Muss der Vermieter um eine andere Empfangsmöglichkeit kümmern, wenn die Sat Anlage durch einen Baum behindert wird?
Hallo zusammen, ich wohne seit November in einer Mietswohnung innerhalb eines Dreifamlilienhauses, dort gibt es TV Empfang über eine auf dem Dach installierte digitale Sat Anlage. Nun stehen vor dem Haus mehrere große Bäume, welche in den Empfangsbereich der Antenne ragen. Was im Winter ohne Blätter noch kein Problem war, führt nun zu ständigen Bildausfällen, man kann sagen dass die Sat Anlage so nicht mehr nutzbar ist (z.T. mehrere Stunden kein Antennensignal). Ich habe mich mit der Fehlerbeschreibung, ohne meine Einschätzung dass die Bäume offensichtlich der Grund dafür sind, an den Vermieter gewandt, dieser hat laut eigener Aussage die Anlage wohl selbst geprüft und sie sei in Ordnung. Er kam dann auch zu dem Schluss, dass es mit den Bäumen zu tun haben muss, dagegen könnte er allerdings nichts tun. Die Bäume kann er nicht abholzen, das ist mir schon klar. Erstens gehören sie ihm nicht, sie stehen auf einem Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite (ob sie der Stadt oder dem Grundstücksbesitzer des Hauses dahinter gehören wusste nichtmal das Gründflächenamt, hier müsse neu vermessen werden wenn man es denn wolle und bezahlen möchte, so die Aussage eines Mitarbeiters der Stadt). Und Zweitens sind sie auch viel zu groß um sie einfach so abholzen zu können. Nun bin ich der Meinung, da ja die Sat Anlage bei meinem Einzug erstens vorhanden und zweitens vollständig funktionsfähig war, dass der Vermieter in der Pflicht ist, den bei Einzug vorhandenen und funktionsfähigen TV Anschluss auch funktionsfähig zu halten oder? Eine Zimmerantenne / DVB-T ist für mich keine tragbare Möglichkeit, erstens ist die Senderauswahl sehr beschränkt, die Empfangsqualität eher schlecht und dieser Dienst ist ja auch für 2017 abgekündigt, also nicht Zukunftsträchtig.
5 Antworten
Moin!
Ist die Sat-Anlage im Mietvertrag aufgeführt, etwa bei den Nebenkosten? Ansonsten würde ich mich beim Vermieter nochmal genau drüber informieren.
Ist die Sat-Anlage im Mietvertag enthalten, kannst du sie aber nicht nutzen, weil kein Empfang da ist, sprich sie nicht ordnungsgemäß funktioniert, musst du sie auch nicht zahlen, sprich das am besten mit deinem Vermieter, ob er von sich aus damit einverstanden wäre.
Damit könntest du das eingesparte Geld für einen digitalen Kabelanschluss verwenden. Gehört die Anlage lt. Mietvertag nicht zur Miete der Wohnung, musst du wohl oder übel selbst für einen TV-Anschluss sorgen - bevor du die Miete wegen so etwas küzt, würde ich mich erst beim Mieterbund informieren, ob du da rechtlich Chancen hast. ;)
Ich checke den Mietvertrag nochmals heute abend, ich meine mich aber zu erinnern, dass dies als Ausstattung der Wohnung dort genannt wurde.
Kabelanschluss ist in dem Haus nicht vorhanden und es ist auch unklar wie aufwändig eine Ausstattung des Hauses mit Kabel wäre, da es das letzte Haus in einer Sackgasse ist. Das wollen wir als Hausgemeinschaft aber so oder so mal in Erfahrung bringen.
du hast einen mietvertrag unterschrieben. wenn dort nichts steht, dass der vermieter dafür sorgen muss, dann hast du pech
@ sportorhan2: IPTV ist leider nicht möglich bei uns dort, habe schon bei meinem Internetanbieter (der das auch anbietet) nachgefragt.
@Jensen1970: Miete einbehalten ist natürlich eine recht "harte" Reaktion, würde ich ehrlich gesagt gern vermeiden (wenn auch als Möglichkeit in der Hinterhand behalten). Kann ich mich dann darauf berufen, dass der Vermieter den vorhandenen TV Anschluss funktionsfähig halten muss?
Was ist mit IPTV?
Bitte was?
15% der miete einbehalten .
schöner fernsehen müll