Wer muss die Kosten für die Baumfällung im Kleingartenverein tragen?
Hallo zusammen,
ich habe ein Grundstück an einen Dachverband eines Kleingartenvereins verpachtet, dieser wiederum stellt einen Teil meines Grundstücks einem ihm angegliederten Kleingartenverein zur Verfügung, von diesem erhalte ich auch die Pachtbeiträge. Nun ist auf dem Grundstück des Dachverbands, aber nicht auf dem Teil des Zwischenpächters ein Baum zu fällen (er droht umzukippen). Im Pachtvertrag steht ausdrücklich:"Der Pächter hat dafür zu sorgen, daß die Kleingärten ordnungsgemäß bewirtschaftet und in gutem Kulturzustand gehalten werden. Der Pächter hat insbesondere darauf zu achten, daß die Baumpflege, der Baumschnitt... fachgerecht durchgeführt werden. Der Pächter unterhält die Rahmenanlage einschließlich der äußeren Einfriedung...und die nicht unterverpachteten Flächen. Der Pächter übernimmt die der Verpächterin obliegende Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Kleingartenanlage. er kann seine Pflicht auf den Kleingärtner übertragen, haftet aber dem Verpächter insoweit als Gesamtschuldner.“ Wenn ich es richtig verstehe muss doch der Dachverband für die Kosten der Baumfällung aufkommen und nicht ich als Verpächter?!
Ich freue mich über eure Hilfe. Vielen Dank!
1 Antwort
Ich kann dir zwar nicht mit Gesetzen dienen, aber in "meiner" Kleingartenanlage erledigen sowas die Pächter selbst. Da wurde noch nie eine Fremdfirma mit der Fällung eines Baumes beauftragt. Dort gibt es auch keine großen Bäume, sondern nur paar alte Obstbäume, von denen einige in Verbindung mit Pächterwechsel umgemacht werden.
Etwas anderes könnte es vielleicht sein, wenn es sich um einen "geschützten Baum" handelt. Also einen richtig großen Baum, der nicht unter das Kleingartengesetz fällt und sich nicht in einem Pachtgarten befindet. Neben dem Vereinshaus, auf dem zentralen Platz oder so.....
Ich habe gerade mit unserem stellvertretenden Gartenvorstand telefoniert. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Grundstücksbesitzer diese Baumfällung bezahlen muss.
Dass der Baum dort steht, ist den Pächtern ja schon lange bekannt. Man hätte ihn also schon lange ummachen können oder dafür sorgen, dass er nicht zu hoch / ausladend wächst.
Jetzt hast du also schon zwei MEINUNGEN, die deine Ansicht vertreten. :)
Vielen Dank konzato für die fixe Antwort!
Ich fürchte ich werde einen Rechtsbeistand benötigen. Der Baum ist bereits gefällt (es ist kein geschützter Baum und steht seit Jahren auf dem Gelände) und der Pächter hat die Pacht ganz einfach einbehalten um so die Kosten für die Fällung zu begleichen, da er der Ansicht ist, dass ich dafür verantwortlich bin.