Schadensersatz bei Handwerker, Rechnungskürzung?

4 Antworten

An und für sich macht mal zwei Situationsaufnahmen. Vor Beginn der Arbeit wird der Istzustand dokumentiert, am besten mit Fotoaufnahmen und dann der Umfang der Arbeiten festgelegt.

Nach Beendigung der Arbeiten wird der neue Istzustand dokumentiert und es erfolgt eine Abnahme. Das ist notwendig, um Fehler in der Ausführung zu beweisen.

Wenn Sie das nicht gemacht, dann sehe ich keine Möglichkeit, dass Ihren Vortrag beweisen können. Nicht der Handwerker muss seine ordnungsgemäße Ausführung beweisen, sondern Sie dem Handwerker nachweisen, dass er den Fehler zu vertreten hat. Das ergibt sich aus dem Werkvertragsrecht.

Wenn ein Handwerker bei dir einen Schaden verursacht, hat er dafür auch zu haften. Du darfst die Kosten des Schadens auch mit der Rechnung des Handwerkers verrechnen. 

ABER:

Die Beweislast liegt bei dir. Das heisst, du musst beweisen, dass der Schaden vom Handwerker schuldhaft verursacht wurde. Das wird äusserst schwer. Der Schaden könnte vorher schon da gewesen sein, er könnte auch nach den Arbeiten von dir verursacht worden sein. Die Beweisführung ist hier sehr schwierig. 

Normalerweise macht man nach Abschluss der Arbeiten mit dem Handwerker eine Abnahme, bei der die Arbeit sowie alle eventuellen Schäden, die verursacht wurden, protokolliert werden. Wurde eine solche Abnahme gemacht und du hast im Protokoll nichts stehen, dann hast du ganz schlechte Karten, denn der Handwerker kann dieses Protokoll als Beweismittel ins Verfahren einbringen. 

olirich 
Beitragsersteller
 06.12.2015, 17:25

Es wurde kein Protokoll erstellt, ist das ein Problem?

Interesierter  06.12.2015, 17:27
@olirich

Eigentlich nicht. Es erschwert eben deine Beweisführung. Letztlich hast du nichts in der Hand, als eine Behauptung, die du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht beweisen kannst. 

Du stehst in der Beweispflicht, das der Schaden vom Handwerker verursacht wurde. Das wird dann ein langer Prozess, mit Gutachter, Anwälten usw. Wenn Du Pech hast, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

olirich 
Beitragsersteller
 06.12.2015, 15:05

Reichen Zeugenaussagen, dass vor den Arbeiten alles in Ordnung war?

Rockuser  06.12.2015, 15:09
@olirich

Vermutlich nicht. Wenn es Hart auf hart kommt, entscheidet das ein Richter. Wie Hoch ist der Schaden?

olirich 
Beitragsersteller
 06.12.2015, 15:17
@Rockuser

Ungefähr 500€

Rockuser  06.12.2015, 15:26
@olirich

Das koste schon der Gutachter + Rechtsanwalt. Ich würde das mal mit dem Chef der Firma bereden. meistens lässt sich das außergerichtlich Regeln. 

Beweise es dem Handwerker ! das er den Schaden gemacht hat, dann hast du Erfolg, ansonsten kann es teuer werden