafür sorgen muss, dann hast du pech

@ sportorhan2: IPTV ist leider nicht möglich bei uns dort, habe schon bei meinem Internetanbieter (der das auch anbietet) nachgefragt.

@Jensen1970: Miete einbehalten ist natürlich eine recht "harte" Reaktion, würde ich ehrlich gesagt gern vermeiden (wenn auch als Möglichkeit in der Hinterhand behalten). Kann ich mich dann darauf berufen, dass der Vermieter den vorhandenen TV Anschluss funktionsfähig halten muss?

Was ist mit IPTV?

Jensen1970  01.07.2015, 11:02

schöner fernsehen müll 

15% der miete einbehalten .