Wer muss die Kosten für die Baumfällung im Kleingartenverein tragen?

1 Antwort

Ich kann dir zwar nicht mit Gesetzen dienen, aber in "meiner" Kleingartenanlage erledigen sowas die Pächter selbst. Da wurde noch nie eine Fremdfirma mit der Fällung eines Baumes beauftragt. Dort gibt es auch keine großen Bäume, sondern nur paar alte Obstbäume, von denen einige in Verbindung mit Pächterwechsel umgemacht werden. 

Etwas anderes könnte es vielleicht sein, wenn es sich um einen "geschützten Baum" handelt. Also einen richtig großen Baum, der nicht unter das Kleingartengesetz fällt und sich nicht in einem Pachtgarten befindet. Neben dem Vereinshaus, auf dem zentralen Platz oder so.....

wiwi69 
Beitragsersteller
 01.11.2017, 18:21

Vielen Dank konzato für die fixe Antwort! 

Ich fürchte ich werde einen Rechtsbeistand benötigen. Der Baum ist bereits gefällt (es ist kein geschützter Baum und steht seit Jahren auf dem Gelände) und der Pächter hat die Pacht ganz einfach einbehalten um so die Kosten für die Fällung zu begleichen, da er der Ansicht ist, dass ich dafür verantwortlich bin.

konzato1  01.11.2017, 18:31
@wiwi69

Ich habe gerade mit unserem stellvertretenden Gartenvorstand telefoniert. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Grundstücksbesitzer diese Baumfällung bezahlen muss. 

Dass der Baum dort steht, ist den Pächtern ja schon lange bekannt. Man hätte ihn also schon lange ummachen können oder dafür sorgen, dass er nicht zu hoch / ausladend wächst. 

Jetzt hast du also schon zwei MEINUNGEN, die deine Ansicht vertreten. :)