Eigentumswohnung überschreiben/Verkaufen an Sohn bei Bezug von SGB XII & SGB II

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Langsam.

Was die SB da von sich gibt, ist Quark.

Sie hat nicht zu bestimmen, wei die Eltern mit ihrer Eigentumswohnung umgehen. Das könnte höchstens der Insolvenzverwalter.

Und damit diese SB nicht nochmal aufmuckt: Ist an der Hütte nicht eventuell irgendwas erhaltungstechnisches zu amchen, was die Eltern als Leistungsbezuieher unmöglich stemmen können? Badsanierung, Dämmung, neue Böden, Heizung modernisieren...so die Richtung.

Ich würde folgenden Weg versuchen:

Den Erhaltungsaufwand über Kostenvoranschläge diverser Handwerker mal kostenmäßig fixieren.

Bei der SB schriftlich die Kostenübernahme für den erforderlichen Erhaltungsaufwand beantragen. Das wird sie ablehnen.

Dann wird dir die Wohnung komplett überschrieben (im Vorgriff auf das spätere Erbe, Notar berät dazu) mit Eintrag eines lebenslangen Wohnrechts der Eltern. Im Gegenzug übernimmst du die Verpflichtungen (Schulden). Das wird notariell fixiert und im Grundbuch eingetragen.

Als Begründung gegenüber dem JC: Die Erhaltungsaufwendungen können von den Eltern nicht gestemmt werden. Das übernimmst jetzt du als Eigentümer.

Und das JC übernimmt die auch bei Wohnrecht zu zahlenden Nebenkosten.

Vorteil an der Sache:

Wenn ihr das juristisch geschickt fixieren lasst, kann das JC GAR NICHTS machen. Und du sparst sogar die Erbschaftssteuer.

Lasst euch dazu von einem Anwalt für Sozialrecht und einem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Lasst das Ganze dann von einem Notar aufsetzen.

Und DU kannst die Eltern dann unterstützen, indem du ihnen eben die Wohnung zur Verfügung stellst, Renovierungen selber vornimmst etc. Eben über Sachleistungen das Leben erleichterst...welche das JC den Eltern NICHT anrechnen kann, weil du ja DEIN Eigentum erhältst/verbesserst etc.

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 25.10.2014, 21:14

Danke für die sehr gut erklärte atwort. Leider kann ich mich nicht so gut ausdrücken was das Thema betrifft. Das passt alles so wie du es gesagt hast aber ich müsste Miete für die Wohnung bekommen und denn Kredit überschrieben bekommen. Aber auch unbedingt Miete bekommen so das ich die 500 € für den Kredit bezahlen kann. Würde das Amt dann die Miete für zwei Personen zahlen. Es müssen nicht unbedingt 500 sein.

Dea2010  25.10.2014, 23:30
@Kadirkenan

Dann halt Überschreibung der Wohnung im Vorgriff auf das spätere Erbe OHNE eingetragenes Wohnrecht, statt dessen aber zB mit Verpflichtung, die spätere Pflege zu organisieren. Dafür regulärer Mietvertrag, die angemessene Mietobergrenze für 2 Personen kannst du bei www.tacheles-sozialhilfe.de erfragen im dortigen Forum. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Dann "darf" Papa Staat über JC und Sozialamt die Miete zahlen und du kannst den Kredit stemmen.

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 18:01
@Dea2010

Die wohnung ist ziemlich neu Bj 1993 da gibt es kaum etwas zu modernisieren oder zu renovieren, ausser das die Fenster nicht mehr so gut sind. Die Wohnung ist nämlich direkt an der Hauptstraße und da ist es auch etwas laut. Ich weis nicht ob das reichen würde wenn ich mir da ein Angebot geben lasse. So das, das Amt nicht einen Gutachter vorbei schickt und dies auf Notwendigkeit prüft:( und evtl bei einer umschreibung alle zahlungen einstellt. Ich zerbreche mir schon seit 2009 den kopf wegen diesen thema um die wonung zu überschreiben oder von mir aus zu kaufen so das ich grunderwerbsteuer und notarkosten zahle. Und danach meine Eltern trotzdem alle Leistungen weiterhin gezahlt bekommen ( Miete, Nebenkosten und Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts). Wie gesagt die wohnung die ca. einen wert von 90000 € hat und einen Kredit von ca. 48000 übertreiben oder für 60000 kaufen damit ich nicht viel grunderwerbsteuer (5% in NRW) zahlen muss und 1, 5% Notar kosten. So das das amt nicht sagen kann warum unter dem wert verkauft? ! Und uns im Nachhinein einen Immobilien Gutachter vorbei schickt. Ich danke dir sehr das du mich soweit es dir möglich ist beräts. Vielen dank im voraus

Dea2010  01.11.2014, 09:09
@Kadirkenan

So das das amt nicht sagen kann warum unter dem wert verkauft?

