Defekte Klingelanlage Mietminderung (Mietrecht)?

4 Antworten

... und was bitte hat eine Verwaltung mit Eurem Mietvertrag am Hut, spielen die laut Mietvertrag auch den Vermieter und haben den Vertrag unterzeichnet?

Man kann nicht einfach nach Lust und Laune die Miete mindern, auch dann nicht, wenn Schäden vorliegen.

Ihr habt den Schaden gemeldet. Das war der erste notwendige Schritt.

Ihr habt aber noch keine angemessene Frist zur Behebung gesetzt - ohne diesen Schritt ist eine Mietminderung nicht rechtens. Erst wenn eine angemessene Frist nicht eingehalten wurde, kann man über Mietminderung nachdenken.

Nach bereits gefällten Urteilen käme eine Mietminderung von 2 bis 5 Prozent in Frage, siehe hier: http://www.mietemindern.de/urteile/Klingel/mietminderung

Sei dir im Klaren, dass es darüber auch einen Rechtsstreit vor Gericht geben könnte.

Prinzipiell wäre eine angemessene Mietminderung nach erfolgloser Kenntnissetzung mit angemessener Frist zur Schadensbehebung hier durchaus legitim, aber es muss dann halt stets im Verhältnis von Schaden / Mangel im Bezug auf die reguläre Miete und zusammenhänglich hier auf eine verringerung der vertraglich vereinbarten Mietsache stehen.

Und hier wäre es halt fraglich, in welcher Höhe oder ob überhaupt eine Mietminderung wegen einer defekten Gegensprechanlage rechtlich haltbar , bzw. durchsetzbar wäre.

Solange der Mangel besteht, ist die Miete gemindert. Ob der Vermieter an der Beseitigung arbeitet oder nicht ist schnurz piepe.