Jobcenter möchte die Rückzahlung vom BAföG zurück und ich muss mich nun äußern?
Hi Leute, ich habe da mal eine dringende Frage.
Meine Mama ist alleinerziehend und bezieht jetzt schon seit längerem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom Jobcenter. Ich habe 3 weitere Geschwister und ich selbst bin Studenten einer privaten Hochschule, heißt; Ich zahle monatlich für meinen Studiengang 650€, bekomme demnach einen Bafögsatz von 450€. Nun lief meine Bewilligungszeit des besagten BAföG's ab, und während des neuen Antrages zahlten wir die Gebühren aus eigener Tasche. Ich bekam für die eigene Zahlung eine Rückzahlung und nun sehe ich, dass das Jobcenter uns wahlweise Dokumente zugeschickt hatte mit der Aufschrift "Sie bekamen einmalig ein Einkommen von ____" und dass wir denen die gesamte Rückzahlung nachzahlen müssen. Das ist auch im letzten Semester so der Fall gewesen, aber wieso muss ich das Geld zurückzahlen, wenn es doch eh "unser erhaltenes Geld vom Jobcenter" war? Und meint ihr, ich könne dem Jobcenter vielleicht nochmal den Unterschied verdeutlichen, dass das BAföG nicht zu meinem Lebensunterhalt dient sondern letztlich nur zur Finanzierung meiner Studiengebühren? Ich muss mich nämlich jetzt auch äußern weiß aber nicht so wirklich wie..
Ich danke euch für eure Antworten und das Lesen bis hierhin.
9 Antworten
Bafög dient deinem Lebensunterhalt, so sieht es das Gesetz vor. Wenn du dir "den Luxus" erlaubst, an einer privaten Hochschule zu studieren und dein ganzes Bafög für die Studiengebühren auszugeben, demnach praktisch von der Waisenrente und dem Kindergeld lebst, dann war das deine Entscheidung.
Da beim Jobcenter das Zuflußprinzip gilt, ist es korrekt, diese Leistung von dir zu fordern.
Warum studierst du nicht an einer öfferntlichen Uni, dann würdest du deine Mutter finanziell auch sehr entlasten?
Gut, das war deine Entscheidung, dann musst du damit leben, daß deine Rückzahlung immer einbehalten werden wird. Unsere Tochter hatte übrigens einen Schnitt von 1,7 und hat direkt einen Studienplatz Psychologie in Landau gefunden gehabt. Man muss sich nur umtun. Außerdem kannst du dich auch immer noch bei einer staatlichen bewerben- die Semester werden angerechnet.
Ich danke dir für den Tipp, ja genau der Wechsel war auch bei im Sinn und dieser wird jetzt auch erstmal noch im Gedächtnis als Alternative verbleiben, nur ist das in Berlin leider nicht allzu einfach, aber du hast wohl Recht. Das mit dem Jobcenter wird sich nun jedes Semester wiederholen, Danke!!!
Ohne es ganz sicher zu wissen:
Aber ALG2 ist jedenfalls dazu da, seinen Lebensunterhalt zumindest ansatzweise abdecken zu können. Wenn man in dieser Zeit jedoch zusätzlich Einkommen hat, egal ob es Rente, BAföG etc. ist, muss man das grundsätzlich angeben und wird angerechnet.
BAföG ist grundsätzlich auch dafür da, als Student seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dass das Geld hauptsächlich für die Studiengebühren draufgeht ist nach meiner Einschätzung jedoch dein "Privatvergnügen". Sonst bedeutet das ja mit umgekehrter Logik: Warum sollte der Staat jemandem eine teurere private Hochschule finanzieren, wenn es doch schon viele staatliche Hochschulen gibt?
Du kannst natürlich dennoch versuchen, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (so lange die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist), aber meiner Meinung nach stehen die Chancen schlecht. Als Alternative kann man ja z.B. einen Studienkredit aufnehmen.
Schreibe das so als Begründung auf das Dokument, mit Nachweisen woher die Nachzahlung kommt & sich zusammensetzt, so dass sie es checken.
Wenns um Geld fordern geht, ist das Jobcenter immer ganz schnell, egal ob sie überhaupt einen Anspruch darauf haben, Hauptsache erstmal fordern.
Wenns dir zu bunt wird & du keinen Durchblick hast, lass dich mal von einem Anwalt (Sozialrecht) beraten.
