Baum direkt an der Grundstücksgrenze, was kann man tun?
Unser vorheriger Nachbar hatte einen Baum direkt an unserem Gartenzaun gepflanzt. Mit den Jahren wurde er größer und größer und ist jetzt mindestens 6 Meter hoch. Wir haben an der Grundstücksgrenze eine Hecke gepflanzt, doch leider können wir regelmäßig mindestens 3 Heckenpflanzen auf den Kompost schmeissen weil sie uns immer an dieser Stelle eingeht, weil die Hecke dort kein Licht bekommt. Jetzt haben wir neue Nachbarn bekommen und gebeten sie möchten doch den Baum wegmachen. Wir bekamen aber nur zu hören das dies ihr Grundstück sei und sie darauf machen können was sie wollen. Der Baum sieht mittlerweile schrecklich aus weil wir die Äste die dauernd zu uns herüberwachsen bereits abgeschnitten haben, aber es hilft nichts, die Hecke geht trotzdem wieder ein. Was kann ich bzw. was darf ich machen? Muss ich den Baumstamm direkt am Zaun dulden?
5 Antworten
Wir haben genau DEIN Problem. Man kann nix machen. NUR, wenn die Wurzeln oder der Stamm deinen Weg oder deinen Zaum beschädigen - dann kann man den Schaden in Rechnung stellen. Genau genommen macht man sich sogar strafbar, wenn man die Äste abschneidet - ist ja das Eigentum anderer Leute... :(
Ich danke dir ♥-lich für das Sternchen :D Und alles Gute für Dich!
Das ist in jedem Bundesland anders geregelt. Also am besten bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
In Bayern darf ein sog. Grenzbaum (Stammmitte bis 2m zur Grenze) nur 2m hoch werden. Wenn er größer wird kann man innerhalb von 5 Jahren (nach erreichen der 2m Höhe) den Rückschnitt fordern. Wenn man dies versäumt hat, dann muss man dulden: Äste, Blätter im Herbst, Schatten etc. Nur bei Unzumutbarkeit(darüber entscheiden Grichte)kann man fordern, die Äste abzuschneiden oder Baum nachträglich zu kürzen oder wenn Wurzeln zu stark rüberwachsen auch den Baum zu fällen. Jeder Fall ist anders, deshalb zunächst Gespräch mit Nachbarn suchen und dann evtl. Gericht entscheiden lassen.
Wegen sowas einen Rechtsstreit beginnen? Die Menschheit wird doch immer noch dämlicher.....
solange der BAum nciht direkt die sicht verhindert, könnt ihr ncihts machen, aber an eurer stelle würde ich die Äste nciht abschneiden, sondern wachsen lassen, denn wenn das zu schlimm wird, kann der NAchbar gezwungen werden den BAum zu entfernen.
So einfach ist das nicht. Steht ein Baum schon Jahre, so gilt da ein Bestandsschutz, falls sich zuvor niemand darüber beschwert hat, dass da ein Baum gepflanzt wurde.
Man könnte sich sogar strafbar machen, wenn man einen gesunden Baum fällt der schon viele Jahre lang steht und niemanden behindert.
Überhängende Äste kann der Eigentümer des Baumes absägen, oder wenn der Nachbar das möchte, kann er die Äste selber absägen, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist.
Es gibt auch Vorschriften zu welcher Zeit ein Baum gefällt werden darf. Fällt man einen gesunden Baum während der Brutzeit von Vögeln, macht man sich strafbar.
Ja, mußt Du, inzwischen ist das Gewohnheitsrecht. Nur wenn er gefährlich wird, also umzukippen droht, muß er weg.
Dann hatte der Anwalt wohl keine Ahnung... 🤷 Hätte er mal lieber auf GF gefragt statt Jura zu studieren!
mein gott habt ihr probleme wirklich weltbewegend!
die nächsten nachbarn die sich wegen nichtigkeiten die köpfe einschlagen.leben und leben lassen!
Ich habe um eine brauchbare Antwort gebeten und nicht ein pupertierendes Kind um seine Meinung gefragt! Wenn du irgendetwas herausliest hast du wohl einen Hellseherlehrgang besucht, ich habe nämlich nichts von einem Streit deswegen erwähnt!
pubertierend
Danke :-))
Sondern? Ausser einem Rechtsstreit (was wirklich absurd wäre wegen so einer Kleinigkeit) gibt es ja nicht mehr viele Möglichkeiten was du "dagegen tun" kannst
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.Ein solches Gesetz gibt es auch nicht. Man könnte es Duldung nennen. Eher einen Bestandsschutz, wenn ein Baum schon längere Zeit vorhanden ist und sich darüber niemand beschwerte.
Wenn du überhängende Äste von diesem Baum abschneidest, darfst du das auch nicht ganz einfach machen. Du musst dem Nachbarn Gelegenheit dazu geben, dass er selber die Äste entfernt. Erst wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, kannst du die Äste die herüber ragen, abschneiden.
Ganz einfach abschneiden ohne zu fragen, könnte Sachbeschädigung sein.