Dazu hat das Amt meiner Meinung nach kein Recht.

WENN die Eltern dir die Bude verkaufen zum "Schuldenwert" PLUS eingetragenem Wohnrecht, dann kann das Amt da nix dran machen.

Allerdings kannst DU dann nur die anfallenden Nebenkosten von den Eltern fordern und das Amt zahlt dann auch nur noch diese als KdU. Unterm Strich haben die Eltern dann etwas weniger Bar auf der Hand.

Nochmal: Geht zu einem Anwalt für Sozialrecht! www.tacheles-sozialhilfe.de, da mal Haralt Thome anfunken, der ist da sehr kompetent!

-Ich suche eine Lösung, dass ich den Kredit übernehmen kann ( ca. 48000€ Schulden) und nicht zum tatsächlichen Preis von ca. 90000€ weil dann meine Eltern erst die restlichen 42000€ verbraten müssen bevor sie wieder vom Amt Leistungen beantragen dürfen.

-Meine Eltern als Mieter behalte wodurch die miete weiterhin auch vom Amt bezahlt wird

-Das der Lebensunterhalt von meinen Eltern gesichert ist.

Vielen dank noch mal für die bisherigen antworten.

Ich würde erstmal zu einem Rechtsanwalt gehen der auch Notar ist. Da gibt es viele Tüken und Fallen die man als Leihe nicht sieht und dann später erst aufpoppen können. Leider ist es so das der Staat dann erstmal an das Tafelsilber will damit er nix zahlen muss. Vieleicht gibt es presidenzfälle. Ohne Anwalt siehe ich hier wenig möglichkeiten.

Auch solltest du mal schauen ich kenne die Wohnung nicht aber 70.000€ muss es eine kleine/und alte Wohnung irgenwo auf dem Land sein ? Kommt mir sehr wenig vor. Würde hier mal im Internet den QM Preis suchen und vergleichbare ETW´s mal heranziehen. Du kannst ja mal auch einen Makler fragen die kommen vorbei und schätzen kostenlos. Aber nix unterschreiben.

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 22:06

Danke für die Antwort. Hab übernächste Woche ein Termin. Ne andre frage wie ist es eigentlich wenn meine Mutter jetzt eine vollzeit stelle hat und dadurch als Ehepaar nicht mehr vom Staat abhängig sind und ich die Eigentumswohnung unter dem wert abkaufe und den Kredit von ca 50000 € auf mich überschriebe? Mal angenommen ich mache das so und irgendwann ein zwei jahren wird meine Mutter wieder arbeitslos kann mir der Staat was? Ich hab es ja abgekauft und meine grunderwerbsteuer und notar kosten bezalt.

Könnten die Ämter mir dann noch was oder meinen Eltern? Wenn wir annehmen ich würde es fur 60000 kaufen obwohl es ein wert von 90000 hat?

martinzuhause  25.10.2014, 11:51
@Kadirkenan
Könnten die Ämter mir dann noch was oder meinen Eltern?

na klar. sie können die verkäufe der letzten 10 jahre prüfen und die differenz zum verkehrswert dann von den leistungen abziehen.

die einzige möglichkeit ist es den wert des hauses zu verringern vor dem kauf so das er nicht wesentlich höher als der kredit ist.

z.b. indem du da ein lebenslanges wohnrecht hast mit familie. damit ist das haus dann nicht mehr zu verkaufen, da kein käufer ein haus sucht wo ein mieter nicht rauszubekommen ist

Dea2010  25.10.2014, 11:59
@martinzuhause

na klar. sie können die verkäufe der letzten 10 jahre prüfen und die differenz zum verkehrswert dann von den leistungen abziehen.

Das ist völlig falsch,

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 08:07
@Dea2010

Und wie würde es deiner Meinung nach ablaufen? Also ich kenne es so bei einer umschreibung (Schenkung) kann es passieren das sie rückwirkend nach rechnen und dementsprechend ärger machen innerhalb der nächsten 10 jahre. Aber bei einem Verkauf unter dem wert nach z.B. zwei jahren dürften sie dir keine Probleme machen weil der Betrag (gewinn) nach Bezahlung der Schulden als aufgebraucht argumentiert werden jann. Oder nicht Dea2010?

