Problem Mitbewohner zahlt Miete nicht

9 Antworten

Wenn ihr beide als Hauptmieter den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben hat, haftet jeder Hauptmieter gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter bzw. Hausverwaltung. Der Vermieter kann sich dann praktisch aussuchen bei wem er die noch offenen Mietrückstände eintreiben will.

Dein Problem sind aber nicht nur die aufgelaufenen Mietrückstände, sondern daß Du auch bald ohne Wohnung dastehen kannst. Der Vermieter kann nämlich bei 2 Monatsmieten Rückstand bzw. auch schon bei einem nicht unerheblichen Teil (das wären 1 Monatsmiete und 1 Cent) die fristlose Kündigung aussprechen.

Evtl. kann Du Deinen Mitbewohner dann, wenn Du seinen Anteil der Miete gezahlt hast, in Regreß nehmen. Das kommt aber auf die getroffene Vereinbarung in Eurem Innenverhältnis an.

Leider hat die Verwaltung damit Recht. Das heißt gesamtschuldnerische Haftung! Jeder von euch Beiden ist verantwortlich, wenn einer wegfällt, bleibt der andere "Dep*" übrig. Die können die geamte Miete von dir verlangen! Steig deinem Mitbewohner auf die Füße und fordere ihn zur Zahlung auf, Schriftlich!!!! Wer schreibt bleibt!

In Zukunft niemals etwas mit Menschen unterschreiben, wenn er nicht vertrauenswürdig ist!

Jetzt kannst du ihm nur mit dem Rausschmiss drohen und nach dem "Berliner Model" ihn vor die Türe setzten und er darf außer seiner persönlichen Habe wie Wäsche nichts wegnehmen. Leider vermute ich, dass er noch nicht einmal einen teuren Fernseher besitzt. Suche so schnell wie möglich einen neuen Mitbewohner und versuche einen Anwalt zu finden. Du kannst vielleicht einen Beratungsschein vom Jobcenter bekommen, dann kostet er dich auch nichts, oder su stellst nen Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Viel Glück

Nemisis2010  30.04.2014, 11:51

Jetzt kannst du ihm nur mit dem Rausschmiss drohen und nach dem "Berliner Model" ihn vor die Türe setzten und er darf außer seiner persönlichen Habe wie Wäsche nichts wegnehmen.

Mietrechtlich ist der 2. Hauptmieter mit dem Fragesteller (wohl auch Hauptmieter) gleichberechtigt, folglich kann der Fragesteller den Zahlungssäumigen auch nicht rausschmeißen oder kündigen. das ginge nur wenn er Untermieter wäre. Das ist er aber wohl nicht!

Und hat die Hausverwaltung damit Recht ?

Hat sie. Denn Ihr haftet jeder zu 100 %, nicht jeder zu 50.

Ich habe große Angst das die mein Gehalt , Auto oder sonstiges fenden.

So schnell geht das mit dem Pfänden nicht.

Aber mit der Kündigung kann das sehr schnell gehen. Sofern 2 MM offen sind sogar fristlos.

Nach vorheriger Abmahnung sogar schon bei 1 MM + 1 Cent.

Was kann ich machen ?

Wenn Du nicht bald auf der Straßen sitzen willst, den Mietrückstand schnellstens zahlen.

Die Wohnung gemeinsam kündigen und versuchen sie allein zu mieten. Oder was anderes suchen.

mepeisen  30.04.2014, 15:45

@TE: Ist es richtig, dass die Hausverwaltung dich noch gar nicht aufgefordert hat, die Miete des Mitbewohners zu bezahlen oder gab es diese Aufforderung schon? Wenn es das noch nicht gab, befindest du dich auch noch nicht in Verzug. Das ist zwar nur ein schwacher Trost aber zumindest gibt es dann erst noch einige Hürden für die Hausverwaltung zu nehmen.

Die Empfehlung, sich zügig eine andere Wohnung zu suchen, kann ich hier nur unterschreiben. Auch aus Eigeninteresse die Schäden durch die Gesamtschuldnerische Haftung so gering wie möglich zu halten. Sobald die Hausverwaltung sich entscheidet, bei dir den anderen Teil der Miete einzufordern, versucht man sich mit ihr zu arrangieren (Ratenzahlung u.ä.). Parallel muss man dann versuchen, das Geld selbst vom Mitbewohner zurück zu bekommen. Was vermutlich nicht leicht werden wird.

Mein Mitbewohner der so wie ich auch im Vertrag steht Zahlt seine Miete nicht mehr an unsere Hausverwaltung.

Dann musst du seinen Anteil bezahlen.

Meine Hausverwaltung sagt das ich auch dafür Haftbar gemacht werden kann obwohl ich meinen Teil immer pünktlich bezahlt habe ?

Korrekt. Nennt sich Gesamtschuldnerhaftung. Du musst seinen Anteil an die HV ebenfalls bezahlen und kannst dir diesen über den Klageweg von deinem Mitbewohner zurück holen.

Ich habe nicht viel Geld und auch keine Rechtschutzversicherung die mir den Anwalt bezahlt.

Rechtsberatung ist keine Frage des Geldes. Wenn du anwaltliche Unterstützung suchst und mittellos bist kannst du einen Beratungshilfegutschein auf dem Amtsgericht bekommen.

Ich habe große Angst das die mein Gehalt , Auto oder sonstiges fenden.

Soweit sind wir noch nicht. Wie hoch sind die Ausstände, welche Mittel hast du zur Verfügung?

trappaint 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 14:08

ca bei 1800 Euro !

kevin1905  30.04.2014, 15:28
@trappaint

Dann sollte es kein Problem sein die Ausstände aufzubringen. Vorsichtshalber evtl. das Konto als P-Konto führen, damit wären 1.045,- € unpfändbar.

Auch solltest du dir überlegen die Wohnung zu kündigen. Dazu brauchst du aber die Unterschrift deines Ex-Mitbewohners oder stattdessen ein entsprechendes Gerichtsurteil.

Bei 1800,- € gibt es keine Beratungshilfe. Anwalt musst du selbst zahlen.

Eine der Gründe wieso ich alleine wohne :-) Fordere dein Mitbewohner auf unverzüglich zu bezahlen. Ansonsten zieh aus, such dir ne eigene, und regle das Gerichtlich.

Er hat es verkackt, wieso auch immer. Davor musst auch du dich etwas schützen.

trappaint 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 11:48

ups falsch geschrieben ... wir wohnen nicht mehr in dieser Wohnung es sind aber noch Mietrückstände von Ihm weil ich meins immer bezhalt habe .