Kaufvertrag gültig ohne Aushändigung des Kfz-Briefes?
Mein Sohn hat vor knapp 4 Wochen mittels "Verbindliche Bestellung" einen Gebrauchtwagen gekauft, und zwar bei einem Händler, jedoch nur in Kundenauftrag. Der Wagen wurde ausgehändigt, der Kaufpreis bezahlt. Was immer noch fehlt ist der Kfz-Brief, den der Händler einfach nicht zu beschaffen in der Lage ist. Frage: Ist der Kaufvertrag gültig, weil die Sache (das Auto) ausgeliefert wurde, oder wird er erst gültig bei Übergabe des Kfz-Briefes? Kann man also noch zurücktreten, weil der Brief nicht ausgehändigt wurde?
4 Antworten
Wenn der Brief zum Kaufvertrag gehört, dann ist der Vertrag vom Händler erst erfüllt, wenn dieser auch ausgehändigt wurde. Nach vier Wochen hast Du in jedem Fall das Recht, dem Händler eine Nachfrist zu setzen (ca. 7 - 14 Tage) Kann er auch dann seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen, kannst Du zurücktreten.
Eine solche Frist wurde ihm schon per Einschreiben gestellt. Diese ist am Mittwochabend abgelaufen. Bleibt die Frage, ob der Händler überhaupt noch etwas mit der Sache zu tun hat. Er sagt, er sei gar nicht der Vertragspartner - und den Vorbesitzer, in dessen Auftrag er (angeblich?) handelt, hat mein Sohn nie zu sehen bekommen.
Der, der den Kfz-Brief hat ,ist Eigentümer des Fahrzeuges. Würde vom Kauf zurücktreten.
Ich würde aufpassen. Wenn der Händler jetzt mit dem KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) um die Ecke kommt uns verlangt die Herrausgabe von "seinem Fahrzeug" Dann wirds eng.
Besitzer des Fahrzeuges ist derjenige, der den Fahrzeugbrief in Besitz hat.
Kein Fahrzeugbrief = Kein Geld.....
Gruß, BigBee
ohne kfz. brief ist eine ummeldung nicht möglich. wer den kfz.-brief hat,dem gehört das fahrzeug