Jobcenter möchte die Rückzahlung vom BAföG zurück und ich muss mich nun äußern?

9 Antworten

Bafög dient deinem Lebensunterhalt, so sieht es das Gesetz vor. Wenn du dir "den Luxus" erlaubst, an einer privaten Hochschule zu studieren und dein ganzes Bafög für die Studiengebühren auszugeben, demnach praktisch von der Waisenrente und dem Kindergeld lebst, dann war das deine Entscheidung.

Da beim Jobcenter das Zuflußprinzip gilt, ist es korrekt, diese Leistung von dir zu fordern.

Warum studierst du nicht an einer öfferntlichen Uni, dann würdest du deine Mutter finanziell auch sehr entlasten?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
IAmNew00 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 09:14

Hey, Danke erstmal für die Antwort! Ich konnte mit meinem 1,5 Abiturschnitt nicht an einer staatlichen Universität studieren, dies hätte mich einige Wartesemester gekostet, was ich nicht in Erwägung ziehen wollte. Ich rede übrigens vom Studiengang der Psychologie und da mir eben so ein hoher Bafögsatz zustand, wollte ich mir diese Möglichkeit nicht entgehen lassen.

sassenach4u  11.01.2022, 10:29
@IAmNew00

Gut, das war deine Entscheidung, dann musst du damit leben, daß deine Rückzahlung immer einbehalten werden wird. Unsere Tochter hatte übrigens einen Schnitt von 1,7 und hat direkt einen Studienplatz Psychologie in Landau gefunden gehabt. Man muss sich nur umtun. Außerdem kannst du dich auch immer noch bei einer staatlichen bewerben- die Semester werden angerechnet.

IAmNew00 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 12:39
@sassenach4u

Ich danke dir für den Tipp, ja genau der Wechsel war auch bei im Sinn und dieser wird jetzt auch erstmal noch im Gedächtnis als Alternative verbleiben, nur ist das in Berlin leider nicht allzu einfach, aber du hast wohl Recht. Das mit dem Jobcenter wird sich nun jedes Semester wiederholen, Danke!!!

Ohne es ganz sicher zu wissen:

Aber ALG2 ist jedenfalls dazu da, seinen Lebensunterhalt zumindest ansatzweise abdecken zu können. Wenn man in dieser Zeit jedoch zusätzlich Einkommen hat, egal ob es Rente, BAföG etc. ist, muss man das grundsätzlich angeben und wird angerechnet.

BAföG ist grundsätzlich auch dafür da, als Student seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dass das Geld hauptsächlich für die Studiengebühren draufgeht ist nach meiner Einschätzung jedoch dein "Privatvergnügen". Sonst bedeutet das ja mit umgekehrter Logik: Warum sollte der Staat jemandem eine teurere private Hochschule finanzieren, wenn es doch schon viele staatliche Hochschulen gibt?

Du kannst natürlich dennoch versuchen, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (so lange die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist), aber meiner Meinung nach stehen die Chancen schlecht. Als Alternative kann man ja z.B. einen Studienkredit aufnehmen.

Schreibe das so als Begründung auf das Dokument, mit Nachweisen woher die Nachzahlung kommt & sich zusammensetzt, so dass sie es checken.

Wenns um Geld fordern geht, ist das Jobcenter immer ganz schnell, egal ob sie überhaupt einen Anspruch darauf haben, Hauptsache erstmal fordern.

Wenns dir zu bunt wird & du keinen Durchblick hast, lass dich mal von einem Anwalt (Sozialrecht) beraten.

IAmNew00 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 06:46

Hey @DanMe auch dir Danke für deine Zeit und deine Worte und ich werde das mal tun. Ich weiß nicht ob auch das Anhängen meines Studienantrages einen Zweck hätte, aber sodass sie einfach sehen, dass das BAföGgeld in die Finanzierung der Studiengebühren mitienfließt und nicht so wirklich für meine Geschwister oder dem Unterhalt meiner Mutter? Wird es es denn auch wirklich zielführend sein? :/

DanMe  11.01.2022, 06:51
@IAmNew00

Also ich würde jetzt mal meinen, am Besten du rufst mal beim Jobcenter die Bearbeiterin an, die dir die Dokumente zugeschickt hat. Erklärst ihr in Kurzform die Lage & fragst was sie denn Alles als Nachweiß haben möchten & eben weitere Fragen dazu wie, was, wo.

