Wem gehört der Baum, wenn von Mieter gepflanzt?
Wenn ich als langjähriger Mieter mit Zustimmung der Vermieterin einen kleinen und recht langsam wachsenden Baum der gewöhnlichen Art in den Garten pflanzen möchte, den natürlich auch pflege und mich ums Laub kümmere, dann habe ich doch stets das Eigentum an dem Baum, oder geht er automatisch in den Besitz der Hauseigentümerin über, sodass ich ihn jederzeit wieder entfernen kann?
5 Antworten
Du hast vom Vermieter eine Erlaubniss zur Gatennutzung. Normalerweise enthält diese Gatennutzung auch die Klauseln, das man nichts bleibendes pflanzt und nicht, was über 1,5 m groß wird.
Wenn es ein bleibendes Gewächs ist, so kannst du ihn, wenn er über 1,5 m ist nicht mehr selber entfernen, sondern brauchst die Genehmigung des Vermieters. Ja der Baum ist in seinen Besitz übergegangen. Du darfst ihn nur im Rahmen der Gartennutzungsvereinbarung nutzen.
Ist es gar ein Deutscher Laubbaum(kein Obstbaum) und der Stamm ü 10 cm dick, darf er nur mit Behördlicher Genehmigung gefällt werden
Jede Kommune hat dazu eigene Bestimmungen, was Baumarten und Stammdicke betrifft.Bei manchen sind z.b.auch Nadelbäume mit drinn oder Fällgenehmigung erst ab 50 cm. Bei einigen zählt der Umfang, bei anderen der Durchmesser.
Aber wie auch immer. Ein stehender Baum lässt sich nicht unbedingt einfach wieder entfernen.
Der Baum ist fest mit dem Grundstück des Vermieters verbunden, also gehört er ihm. Jederzeit ein Bäumchen entfernen ist nicht so einfach. Es ist natürlich leicht ihn heute ein - und nächste Woche wieder auszubuddeln. Aber je länger er da steht, desto mehr verwurzelt er ja und jederzeit entfernen ist dann irgendwann nicht mehr, zumindest nicht ohne das halbe Grundstück aufzureißen. Pflanzt du aber 5 Geranien, kannst du die auch nach 10 Jahren noch ausbuddeln und mitnehmen, sofern sie solange überlebt haben :-)
Ich hab schon einige ähnlich kleinere Bäumchen so mit 40 Durchmesser umgelegt und Stumpf plus Wurzeln rausgehackt; die Wurzelausläufer vergammeln bald, da sieht man am Schluss nichts mehr.
Den Baum konnteste danach wegschmeissen?
Zunächst mal gilt auch im Garten der gleiche Grundsatz wie innerhalb der Wohnung. So hat laut §539 Abs.2 BGB der Mieter Dinge, die er selber eingebracht hat, wieder mitzunehmen. Das gilt auch für Anpflanzungen im Garten.
Wenn allerdings die Bäume und Sträucher eine gewisse Größe erreicht haben, dass ein Entfernen nicht mehr sinnvoll oder möglich ist, weil z.B. die Pflanze oder andere Pflanzen dabei beschädigt werden würden, dann verhält es sich anders. Ab diesem Zeitpunkt geht der Baum tatsächlich in das Eigentum des Vermieters über.
Quelle meiner Erläuterung ist das Urteil 10 S 218/12 des LG Detmold vom 26.3.14
Der Baum gehört eigentlich nur sich selber.
Du meinst wahrscheinlich: Ob du ihn der Vermieterin gönnen sollst, sofern du mal ausziehst.
Frag den Baum, ob es ihm gefällt, wenn du ihn ausbuddelst und Wurzeln absaegst.
Was auf dem Grundstück des Vermieters wächst gehört, so lange der Mieter kein alleiniges Gartennutzungsrecht hat, dem Eigentümer.
D'accord, nur der letzte Absatz, der gilt nur, wenn das genau so in der kommunalen Baumschutzverordnung geregelt ist, oder? Diese gibt es mancherorts gar nicht, mancherorts regelt die das auch anders!