Defekte Klingelanlage Mietminderung (Mietrecht)?

4 Antworten

... und was bitte hat eine Verwaltung mit Eurem Mietvertrag am Hut, spielen die laut Mietvertrag auch den Vermieter und haben den Vertrag unterzeichnet?

Leni2810 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 09:18

Unser Vermieter ist schon sehr alt und lässt sich durch diese vertreten

Man kann nicht einfach nach Lust und Laune die Miete mindern, auch dann nicht, wenn Schäden vorliegen.

Ihr habt den Schaden gemeldet. Das war der erste notwendige Schritt.

Ihr habt aber noch keine angemessene Frist zur Behebung gesetzt - ohne diesen Schritt ist eine Mietminderung nicht rechtens. Erst wenn eine angemessene Frist nicht eingehalten wurde, kann man über Mietminderung nachdenken.

Nach bereits gefällten Urteilen käme eine Mietminderung von 2 bis 5 Prozent in Frage, siehe hier: http://www.mietemindern.de/urteile/Klingel/mietminderung

Sei dir im Klaren, dass es darüber auch einen Rechtsstreit vor Gericht geben könnte.

bwhoch2  28.02.2017, 09:16

Ihr habt aber noch keine angemessene Frist zur Behebung gesetzt

1. Woher will der Landregen das wissen?

2. Auch wenn keine Frist gesetzt wurde. Es besteht ein Mangel, der nachweislich mehrmals gemeldet wurde und somit ist die Miete gemindert.

Glaubt denn irgend ein vernünftiger Mensch, dass es nicht notwendig wäre, die Klingel zu reparieren?

landregen  28.02.2017, 18:29
@bwhoch2

Lies dir durch, wie die Frage den Sachverhalt beschreibt. Da ist von einer Fristsetzung keine Rede.

Es geht hier nicht um das, was man für vernünftig hält, sondern um die rechtliche Lage. Die eigene Vernunft kennt man selbst. Dazu braucht man keine Frage zu stellen.

Prinzipiell wäre eine angemessene Mietminderung nach erfolgloser Kenntnissetzung mit angemessener Frist zur Schadensbehebung hier durchaus legitim, aber es muss dann halt stets im Verhältnis von Schaden / Mangel im Bezug auf die reguläre Miete und zusammenhänglich hier auf eine verringerung der vertraglich vereinbarten Mietsache stehen.

Und hier wäre es halt fraglich, in welcher Höhe oder ob überhaupt eine Mietminderung wegen einer defekten Gegensprechanlage rechtlich haltbar , bzw. durchsetzbar wäre.

Leni2810 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 09:22

Ich finde es eine große Einschränkung, wenn ich keine Pakete empfangen kann und diese in der Packstation holen muss oder jeglicher Besuch erst anrufen muss, weil die Klingel oben wie unten defekt ist und der Türöffner ebenso

Parhalia2  28.02.2017, 10:09
@Leni2810

Gut, wenn an der Anlage überhaupt nichts funktioniert, dann nützt es auch nichts, wenn "an dem Problem gearbeitet wird", und das nach wie vor selbst nach konkreter Androhung einer Mietminderung nebst zudem schon schriftlicher Ablehnung einer solchen dann immer noch nichts passierte.

In so einem Fall dürfte sich eine angemessene ( prozentuale ) Mietminderung dann allerdings nur auf den Anteil der reinen Kaltmiete der Wohnung beziehen dürfte.

Ich würde es daher zumindest erst mal so weit angehen, dass Du den Vermieter jetzt nochmals umgehend darüber informierst, zumindest den Mietzins für März 2017 erst mal in angemessener Höhe zu kürzen und vorbehaltlich erst mal nur für März bis zur Behebung des Sachmangels die anteilig gekürzte Kaltmiete nebst NK und Heizung in jedoch jeweils voller Höhe zu bezahlen.

Über die exakte Vorgehensweise und angemessene Höhe der Einbehaltung solltest Du aber auf jeden Fall auch umgehend um Beratung beim Mieterschutzbund ersuchen.

Solange der Mangel besteht, ist die Miete gemindert. Ob der Vermieter an der Beseitigung arbeitet oder nicht ist schnurz piepe.

Leni2810 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 09:23

Und das Ganze ist ja nicht erst seit gestern, sonder nun mehr 8 Monaten....