Wie hoch ist der Anspruch auf Aufwandsentschädigung?

6 Antworten

So wie ich das verstanden habe hat der Vermieter die Handwerker geschickt, also hat er einen Vertrag mit der Firma geschlossen.

In diesem Fall ist der Vermieter zum Schadenersatz nach den §280ff BGB verpflichtet, da er die Handwerker zur Erfüllung seiner Pflicht aus dem Mietvertrag (§535 I 2 Hs. 2 BGB), etwa zum Instandsetzen des Gebäudes, geschickt hat. Somit handeln die Handwerker in dieser Beziehung als Erfüllungsgehilfen des Vermieters und ihr Fehlverhalten kann diesem zugerechnet werden, §278 BGB.

Wenn die Schäden fotografiert wurden und Zeugenaussagen vorhanden sind sollte das auch durchsetzbar sein. Was den Arbeitsaufwand betrifft: Es ist umstritten inwiefern dieser überhaupt ersatzfähig ist. Der BGH nimmt das nur an, wenn die Arbeit nach der Verkehrsauffassung einen Marktwert hat. Das bedeutet Sie müssten beruflich als Reinigungskraft tätig sein, dann würde man Ihnen den Arbeitsaufwand ersetzen. Ist das nicht der Fall, können Sie für die Arbeitszeit an sich keinen Schadenersatz geltend machen, jedoch für alle Utensilien, die für die Reinigung verbraucht oder gekauft wurden.

Also ganz wichtig: Die Ausrede des Vermieters, der Fehler läge doch bei der Firma, ist nicht haltbar, er haftet für die Schäden bei den Mietern.

Natürlich kann der Vermieter selbst dann Regress nehmen an der Handwerkerfirma aber für die Mieter ist der Vermieter der Ansprechpartner. Ich würde das so formuliert dem Vermieter ein mal schildern. Wenn die Schäden nicht nur ein paar Euro betragen ist auch der Gang zum Anwalt auf jeden Fall empfehlenswert.

(Alternativ gäbe es noch den Weg über einen Schadenersatzanspruch aus Deliktsrecht (§823 BGB), der aufgrund der Exkulpationsmöglichkeit des §831 BGB aber weniger zu empfehlen ist.)

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 17:14

Wieso sollte denn unsere Arbeitszeit nicht erstattet werden? Ich arbeite als Freiberufler und habe in der Zeit, in der ich mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt war, keine Aufträge annehmen können, also definitiv einen wirtschaftlichen Schaden gehabt (nachweislich, denn die Kundenanfragen liegen in schriftlicher Form vor).

Die Verschmutzungen und Schäden sind nicht während der normalen Arbeitsvorgänge (z.B. Staub beim Bohren oder so) entstanden, sondern durch Fehler des Handwerkers, nur ein paar Beispiele: Werkzeug fallen gelassen, Gefäße mit Flüssigkeiten umgetreten, Wand durchgebohrt (im anderen Zimmer rausgekommen und in den Schrank gebohrt), Wasserhahn aufgedreht und nicht rechtzeitig wieder abgedreht, Asche seiner Zigaretten (hat vor der Tür geraucht und den Aschenbecher im Vorraum verschüttet).

OutL4w99  10.05.2019, 03:06
@ChristOnTour

In dem Fall ist der durch die verpassten Aufträge entgangene Gewinn durchaus nach §252 BGB ersatzfähig.

Mein Beispiel war auf Fälle bezogen in denen Leute in ihrer Freizeit tätig werden, dann wird der Aufwand nur ersetzt wenn er auch einen Marktwert hat. Wenn die entgangenen Aufträge nachweisbar sind muss der Vermieter auch dafür aufkommen.

OutL4w99  10.05.2019, 03:16
@ChristOnTour

Wenn, so wie ich das hier gelesen hab, die ganze Küche ersetzt werden musste und die Wohnung längere Zeit nicht benutzbar war handelt es sich ja schon um erhebliche wirtschaftliche Schäden. Ich würde auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen damit man strukturiert dagegen vorgehen und zur Not Klage erheben kann.

