Bafög Bescheid/Bestätigung?
Ich zitiere den Brief:
einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt. Dem Obengenannten wurden vom Jobcenter für den nachfolgen Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bewiilligt
-01.09.2016 bis 30,09,2016 in höhe von monatlich 1355,43€ -01.10.2016 bis 31.10.2016 in höhe von monatlich 1297,48€ - 01.11.2016 bis 30.11.2016 in Höhe von monatlich 1297,48€
Stehen Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig 1/30 pro Tag erbracht. Nach den mir vorliegen Unterlagen besteht seit dem 01.09.2016 Anspruch auf Bafög, wird in Höhe 161€ gezahlt.
Meine Leistungsverpflichtung ist ab 1.09.2016 durch ihre Leistungsgewährung entfallen. Es besteht insoweit gem. §40a, SGB II in Verbindung mit §104 SGB X ein Erstatungsansrpuch in Höhe von 482,99€
Der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen :
- Arbeitslosengeld II (Regelleistung ) in Höhe von 440,51€ -Unterkunfskosten in Höhe von 42,88€ Während des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden nicht geltend gemacht.
Was bekomme ich jetzt regelmäßig, wie kamen die Summen von über 1000€ WAS SOLL ICH HIER VERSTEHEN
Danke
3 Antworten
In der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bezieht eine Person Bafög - bzw.hatte ab 01.09.2016 Anspruch darauf und da das Jobcenter für diese Person weiterhin ALG - 2 gezahlt hat,weil der Antrag noch nicht bearbeitet war,ist das Jobcenter hier in Vorleistung gegangen !
Nun hat das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung dieser Vorleistung gestellt,das sind dann diese 482,99 €.
Da der Bafög - Anspruch vom 01.09. 2016 - 30.11.2016 schon bestand,also für 3 volle Monate und ich da etwas von 161 € lese,werden diese 161 € das monatlich anzurechnende Bafög - sein,denn das ergibt mal 3 Monate genommen ca. 483 €.
Denn das Bafög - wird nicht voll auf den Bedarf angerechnet,man hat da 20 % Freibetrag,dieser berechnet sich nicht vom tatsächlichen Bafög - sondern vom möglichen Bafög - Höchstsatz.
bafög wird zurückgefordert für die zeit in der du alg2 bekommst. der betragder zurückgefordert wird, sind 482,99 euro. wenn du die summe der gesamtsummen nicht verstehst, musst du deinen sb fragen. es wird von der person zurückgefordert, welches bafög bewilligt bekommen hat.
doch auch bei einer schulischen ausbildung fordert das jc den überzahlten betrag zurück. du hast mich missverstanden.
Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, die monatlich Betrag X erhält?
ja
Bedeutet unter dem Strich für die Bedarfsgemeinschaft - ihr erhaltet von 2 Stellen Geld -JC + Bafögamt. Aber Ihr habt vermutlich genausoviel wie vor Beantragung von Bafög oder nur sehr geringfügig mehr.
Ist es auszulesen wie viel es denn sein wird?
"Nachvollziehbar" wird es wohl erst, wenn Ihr einen neuen Bescheid des JC erhaltet.
falsch. der baföganspruch wird runtergerechnet vom bedarf der person die bafög bezieht und nicht vom bedarf der bedarfsgemeinschaft.
bei einer schulischen ausbildung wird kein bafög zurückgefordert