Hey @DanMe auch dir Danke für deine Zeit und deine Worte und ich werde das mal tun. Ich weiß nicht ob auch das Anhängen meines Studienantrages einen Zweck hätte, aber sodass sie einfach sehen, dass das BAföGgeld in die Finanzierung der Studiengebühren mitienfließt und nicht so wirklich für meine Geschwister oder dem Unterhalt meiner Mutter? Wird es es denn auch wirklich zielführend sein? :/
Also ich würde jetzt mal meinen, am Besten du rufst mal beim Jobcenter die Bearbeiterin an, die dir die Dokumente zugeschickt hat. Erklärst ihr in Kurzform die Lage & fragst was sie denn Alles als Nachweiß haben möchten & eben weitere Fragen dazu wie, was, wo.
Bafög ist unteranderem für die Bestreitung deines Lebensunterhaltes gedacht, daher -wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst- auch auf Hartz IV anrechenbar.
Wenn du so hohe Studiengebühren hast, ist es deine Entscheidung gewesen dort zu studieren, dass ist jedoch nicht das Problem des Steuerzahlers. Das heißt das Geld wird auf den Hartz IV Satz angerechnet.
Klingt jetzt irgendwie ungerecht, aber siehe es mal so, die zahlende Bevölkerung muss sowas aus eigener Tasche bezahlen, auch ein hartes Los.
Kannst du nicht neben dem Studium jobben, dann wird es finanziell etwas entspannter.
Die zahlende Bevölkerung hat aber etwas davon, wenn der Student nach dem Studium bis zur Rente ordentlich einzahlt.
Was ändert das an der Situation, Bafög zahlt man nicht in der vollen Höhe zurück, ich denke da wird schon sehr viel gemacht.
Auch ein Facharbeiter/ Handwerker zahlt ordentlich in die Rentenkasse ein und da wird in einer Bedarfsgemeinschaft das Azubigehalt angerechnet.
Ist beides nicht fair.
Was ist nicht fair, in die Rentenkasse einzuzahlen oder das man Bafög teilweise zurückzahlen muss?
Was willst du denn, das man alles geschenkt bekommt und zusätzliche soziale Leistungen dann noch oben drauf sind?
Ich möchte dir bei deiner Logik auch nicht zu Nahe treten, aber dieses eine Studierter zahlt ja dann mehr ein funktioniert nur, wenn er relativ schnell fertig wird, sich nicht selbstständig macht, nicht in einen anderen Beruf wechselt, nicht das Studium abbricht und nicht ins Ausland geht. Wenn ein Student mit sagen wir 27 Jahren ins Berufsleben einsteigt, ist ein Handwerker/ Facharbeiter schon gute 10 Jahre im Geschäft und nicht alle Gehälter sind dort schlecht.
Ich finde es nicht fair, dass es in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen mit angerechnet wird.
Aber dafür ist das Bafög doch da, als Unterstützung für den Studierenden. Ansonsten würde er 2x finanziell unterstützt, also sorry aber das Leben ist kein Rundumsorglospaket aus dem Land "Wünsch dir was".
Das Bafög muss aber in diesem Fall für die Studiengebühren investiert werden.
Na und, das würde hier schon häufiger an Beispielen erklärt.
Man kann nur im Rahmen seiner Möglichkeiten agieren, das ist normal und weder unfair oder ungerechnet.
Ich bekam für die eigene Zahlung eine Rückzahlung
Ich verstehe nicht, was Du damit meinst, da man eine Rückzahlung grundsätzlich leistet (zahlt) und nicht bekommt.
muss mich nämlich jetzt auch äußern weiß aber nicht so wirklich wie..
Warum nicht so, wie hier?
BAföG wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein ALG 2 angerechnet.
Danke erstmal für die Antwort. Also weil ich 2 Monate lang die Studiengebühren selber bezahlt habe, bekam ich eine Nachzahlung, ich habe das selbst bezahlte Geld quasi zurückbekommen und habe es auch noch nicht ausgegeben oder so. Ich weiß bloß nicht, ob ich denn auch rechtliche Argumente aufweisen kann und ich mit meiner Äußerung Erfolg haben könnte? :/
Dem Anschein nach hast Du eine BAföG-Nachzahlung bekommen, welche das Jobcenter nun anrechnen will. Völlig normal.
Worin besteht jetzt das Problem?
Hey, Danke erstmal für die Antwort! Ich konnte mit meinem 1,5 Abiturschnitt nicht an einer staatlichen Universität studieren, dies hätte mich einige Wartesemester gekostet, was ich nicht in Erwägung ziehen wollte. Ich rede übrigens vom Studiengang der Psychologie und da mir eben so ein hoher Bafögsatz zustand, wollte ich mir diese Möglichkeit nicht entgehen lassen.