Schwanger und heizungsausfälle?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte der sich auskennt. Als es anfing vor ca 2 wochen kalt zu werden ging direkt die heizung nicht. Nach 3 tagen frieren wurde dann ein teil ausgetauscht was das Problem auch erst behoben hat. Dann ging die heizung immer wieder nicht über stunden und auch die ganze nacht nicht. Der hausmeister der das von anfang an versucht hat zu regeln meinte er spricht mit dem vermieter. Muss er ja sowieso wenn ein handwerker kommt. Also gehe ich davon aus das der Vermieter bescheid weis. Jetzt geht die heizung wieder nicht seit gestern nachmittag. Zudem hat sich die balkontür wieder verzogen (holz), und dort kommt auch kalte luft durch. Ich habe jetzt den vermieter auch selbst schriftlich informiert.
Meine fragen sind 1. wie lange muss ich das mit der balkontür mit machen?
2. ab wann kann ich die miete kürzen? Und geht das auch für letzten monat nachträglich? Heute ist der 1. ich hab bis jetzt noch nix gezahlt an Miete. Miete warm: 490€ incl. 30€ stellplatz
Auch wenn wir bald ausziehen, und der Hausmeister sich mühe gibt, seh ich es nicht ein auch noch schwanger in einer kalten bude zu leben. Und ebenso wenig dafür zu zahlen.
3 Antworten
Du musst dem Vermieter schon ein paar Tage Zeit lassen, damit er den Schaden beheben kann.
Auch eine Schwangere kann noch einen Pullover anziehen.
12 Grad ist zwar sehr wenig, aber das kannst Du jetzt nur änden, indem Du eine zusätzliche Heizung in die Wohnung stellst.
Auch Dein Vermieter wird kaum von heute auf morgen einen Handwerker herzaubern können.
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Und du kannst nicht davon ausgehen, dass der Vermieter Bescheid weiß, solange du ihn nicht selbst über die Sache informiert hast. Du bist also noch ganz weit weg von einer rechtmäßigen Mietkürzung.
- Schwangerschaft ist kein Argument in diesem Fall
- Mietminderung ist an Voraussetzungen gekoppelt: Schriftliche Mitteilung an den Vermieter über den Schaden plus Setzen einer angemessenen Frist. Nach Ablauf der Frist kann die Miete angemessen gemindert werden.
- Nachträgliche Minderung geht nicht
Wenn man am 1. die miete zahlt und mitte des monats geht die heizung nicht. Wie soll man sonst mindern außer dann bei der nächsten Miete?
Und was wäre eine angemessene frist???
Klar kann das eine schwangere. Aber es gibt grenzen wenn die „schwangere“ durch den starken zug vom balkon und die kälte krank wird.
Oder würde sie das nicht stören tag und nacht kalte luft in die fresse zu kriegen und 12 grad in der Wohnung zu haben.