Küchenabfluss verstopft! Mietminderung?
Unser alter Vermieter hat die Hausverwaltung seinen Kindern (Arzt/Lehrerin) übergeben. Seither geht nichts mehr. Seit fast VIER Monaten ist mein Küchenabfluss verstopft. Schmutzwasser muss ich in einem Eimer auffangen. Die Vermieter wissen von Anfang an Bescheid. Habe angeboten, selbst die Handwerker zu beauftragen, aber das wollen sie auch wieder nicht. Wir haben den Syphon mehrfach gereinigt, der ist sauber und frei, Drano Power Gel usw. hilft nicht. Das Problem sitzt tiefer. Reparaturen sollen wir auf eigene Kosten und Mühen durchführen und die kassieren nur die Miete, dabei triffts bei mehreren Mietshäusern keine Armen......Habe so langsam die Nase voll und bin am Überlegen, die Miete zu mindern. Wenn ja, wieviel? Insgesamt schätze ich aber meine Wohnung sehr und finde hier nichts Vergleichbares. Will es mir auch mit den Vermietern nicht komplett verscherzen. Sehe nicht länger ein, hier auf eigene Kosten tätig zu werden.
12 Antworten
Der Vermieter weiß Bescheid. Deshalb Frist setzen (schriftlich per Einwurfeinschreiben), max. 1 Woche und dabei gleich in Aussicht stellen, dass bei Fruchtlosem Ablauf derselben du die Arbeit selbst beauftragst und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung aufrechnen wirst. Das ist der für dich rechtlich gesicherte Ablauf. Von der ersten Info des Vermieters bis zum Tag der Mangelabstellung ist die Miete Kraft Gesetz gemindert. Du kannst also hier auch rückwirkend bis zu 6 Monate noch die Miete mindern, insofern bisher voll weitergezahlt wurde. Ausgang ist bei Mietminderung immer die Bruttomiete. Achte bei der nächsten BK-Abrechnung darauf, dass dort die Minderung auch abgezogen wird. Ich erachte einen Prozentsatz von 3 bis 5% gerechtfertigt.
Heißes Fett in den Abfluß, das heiße Fett wird im kühlen Abfluß fest. Küchenabfluß reinigen geht idR nur bis zur nächsten Etage und ist nicht allzu teuer, wenn der Vermieter sich nicht kümmert, machen lassen und die Miete kürzen, denn der Vermieter ist für ein vertragsgemäßes Wohnen zuständig.
Hallo
Nicht im begründeten Einzelfall, sondern in der Regel, ist der Mieter für den Abschnitt zwischen Spüle und Fallrohr zuständig. Ein Fallrohr hat einen Durchmesser von mindestens 100mm. Das zu verstopfen, noch dazu von einer Küchenspüle aus, ist fast unmöglich. Ich weiß nicht, was in Ihrem Mietvertrag festgelegt ist, aber die Kosten werden Sie wohl selber zahlen müssen. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Vermieter. Der kann Ihnen sicher eine Firma schicken, die auch nicht teuer sein muß, den Hausverwaltungen oder Vermieter haben sehr oft günstige Wartungsverträge abgeschlossen mit Firmen. Meist Firmen, die alle paar Jahre auch die Grundleitungen reinigen und ausfräsen. Erst wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen ist, können Sie selber eine Firma beauftragen. Mietminderung, in diesem Fall nur nicht!
-Sollten Sie Abflußfrei verwenden, dann Gel. Kein Granulat. Denn was Sie reinkippen, muß auch wieder raus, sonst wird es hart wie Beton.
-Ab und zu kochendes Wasser mit etwas Spülmittel in den Abfluß kippen. Normal heißes Wasser aus der Leitung hat nur 60 Grad. Damit lösen Sie schlecht Fettrückstände.
-Fett extra entsorgen. Heißes Öl in den Abfluß kippen vermeiden. Das erstarrt sofort und Sie haben ein großes Problem.
Zum Schluß noch einen etwas rustikalen, aber guten Rat. Fragen Sie Ihren Hausmeister. Jeder gute Hausmeister hat Mittel gegen Verstopfung da, die es nicht frei, sondern im Sanitär.-und Installationsbedarf gibt. Die bewirken Wunder und man braucht meist auch nicht einmal die Spirale.Für ein kleines Trinkgeld, beseitigt der sicher Ihr Problem und Sie ersparen sich jede Menge Ärger.
Sie müssen dem Vermieter den Schaden schriftlich Anzeigen und ihn auffordern den Schaden innerhalb einer angemessenen Frist (bei Verstopfung max. eine Woche) beheben zu lassen. Kündigen Sie darüber hinaus an, dass Sie andernfalls Ihr Recht zur Ersatzvornahme (=selbst Handwerker bestellen und Verstopfung beseitigen lassen) und Mietminderung (weil Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand) geltend machen werden, falls die Frist wirkungslos verstreicht.
Sollte sich schließlich heraus stellen, dass Sie selbst die Verstopfung verursacht haben, müssten Sie ohnehin die Beseitigung des Schadens zahlen.
Sind Sie nicht Verursacher des Schadens und weigert sich Ihr Vermieter Ihnen die Handwerkerrechnung zu zahlen, nehmen Sie die Kopie Ihres Schreibens und gehen mit dieser zum Mieterschutzverein oder zu einem Rechtsanwalt. Bei Letzterem muss sogar Ihr Vermieter die Kosten tragen, weil er sich im Verzug befindet (nach erfolglosem Fristablauf versteht sich).
Letzten Termin setzen, danach selbst Handwerker bestellen und die Rechnung von der Miete kürzen.