BAföG Auszahlung an Jobcenter Drittempfänger?

3 Antworten

Für welche 2 Monate hast Du das Bafög - bekommen und wann die letzte Zahlung vom Jobcenter auf dem Konto gehabt ?

Denn das Jobcenter zahlt laufende Leistungen in Voraus für den Monat.

Wenn Du also Ende September nochmal Leistungen vom Jobcenter aufs Konto bekommen hast, dann war diese für Oktober und dann fordert das Jobcenter natürlich Leistungen zurück.

Oder wenn Du Ende September nichts mehr bekommen hast, aber Bafög - Anspruch ab September bestanden hat, dann ist es auch zu einer Erstattung gekommen.

Im Regelfall bekommt man bei einem Antrag auf Erstattung aber einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Berechnung.

Wenn sich der Leistungszeitraum überschneidet, werden die beiden Leistungen natürlich gegen gerechnet. Du bekommst natürlich nicht doppelt Geld vom Staat.

zwei Monate - also für September und Oktober ...

im September Leistungsbezug - folglich Erstattung ...