Balkontür seit 1 Monat defekt - Teil der Miete einbehalten?
Hallo allerseits: Seit über einem Monat ist meine Balkontür kaputt. Ein Scharnier ist gebrochen, so dass sie rauskommt wenn ich sie öffne und ich sie dann mühsam wieder in die Fassung heben muss. Außerdem kann ich schlecht lüften, da sie mein einziges "Fenster" ist und nur kippen mehr oder weniger geht. Ich habe schon mehrmals bei der Hausverwaltung angerufen, und bekam jedesmal die Antwort, Handwerker würder sich dann melden. Bis heute ist nichts passiert. Frag: Kann ich jetzt einen Teil der Miete einbehalten? (So wie ich die Sache sehe würden sich die Handwerker auf wundersame Art und Weise ganzganz schnell bei mir melden) Gruß xxx
5 Antworten
Eine Mietminderung ist wohl möglich. In welcher Höhe weiß ich nicht. Ich habe für Dich in der Mietminderungstabelle nachgeschaut. Leider konnte ich kein Urteil finden, dass genau auf deinen Fall passt. Ich habe in der DAWR Mietminderungstabelle und dem Mietminderungsgrund Tür nachgeschaut. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.T%C3%BCr.html
Ca. 5 % Mietminderung halte ich für wahrscheinlich angemessen.
Dieser Zustand ist ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung brechtigt. Hier sehe ich 10% der Bruttomiete für angemessen. Die Mietminderung ist möglich ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter bzw. die Hausverwaltung davon Kenntnis erhalten hat. Wenn zunächst die volle Miete, evtl. unter Vorbehalt, weitergezahlt wurde, auch bis zu 6 Monate rückwirkend. Mietminderung bis zur Abstellung des Mangels. Da der Vermieter bisher nicht repariert hat, stelle ihm nunmehr schriftlich (per Einwurfeinschreiben) eine Frist zur Abstellung des Mangels, kommt er in Verzug - d.h., die Frist läuft fruchtlos ab - darfst du dann die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Die Mietminderung schriftlich mit ankündigen, so dass der V. weiß, warum er weniger Geld bekommt. Berechne die Mietminderung zweckmäßigerweise nach Erledigung. Mit der Miete aufrechnen darfst du die Summe dann auch erst ab übernächstem Monat.
da kannst du höchstens 5% mindern, googel mal, es gibt Richtwerte.
Bei so was muss man nicht nur anrufen, sondern das Ganze auch schriftlich mit Fristsetzung machen, gerade unter dem Hinweis, dass lüften unmöglich ist und öffnen mit einem Kraftakt verbunden und auf längere Zeit nicht zumutbar.
Wende dich an einen Anwalt. Ich würde erstmal den fragen, weil die Gesetze sehr kompliziert sind und wenn du jetzt nicht die Miete bezahlst bzw. einen Teil dann kann er dich vielleicht auch verklagen. Du hast ja schließlich keine Beweise das du angerufen hast. Oder?
Dazu braucht es keines Anwaltes, auf den Kosten bliebe der Mieter mit Sicherheit sitzen.
Ja, aber nicht sehr viel, vielleicht 5 % der Warmmiete...