Wer zahlt die Schlüsseldienstrechnung- Mieter oder Vermieter?

12 Antworten

Du hast den Schlüsseldienst beauftragt, und musstest ihn bezahlen. So weit dürfte das unstrittig sein.

Wenn du jetzt dein Geld zurück haben willst, wirst du klagen müssen. Hier gegen die Miete aufzurechnen, wird ein Problem ergeben. Das könnte der Vermieter dann als Kündigungsgrund anführen.

Hoffentlich ist das alte Schloss noch zu begutachten.

ElNinoBrown 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 10:52

Das alte Schloss hat der Schlüsseldienst mitgenommen...

DerHans  26.01.2016, 11:43
@ElNinoBrown

Das hättest du auf jeden Fall verhindern müssen. 

Wie will der Eigentümer denn jetzt feststellen, ob der Austausch wirklich notwendig war?

Nein, mit der Miete würde ich das in deinem Fall nicht verrechnen, es sei denn der Vermieter bestätigt dir das schriftlich, das du den Betrag von der Kaltmiete abziehen kannst. 

Also bleibt nur der Weg Mahnung und Anwalt, wenn du keinen Anwalt willst, dann Mahngericht. Lege der Mahnung deine gefundene Quelle bei. 

berlina76  26.01.2016, 09:58

Was mich allerdings wundert ist, wenn es ein Mehrfamilienhaus war, warum hat nicht einer der anderen Nachbarn aufgemacht? 

Hier stellt sich die Frage währ es nötig gewesen die Haustür aufbrechen zu lassen, wenn ein Nachbar die Tür von Innen aufbekommen hätte.

Bei uns gibt es den Mieterverband und die Schlichtungsbehörde, wie das genau in Deutschland ist, weiss ich leider nicht. Klar ist auf jeden Fall, dass der Vermieter die Rechnung übernehmen muss.

Genesis82  26.01.2016, 10:53

So klar sehe ich das noch nicht, auch wenn ich die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch einschätze. Wenn der Mieter aber durch unterlassene Pflege (z.B. mit Öl oder Graphit) oder falsche Behandlung (z.B. beim Streichen der Tür nicht abgeklebt und es ist Farbe ins Schloß gelaufen) den Schaden selbst zu verantworten hat, dann hat er auch selbst dafür zu bezahlen.

DerHans  26.01.2016, 10:57
@Genesis82

Es gilt die Schadensminderungspflicht

Ohne unsere Community hier als nicht kompetent einschätzen zu wollen,
würde ich an deiner Stelle lieber Rat beim Mieterschutzbund oder bei einem Anwalt suchen, bevor du vorschnell handelst.

Konsultiere einen Anwalt- und wenn Du im Recht bist - hilft bestimmt nur ein  einziges Schreiben - der Vermieter wird zwar mit den Zähnen knirschen, aber wenn er nicht beratungsresistent ist wird er zahlen.

Aber bloß nicht  verrechnen und auf keinen Fall ärgern nicht ärgern .....