Fäkalschaden in Erdgeschosswohnung?
Wir hatten letztes Jahr im November 18 einen umfangreicheren Fäkalschaden in unserer Erdgeschosswohnung. Hierbei stauten sich die Fäkalien zurück und traten zunächst über den bodengleichen Duscheinlauf zurück und verteilten sich anschließend im Duschbad und Wannenbad und auch im angrenzenden Hauswirtschaftsraum. Auch in der Badewanne stauten sich die Fäkalien zurück (2/3 der Badewanne mit Fäkalien gefüllt). Ein Teil der Fäkalien flossen in diesem Zuge sogar auch auf den angrenzenden Parkettboden (ca. 2qm).
Als Folge dieses Fäkalschadens lösten sich in einigen Teilbereichen die Holzsockelleisten von den Wänden ab und die Tapete rollt sich mittlerweile auch leicht nach oben. Anschließend hierzu gab es einen Termin mit einem Baubiologen, der den aufgetretenen Schimmel untersuchte. Als Ergebnis wurde uns von der Hausverwaltung mitgeteilt, das der Schimmel unbedenklich sei.
Seit dem wohnen wir nun weiterhin in der Wohnung und nutzen auch die beiden Bäder.
Meine Frage ist nun ob und in welchem Umfang in diesem konkreten Fall ein Einbehalt der monatlichen Miete berechtigt ist? Bislang wurde noch keine Sanierungsarbeiten ausgeführt. Wie uns die Hausverwaltung heute mitteilte soll es aber demnächst mit den Arbeiten losgehen. Bei der Miete 12/2018 haben wir einen Teilbetrag einbehalten. Die Mieten 01/19 und 02/19 haben wir vollständig angewiesen, da wir der Auffassung sind, das es besser ist später von Vermieter was zu bekommen, als selbst in die Tasche zu greifen um mögliche Forderungen auszugleichen.
3 Antworten
Wurde denn überhaupt schon festgestellt, wer für diesen Schaden verantwortlich ist?
Ist ein Rückstauventil kaputt? Oder wurde es unsachgemäß installiert.
Leitungswasserschäden definieren sich als bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Zu-oder Abläufen.
Wie hat sich denn der Vermieter dazu geäußert? Wurden auch die Reinigungskosten (also eure eigene Arbeit) entschädigt?
Ist ein Rückstauventil kaputt? Oder wurde es unsachgemäß installiert.
Ich bezweifle doch stark, dass an einem Fallrohr oberhalb der RSE ein Rückstauventil einzubauen ist. Der Beschreibung nach handelt es sich nicht um ein EFH, sondern um eine WEG.
.... und, zuständig für Euren Sachen wäre ja die Hausratversicherung. Warum springen die nicht ein?
- Den Gebäudeschaden ordnet die VGV des Vermieters.
- Steht die Verwaltung wirklich in Eurem Mietvertrag als Vermieter, denn nur dann wäre sie ja zuständig.
- In meinen Häusern kommen die benötigten Handwerker binnen weniger Stunden, zumal ja von oben keine Abwässser mehr kommen dürfen.
- Für mich, alles unrund.
Wir hatten letztes Jahr im November 18 einen umfangreicheren Fäkalschaden.
Das ist doch schon bald 4 Monate her?
Hierbei stauten sich die Fäkalien zurück und traten über den bodengleichen Duscheinlauf zurück
Und wodurch wurde das verursacht? Was sagt die Gebäudeversicherung? Was sagt die HV? Was sagt der VM?
Meine Frage ist nun ob und in welchem Umfang hier in diesem konkreten Fall ein Einbehalt der monatlichen Miete berechtigt ist?
Die Frage ist doch eher, was bislang überhaupt gemacht respektive veranlasst wurde.
Bislang wurde noch keine Sanierungsarbeiten ausgeführt.
Und warum nicht? Was ist mit den Aufräumarbeiten? Was ist mit Austrockung etc.?
Bei der Miete 12/2018 haben wir einen Teilbetrag einbehalten. Die Mieten 01/19 und 02/19 haben wir vollständig angewiesen, da wir der Auffassung sind, das es besser ist später von Vermieter was zu bekommen, als selbst in die Tasche zu greifen um mögliche Forderungen auszugleichen.
Ihr habt also ernsthaft Zeit, die Miete zu kürzen, aber nicht, euch um die Schadensbehebung zu kümmern? Das muss ich nicht verstehen.