PS: Wenn die Wohnung längere Zeit lang nicht nutzbar war kann auch über eine Mietminderung für diesen Zeitraum gesprochen werden, auch da sollte ein Anwalt einen Blick drauf werfen.

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 10.05.2019, 12:10
@OutL4w99

Danke für die ausführlichen Informationen. Dann bleibt wohl leider doch nur der Gang zum Anwalt...

als erstes musst du die schäden dokumentieren, also nicht einfach beseitigen und hinterher sagen, das und das war beschädigt/verunreinigt. und du brauchst zeugen dafür. dann entweder der firma eine rechnung schicken (die muss das bezahlen) oder um beseitigung der schäden bis zum xxxx soundsovielten bitten. sollten die nicht behoben werden, sofort zum anwalt.

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 14:05

Habe alles mit Fotos und Videos dokumentiert. Zeugen sind auch vorhanden. Die Firma hat im Entschuldigungsschreiben zugegeben, dass ihr Handwerker schuld war.

Da persönliche Gespräche nichts gebracht haben, möchte ich nun ein Schreiben mit meinen Forderungen aufsetzen und dabei keine Fehler machen.

Welche Summen ich für die beschädigten Gegenstände aufsetze ist mir klar aber wie mach ich das am besten mit der Aufwandsentschädigung für die Reinigungskosten und die Fahrten?

Ich musste einige Dinge neu beschaffen und wenn die Angelegenheit erledigt ist, die kaputten Sachen entsorgen...

ssyno  09.05.2019, 14:11
@ChristOnTour

bist du sicher, daß du keinen anwalt zu rate ziehen willst?

gibt es im internet vordrucke für forderungsaufstellungen oder dergleichen? googel mal. wenn du eine reinigungsfirma oder ähnliches geholt hast, würde ich es so schreiben:

sehr geehrte ..xxxx

hiermit fordere ich sie auf, die durch ihre mitarbeiter verursachten schäden in höhe von ..xxxx bis zum ...xxxx zu beheben.

...xxxx)liste mit den schäden und den kosten einfügen)

die schäden ...xxxx habe ich selbst behoben, dafür sind rechnungen in höhe von ...xxxx entstanden, diese begleichen sie bitte bis zum ..xxxx auf unten aufgeführtes konto (kontoverbindung unten angeben), quittungen als nachweise liegen anbei.

(quittungen der reinigungskosten etc. in KOPIE beilegen)

bei nichteinhaltung des zahlungstermins behalte ich mir die hinzuziehung eines anwaltes vor.

mit freundlichen grüßen,

..xxxx

ssyno  09.05.2019, 14:17
@ssyno

in die liste auch die neu angeschafften sachen mit quittungen belegen

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 14:22
@ssyno

Wir haben keine Reinigungsfirma beauftragt, sondern diese Arbeiten selbst durchgeführt.

Bei der Suche nach Vordrucken haben wir bisher leider nichts passendes gefunden. Insbesondere nicht zu einer angemessenen Höhe der Aufwandsentschägigung.

Anwalt wäre eine Option ist aber natürlich auch wieder mit Kosten verbunden... wir hatten durch die ganzen Beschaffungen, Fahrten und Reinigungsarbeiten schon genug Kosten, welche wir ja erstmal aus eigener Tasche bezahlt haben.

... das ist mir zu wirr.

Was habt denn Ihr mit fremden Handwerkern am Hut, wenn allein der Vermieter zuständig ist?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 14:14

Die Hausverwaltung hat die Firma und die Handwerker bestimmt. Wir als Mieter hatten darauf leider keinen Einfluss.

