Hilfe Götterbaum als Mieter loswerden?
Hallo, direkt neben unserem Haus in der wir eine Wohnung zur Miete haben (7 Parteien) steht ein invasiver, großer Götterbaum welcher im Sommer 3 Monate land Blätter, Pollen und Äste abwirft- und dies so massiv das die Nutzung der Terrasse nicht möglich ist. Ist der Vermieter verpflichtet, diesen Baum zu beseitigen? Weiterhin gilt dieser Baum als allergieauslösend. Wir haben bei der Hausverwaltung um Fällung gebeten. Diese startete eine Abstimmung und teilte uns mit, dass die Kosten der Fällung auf die Mieter umgelegt werde. Wir wissen aber bereits, dass eine einmalige Fällung nicht auf die Mieter umgelegt werden kann. Danke für Ihre Antwort!
5 Antworten
Ist der Vermieter verpflichtet, diesen Baum zu beseitigen?
Schlicht und einfach : Nein. Abgesehen davon, dass der Baum vermutlich bereits bei eurem Einzug da stand ist es gar nicht so einfach einen gesunden Baum zu fällen. Du darfst nicht einmal auf deinem eigenen Grund einen alten aber gesunden Baum einfach so umhauen, solange er keine übermäßige Gefahr darstellt.
Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind laut Baumschutzsatzungen zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Es kann also sein, dass deinem Vermieter sogar die Hände gebunden sind. Aber er darf ihn auf jeden Fall stutzen.
Der Vermieter muss keinesfalls ein Baum fällen, der bei eurem Einzug vorhanden war.
Er darf es nicht einmal, wenn örtliche Satzungen verbieten, gesunden Baumbestand zu entfernen.
Eure Allergien sind euer Problem, nicht das des Baumes. Er muss nicht weichen, ihr müsstet es, wenn es euch unzumutbar ist, aber der Vermieter es so will und sich gar die anderen Mieter in dem Punkt einig wären.
Und dass man seine Terrasse in der Nähe eines Baumes öfter fegen muss, dürfte nun nicht so überraschend sein.
Andernfalls habt ihr die Kosten selbstverständlich allein zu tragen: Warum soll die Mietergemeinschaft, gar der VM dafür aufkommen, wenn ihr den Baum beseitigt haben möchtet?
G imager761
In den meisten Kommunen darf man einen gesunden Baum überhaupt nicht fällen.
Der Baum war doch bereits da, als ihr die Wohnung gemietet habt. Mit welcher Begründung soll der Vermieter den jetzt fällen?
Bäume auf Grundstücken sind ab einem bestimmten Alter naturgeschützt Nadelbäume viel früher als Laub man kann zwar Anträge auf eine Fällung stellen jedoch werden diese meistens nicht akzeptiert wenn der Baum nicht durch morsches Holz usw eine direkte Gefahr für die Bewohner darstellt in Österreich ist das so aber ich bin mir sehr sicher das es in Deutschland genau so gehandhabt wird.
Wir haben bei der Hausverwaltung um Fällung gebeten. Diese startete eine Abstimmung und teilte uns mit, dass die Kosten der Fällung auf die Mieter umgelegt werde. Wir wissen aber bereits, dass eine einmalige Fällung nicht auf die Mieter umgelegt werden kann.
Es ist aber Euer Wunsch, entweder Ihr tragt die Kosten oder der Vermieter könnte sagen, er macht es nicht.
Weiterhin gilt dieser Baum als allergieauslösend.
Der Baum war vor Euch da und Ihr seid trotzdem eingezogen, das ist also kein Argument.