Wie hoch dürfen Geldgeschenke bei BAföG sein?
Ich bekomme bald BAföG, es fehlen nur noch paar Unterlagen die ich einreichen muss. Jetzt möchte mir mein Bruder monatlich Geld überweisen, ich weiß aber nicht in welcher Höhe. Ich habe bereits nachgeschaut und gelesen, dass Geldgeschenke kein Problem "wären", wenn man BAföG erhält. Es gibt ja lediglich die Einkommensgrenze von 450€ monatlich, bei dieser handelt es sich aber um kein Geschenk. Ich gehe natürlich nicht davon aus, dass er mir mehr als 450€ schenken wird, aber wenn es so wäre, gäbe es eine BAföG Kürzung? Denn ein monatlicher Plus von 450€ würde doch verdächtig wirken, oder?
MfG
3 Antworten
Wie es sich mit BaFög verhält, weiß ich nicht, da wirklich mit den Behörden sprechen. Denke das geht, ohne Angst zu haben, dass sie dir etwas streichen. Regelmäßige Schenkungen könnten meiner Meinung schon als Einkommen gewertet werden. Hat zumindest den Schein danach. Niemand schenkt ja einfach so jeden Monat, da werden die im Zweifelsfall im Nachhinein nachfragen. Deshalb offen mit denen sprechen. Dann kannst du immer noch überlegen, wie gemauschelt du es machen willst.
Was aber ebenfalls beachtet werden sollte, ist die Erschaft-/Schenkungssteuer. Da darf man bei Bruder/Schwester alle 10 Jahre eine Gesamtsumme von 20.000 EUR verschenken, danach ist Schenkungssteuer fällig (ca. 30%). Bei 450 EUR Schenkung jeden Monat wären das 44 Monate, also viel Zeit, aber einfach mal im Hinterkopf behalten.
Eine monatliche Überweisung ist einem regelmäßigen Einkommen gleichzusetzen. Geschenke sind meistens einmalig.
Mtl. Überweisung gilt als Unterstützung, die man natürlich vom BAFöG abziehen kann und wird.