Vermieter und Hausverwaltung sind wenig hilfreich. Die interessieren nur die Schäden, die der Handwerker am Haus verursacht hat. Die Schäden, welche er am Hausrat von uns verursacht hat, interessieren sie nicht.

schleudermaxe  09.05.2019, 15:08
@ChristOnTour

.... dann belege diese und ziehe die möglichst gerichtsfeste Schaden-Summe von der Miete ab, wenn denn der Vermieter auch nicht zuständig sein soll.

DerHans  09.05.2019, 14:07

Wenn der Handwerker ein Chaos hinterlässt, wird der Vermieter sicher nicht zum putzen kommen.

Auch diese Reinigungs- und Aufräumarbeiten fallen dann in die Schadensregulierung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Dabei kannst du ruhig einen Stundenlohn von 10 E (für JEDEN) ansetzen.. Eine professionelle Reinigungsfirma wäre ungleich teurer.

Die kompletten Reinigungsarbeiten, welche mehrtägig waren, blieben an mir und meiner Frau hängen.

du hast gewisse Umbauarbeiten vornehmen lassen, dass es Staub und Dreck gibt, weist du vorher. Das ist deine Angelegenheit alles zu reinigen,

oder hast du um Staubfreie Arbeit gebeten, so dass ein erhöhter Aufwand wegen Staubschutzwände/Türen die zum Einsatz gekommen sind. Das ist recht aufwendig und schlägt sich im Preis nieder, das zahlst du als Posten

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 14:29

Völlig falsch und eine interessante Interpretation der Dinge... der ursprüngliche Schaden war an der Nachbarwohnung. Der Handwerker wollte zur Sicherheit bei uns etwas prüfen und hat dabei was beschädigt. Bei den Reparaturarbeiten davon ist dann richtig was schief gegangen...

Wir haben keinen dieser Schäden verursacht und hätten auch gerne auf den Erstbesuch des Handwerkers, der den Mist gebaut hat verzichtet!

Die Wohnung war über 1,5 Monate nicht normal nutzbar...

Allein die Endreinigung, von der ich hier schrieb, hat uns mehrere Tage Arbeit beschert.

peterobm  09.05.2019, 15:08
@ChristOnTour
Der Handwerker wollte zur Sicherheit bei uns etwas prüfen und hat dabei was beschädigt.

die Fa. hat eine Versicherung, die zahlt

Bei den Reparaturarbeiten davon ist dann richtig was schief gegangen...

betrifft euch doch nicht, war doch die Nachbarswohnung

Allein die Endreinigung, von der ich hier schrieb, hat uns mehrere Tage Arbeit beschert.
Die Wohnung war über 1,5 Monate nicht normal nutzbar...

wie das, wenn es nicht in eurer Wohnung war

verstehen wird keiner deine Beschreibung, es klingt als wenn es deine Wohnung betrifft; erst im Nachsatz kommt etwas Licht ins Dunkle, aber Hell ist es immer noch nicht

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 17:25
@peterobm

Ich glaub eher du willst den Text nicht verstehen...

Zuerst: Schaden in der Nachbarwohnung. Klar soweit?

Es sollte geprüft werden, ob unsere Wohnung auch betroffen ist.

Bei dieser Prüfung hat der Handwerker in unserer Wohnung einen Schaden verursacht. Klar soweit?

Bei der Reperatur dieses Schadens ist ein weiterer sehr großer Schaden in unserer Wohnung entstanden. Klar soweit?

Folge: Küche komplett raus und neu. Dauer ca. 1,5 Monate.

Jetzt verstanden?

peterobm  09.05.2019, 18:16
@ChristOnTour
Bei dieser Prüfung hat der Handwerker in unserer Wohnung einen Schaden verursacht

es wird heller, darunter könnte man auch eine umgeworfene Vase verstehen; bei einer Prüfung wird nix aufgekloppt, nur angesehen

ChristOnTour 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 18:59
@peterobm

Spam andere zu aber nicht mich...