Wer trägt die Anfahrtskosten?
Vermieter gibt Mieter grünes Licht damit dieser Handwerker in die Wohnung bestellt. Mieter vereinbart also einen Termin mit den Handwerkern, hält diesen aber nicht ein weil er nicht mehr daran denkt. Wer trägt dann die Kosten für die Anfahrt (doppelte Anfahrt??) ? (Hausverwaltung, Mieter, Vermieter...)
6 Antworten
Eine Auftragsbestätigung darf immer nur von der zahlenden Partei erfolgen. Wenn es um die reine Terminabsprache ging, liegt der Schaden in diesem Fall zu Lasten des Mieters. Jedoch nur die einfachen Anfahrtkosten, da die neue Anfahrt zum Auftrag gehört und ja sicherlich vom Vermieter getragen wird?!
In diesem Falle zahlt der Mieter die doppelte Anfahrt, weil er versäumt hat, den Termin wahrzunehmen.
Immer wieder gibt es natürlich auch Mieter, die so lange Stress machen, bis Hausverwaltung oder Vermieter nachgeben - aber das ist auf keinen Fall ratsam. Gerade wenn man den Termin als Mieter verbauert hat. Würde ich mich nicht rumstreiten, sondern in den sauren Apfel beißen.
eindeutig der Mieter!
Wer die Musik bestellt hat, also der Mieter.
Der Mieter