Da kann aber etwas nicht stimmen. Dank dem Schröder haben ja die Ämter die kompletten Kosten und Lasten der Hütte zu übernehmen, nur keine Tilgung. Und wenn wir hier über 400 EUR für Tilgung weggehen, muß diese eben reduziert werden/eingestellt werden und gut ist. Den Bescheid bitte prüfen, warum so bewilligt wurde. Viel Glück.

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 23.10.2014, 22:17

Wo kann etwas nicht stimmen? Warum? Das wir die Tilgung auf 5 jahre so vereinbart haben können wir jetzt nichts mehr ändern. Es müsste ein neuer Vertrag mit der Bank vereinbart werden und dies hangtz mit Strafen zusammen weil es nicht eingehalten wurde und vorzeitig beendet wird. Richtig ist wie du schon gesagt hast, das Sie nur die Tilgung nicht übernehmen. Wieso prüfen? Danke für die ehrliche und überlegte antwort.

schleudermaxe  24.10.2014, 06:26
@Kadirkenan

Ich komme trotzdem ja nicht auf den Betrag. Es besteht eine Diff. zwischen den Kosten und Lasten der ET und der Bewilligung vom Amt. Da gehört zwischengehauen, finde ich. Und bei jedem Kredit kann Tilgungsaussetzung üblicherweise vereinbart werden. Wurde wirklich nachgefragt? Dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit auf ein Darlehen vom Amt für diesen Betrag. Wurde auch dieses wirklich beantragt und gegen die Ablehnung Rechtsmittel eingelegt? Binde ggf. mit ein die Damen und Herren vom Diakonischen Werk. Die sind fit und helfen kostenfrei, so jedenfalls hier bei uns.

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 24.10.2014, 22:45
@schleudermaxe

Ja die bank hat nachgefragt, wir wollten es so dsrmals. Der vertrag für die zinsfestschreibung läuft 2018 ab, vorher geht nichts. Aber es geht ja nicht um die Tilgung. Sondern darum das ich die wohnung überschrieben bekommen oder kaufen will. Ohne das danach die leistungen gestrichen werden. Das ist mein Hauptproblem. Welche Möglichkeiten gib es da?

Kannst du die Wohnung nicht kaufen? Zu einem günstigen Preis und dann an die Eltern günstig vermieten. Die Eltern sollten dort wohnen bleiben, woanders ist das Leben sehr teuer. Das ist ein Stück Sicherheit. Oder sie behalten die Wohnung und du redest mit der Bank. Vielleicht könnt ihr etwas kleinere Raten vereinbaren. Weena

YouAndIForever2  22.10.2014, 13:21
deswegen sollten meine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen und von dem Geld die Schulden bezahlen und von dem Rest erstmals leben.

Du hast schon gelesen was die Sachbearbeiterin der ARGE dazu gesagt hat??? Mit Hartz 4 darf man nunmal keine Eigentumswohnung haben! Und es ist BESSER die Wohnung zu verkaufen und die Schulden zu tilgen! Das wäre eine Sorge weniger! Und günstigere Wohnungen gibt es überall! 834 Euro Miete für 2 Personen ist zu teuer und wird auch von der ARGE nicht bezahlt! Und die Tochter muss sich auch an den Mietspiegel halten!

KatAdr2102  22.10.2014, 13:32
@YouAndIForever2

Was erzählst du da für einen Mist, bitte? Seit wann darf man kein Eigentum haben? Ein Paar kaufte ein nagelneues Haus auf Kredit und wurde arbeitslos, anstatt Miete übernimmt die arge bei ihnen die monatliche Ratenzahlung.

Kadirkenan 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 19:50
@KatAdr2102

Richtig, mann darf Eigentum haben. Die Arge würde dann aber nur die Schuldzinsen bezahlen und Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.

schleudermaxe  23.10.2014, 13:12
@Kadirkenan

... und auch alle Kosten und Lasten und auch alle Reparaturen und den Bedarf für die Schönheit und vieles mehr. Wo hast Du nur deine Quelle her?

Dea2010  25.10.2014, 11:58
@KatAdr2102

@ KatAdr2102

Dazu gibt es Präzedenzurteile des Bundessozialgerichtes!

Selbst genutztes Wohneigentum muss NICHT verwertet werden, wenn es zum Leistungsbezug kommt! Die Angemessenheitsgrenze bezüglich der Wohngröße ist auch erheblich höher als bei Mietbuden.

Als KdU trägt dsas JC/Sozialamt dann die Nebenkosten und die Tilgungszinsen. Die eigentliche Rate muss der Leistungsbezieher selber aufbringen.

Und notwendiger Erhaltungsaufwand muss im Rahmen der KdU vom JC gezahlt werden.