Bafög ist unteranderem für die Bestreitung deines Lebensunterhaltes gedacht, daher -wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst- auch auf Hartz IV anrechenbar.

Wenn du so hohe Studiengebühren hast, ist es deine Entscheidung gewesen dort zu studieren, dass ist jedoch nicht das Problem des Steuerzahlers. Das heißt das Geld wird auf den Hartz IV Satz angerechnet.

Klingt jetzt irgendwie ungerecht, aber siehe es mal so, die zahlende Bevölkerung muss sowas aus eigener Tasche bezahlen, auch ein hartes Los.

Kannst du nicht neben dem Studium jobben, dann wird es finanziell etwas entspannter.

Laury95  11.01.2022, 12:23

Die zahlende Bevölkerung hat aber etwas davon, wenn der Student nach dem Studium bis zur Rente ordentlich einzahlt.

HoskevonBerg  11.01.2022, 15:03
@Laury95

Was ändert das an der Situation, Bafög zahlt man nicht in der vollen Höhe zurück, ich denke da wird schon sehr viel gemacht.

Auch ein Facharbeiter/ Handwerker zahlt ordentlich in die Rentenkasse ein und da wird in einer Bedarfsgemeinschaft das Azubigehalt angerechnet.

HoskevonBerg  12.01.2022, 07:03
@Laury95

Was ist nicht fair, in die Rentenkasse einzuzahlen oder das man Bafög teilweise zurückzahlen muss?

Was willst du denn, das man alles geschenkt bekommt und zusätzliche soziale Leistungen dann noch oben drauf sind?

Ich möchte dir bei deiner Logik auch nicht zu Nahe treten, aber dieses eine Studierter zahlt ja dann mehr ein funktioniert nur, wenn er relativ schnell fertig wird, sich nicht selbstständig macht, nicht in einen anderen Beruf wechselt, nicht das Studium abbricht und nicht ins Ausland geht. Wenn ein Student mit sagen wir 27 Jahren ins Berufsleben einsteigt, ist ein Handwerker/ Facharbeiter schon gute 10 Jahre im Geschäft und nicht alle Gehälter sind dort schlecht.

Laury95  12.01.2022, 12:38
@HoskevonBerg

Ich finde es nicht fair, dass es in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen mit angerechnet wird.

HoskevonBerg  12.01.2022, 15:25
@Laury95

Aber dafür ist das Bafög doch da, als Unterstützung für den Studierenden. Ansonsten würde er 2x finanziell unterstützt, also sorry aber das Leben ist kein Rundumsorglospaket aus dem Land "Wünsch dir was".

Laury95  13.01.2022, 12:03
@HoskevonBerg

Das Bafög muss aber in diesem Fall für die Studiengebühren investiert werden.

HoskevonBerg  13.01.2022, 17:14
@Laury95

Na und, das würde hier schon häufiger an Beispielen erklärt.

Man kann nur im Rahmen seiner Möglichkeiten agieren, das ist normal und weder unfair oder ungerechnet.

Ich bekam für die eigene Zahlung eine Rückzahlung

Ich verstehe nicht, was Du damit meinst, da man eine Rückzahlung grundsätzlich leistet (zahlt) und nicht bekommt.

muss mich nämlich jetzt auch äußern weiß aber nicht so wirklich wie..

Warum nicht so, wie hier?

BAföG wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein ALG 2 angerechnet.

IAmNew00 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 06:38

Danke erstmal für die Antwort. Also weil ich 2 Monate lang die Studiengebühren selber bezahlt habe, bekam ich eine Nachzahlung, ich habe das selbst bezahlte Geld quasi zurückbekommen und habe es auch noch nicht ausgegeben oder so. Ich weiß bloß nicht, ob ich denn auch rechtliche Argumente aufweisen kann und ich mit meiner Äußerung Erfolg haben könnte? :/

DasOrakel  11.01.2022, 06:44
@IAmNew00

Dem Anschein nach hast Du eine BAföG-Nachzahlung bekommen, welche das Jobcenter nun anrechnen will. Völlig normal.

Worin besteht jetzt das Problem?