Nachbarn klauen unsere Pflaumen aus dem Garten

16 Antworten

Wenn ihr nicht gewollt habt, dass da Äste rüber hängen und auch nicht wolltet, dass die Nachbarn an die Früchte gehen, warum habt ihr den Baum dann so dicht an die Grundstücksgrenze gestellt? Da hätte ich mir ja einen anderen Platz ausgesucht.

Bitterkraut  03.08.2014, 15:54

Ganz genau. Kein vernünftiger Mensch setzt einen Baum, schon gar nicht einen Obstbaum, direkt an die Grundstücksgrenze. Das sind Ärger und Mundraub vorprogrammiert.

xXxKaddiexXx 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 15:49

Naja mitten auf der Wiese wollten meine Eltern den Baum nicht haben. Sie pflanzen all unsere Pflanzen ganz an die Grundstücksgrenze, damit eine einheitliche Rasenfläche erhalten bleibt... Außerdem hätten die Nachbarn ja welche abhaben können, wenn sie gefragt haben, aber das haben sie nicht. Und die Pflaumen, die sie genommen haben, waren nicht auf ihrer Seite des Zauns. Die haben ganz bewusst über die Grenze drüber gegriffen und die Pflaumen aus unserem Garten geholt - ohne zu fragen.

YK1972  03.08.2014, 15:52
@xXxKaddiexXx

Wenn es hart auf hart kommt, kann es da aber richtig Ärger geben, denn wie nah man Bäume etc. an die Grundstücksgrenze setzen darf, ist gesetzlich geregelt. Natürlich ist es nicht richtig, was die Nachbarn da gemacht haben, aber wenn man da so leicht heran kommt, müßt ihr euch nicht wundern.

Bitterkraut  03.08.2014, 16:04
@xXxKaddiexXx

was deine Eltern als gärtnerisch hübsch ansehen, spielt da bei der Rechtslage keine Rolle. Wenn die nachbarn es durchsetzen wollen, könnenn sie euch zwingen, alle Zweige, die auf ihr Grundstück ragen, abzuschneiden! Egal, ob die grad Früchte tragen oder nicht. Überhängende Früchte dürfen sie auch ernten. Und auf ihr Grundstück heruntergefallene sowieso.

Die andere Sache ist, daß du einen jungen Baum nicht auf Dauer so binden kannst, daß er nicht mehr rüberragt. Also entweder ihr findet eine Lösung mit den Nachbarn, vielleicht bei Kaffee und einem Stück Pflaumenkuchen vom Bäcker, oder ihr setzt den Baum um. Euer Fehler, bzw der deiner Eltern. Also nicht ärgen - sondern Lösung suchen, Sag ihnnen das.

xXxKaddiexXx 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 17:17
@Bitterkraut

Die Anpflanzung des Baumes war mit dem Besitzer des Grundstücks abgesprochen und der war voll und ganz damit einverstanden. Diese hier sind nur die Mieter. Die Mieter haben also kein Recht sich einfach an unseren Früchten zu bedienen!! Wo leben wir denn?!

Wenn nichts auf deren Grundstück ragt, sag es deinen Eltern und zeige die an!

Bitterkraut  03.08.2014, 15:44

Genau, wegen diebstahl von 5 Pflaumen.

xXxKaddiexXx 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 15:45
@Bitterkraut

Naja, waren schon mehr als 5 Pflaumen.

Bitterkraut  03.08.2014, 15:55
@xXxKaddiexXx

Dan halt 1 Kilo. Streitwert, bzw. Wert des Diebesgutes: 1.99€

Karl37  03.08.2014, 17:08
@Bitterkraut

Der Wert ist bedeutungslos. Selbst für eine Wert von 1,20 Eur wurden Menschen fristlos entlassen und hatten keine Chance vor dem Gericht.

Bitterkraut  04.08.2014, 12:39
@Karl37

Vewechsselt du da nicht ein paar Rechtsgebiete? Keine Staatanwaltschaft wird ein Faß wegen ein paar Pflaume naufmachen. Und enlassen kann man die Nachbarn ja nicht so einfach.

Also mir wäre der Frieden in der Nachbarschaft wichtiger als eine Hand voll Pflaumen. Haben sie denn wirklich den ganzen Baum geplündert? Was auf ihr Grundstück hinüber ragt dürfen sie sowieso pflücken und wenn es ein paar mehr sind, wäre ich nicht so kleinlich.

xXxKaddiexXx 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 15:51

Naja, ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn sie gefragt haben, aber das haben sie nicht. Wir wollten mit diesen Pflaumen einen Kuchen backen, weil wir bald Besuch bekommen und jetzt sind keine mehr da. Ich finde es einfach frech sich bei seinen Nachbarn zu bedienen. Wenn sie Pflaumen wollen, sollen sie sich einen eigenen Baum anpflanzen.

Bitterkraut  03.08.2014, 16:09
@xXxKaddiexXx

Für das, was auf ihr Grundstück ragt, müssen die nicht fragen.

xXxKaddiexXx 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 17:15
@Bitterkraut

Doch, genau das müssen sie. Das ist die Rechtslage.

nenee  04.08.2014, 13:11
@xXxKaddiexXx
Das ist die Rechtslage.

Wenn du so auf der Rechtslage herumreitest, sollte dir deine Mutter, die ehemalige Rechtsanwaeltin, auch sagen, dass ihr den Mindestabstand zum Nachbarn bei der Bepflanzung einhalten muesst. Pass auf, dass dein einseitiges Rechtsempfinden nicht ein Boomerang wird....

Das ist eine Frechheit und rede mit deinen Eltern - sowas kann man nicht hinnehmen, finde ich.

Bitterkraut  03.08.2014, 16:08

Es ist auch eine Frechheit, alle Bestimmungen und Nachbarschaftsrecht zu irgnorieren und einen Baum so zu setzen, daß er auf Nachbarsgrundstück ragen muß. Es ist eine Frechheit, sich nicht mal Nachbars Einverständnis dazu zu holen, schließlich darf der auch das Laub dieses Baumes wegharken, in seinem Garten, wenn man schon die Rechtslage ignoriert....

xXxKaddiexXx 
Beitragsersteller
 03.08.2014, 17:13
@Bitterkraut

Mal zur Klärung der Lage: diese Nachbarn sind nicht Eigentümer des Grundstücks. Sie sind Mieter. Und der Vermieter war vollkommen damit einverstanden, dass wir dort einen Baum hinsetzen, solange die Wurzeln keine Rohre beschädigen. Wenn also der Vermieter es erlaubt, haben die Mieter Ruhe zu geben. Die harken auch nicht das Laub. Also ist es eben schon Unrecht, was sie getan haben!