Wer zahlt die Schlüsseldienstrechnung- Mieter oder Vermieter?
Hallo, zur Situation: ich hatte neulich einen Notfall. Ich stand mit meinem Sohn vor verschlossener Tür unseres Miethauses. Ich rief in der Hausverwaltung an, da war aber Niemand nach 16:00 Uhr zu erreichen. Ich rief den Hausmeister an, auch Niemand zu erreichen. Ich sah mich gezwungen den Schlüsseldienst anzurufen. Der kam, machte die Tür auf und hinterließ eine riesen Rechnung die ich vor Ort mit meiner EC-Karte bezahlt habe. Auf die Rechnung schrieb er noch folgendes: "kein Eigenverschulden des Mieters sondern Verschleiß der Schließanlage". Noch am Abend schickte ich dem Vermieter eine Email mit der Rechnung als PDF und einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Am nächsten Tag rief er mich an, beschimpfte mich und sagte, dass er die Rechnung auf keinen Fall übernehmen würde. Jetzt habe ich im Netzt ein wenig recherchiert und folgenden Sachverhalt herausbekommen: Sind Vermieter oder Hausverwaltung in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Notöffnung oder den Tausch des Schlosses selber in Auftrag geben. Der Vermieter ist dann im Nachhinein verpflichtet die notwendigen Kosten zu übernehmen. Klauseln im Mietvertrag, die dieses Vorgehen ausschließen, sind rechtlich unwirksam und können vom Mieter angefochten werden. (Quelle:http://www.hwi-sicherheit.de/blog/schlusseldienst/wer-bezahlt-den-schluesseldienst-873/) Jetzt ist die Frage, was mache ich, wenn ich mein Geld innerhalb der 14 Tage nicht bekomme? Mein Vermieter neigt sehr gerne dazu sich nicht zu melden, zu verleumden und die Sache auszusitzen. Nehme ich mir einen Anwalt oder KANN ich sogar die Rechnung gegen die Miete des nächsten Monats abziehen? Wäre das überhaupt rechtens?
Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen!!! Gruß elnino
PS: Ich hatte einen Schlüssel! Ich konnte mit ihm aber leider die Tür nicht aufschließen, da wie sich im Nachhinein durch den Schlüsseldienst rausstellte, dass Türschloss Aufgrund von Verschleiß defekt war!
12 Antworten
Du hast den Schlüsseldienst beauftragt, und musstest ihn bezahlen. So weit dürfte das unstrittig sein.
Wenn du jetzt dein Geld zurück haben willst, wirst du klagen müssen. Hier gegen die Miete aufzurechnen, wird ein Problem ergeben. Das könnte der Vermieter dann als Kündigungsgrund anführen.
Hoffentlich ist das alte Schloss noch zu begutachten.
Das hättest du auf jeden Fall verhindern müssen.
Wie will der Eigentümer denn jetzt feststellen, ob der Austausch wirklich notwendig war?
Nein, mit der Miete würde ich das in deinem Fall nicht verrechnen, es sei denn der Vermieter bestätigt dir das schriftlich, das du den Betrag von der Kaltmiete abziehen kannst.
Also bleibt nur der Weg Mahnung und Anwalt, wenn du keinen Anwalt willst, dann Mahngericht. Lege der Mahnung deine gefundene Quelle bei.
Was mich allerdings wundert ist, wenn es ein Mehrfamilienhaus war, warum hat nicht einer der anderen Nachbarn aufgemacht?
Hier stellt sich die Frage währ es nötig gewesen die Haustür aufbrechen zu lassen, wenn ein Nachbar die Tür von Innen aufbekommen hätte.
Bei uns gibt es den Mieterverband und die Schlichtungsbehörde, wie das genau in Deutschland ist, weiss ich leider nicht. Klar ist auf jeden Fall, dass der Vermieter die Rechnung übernehmen muss.
So klar sehe ich das noch nicht, auch wenn ich die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch einschätze. Wenn der Mieter aber durch unterlassene Pflege (z.B. mit Öl oder Graphit) oder falsche Behandlung (z.B. beim Streichen der Tür nicht abgeklebt und es ist Farbe ins Schloß gelaufen) den Schaden selbst zu verantworten hat, dann hat er auch selbst dafür zu bezahlen.
Es gilt die Schadensminderungspflicht
Ohne unsere Community hier als nicht kompetent einschätzen zu wollen,
würde ich an deiner Stelle lieber Rat beim Mieterschutzbund oder bei einem Anwalt suchen, bevor du vorschnell handelst.
Konsultiere einen Anwalt- und wenn Du im Recht bist - hilft bestimmt nur ein einziges Schreiben - der Vermieter wird zwar mit den Zähnen knirschen, aber wenn er nicht beratungsresistent ist wird er zahlen.
Aber bloß nicht verrechnen und auf keinen Fall ärgern nicht ärgern .....
Das alte Schloss hat der Schlüsseldienst mitgenommen...