Hat ein Autohaus eine Aufbewahrungspflicht für Kaufverträge und kann ich diesen anfordern?
Ich habe meinen KFZ Kaufvertrag verloren, der Kauf war 2014. Kann ich diesen noch beim Händler anfordern? Ist er dazu verpflichtet mir eine Kopie auszuhändigen?
7 Antworten
Die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen beträgt 10 Jahre!
Allerdings besteht diese Pflicht nicht, um Unterlagen für den Käufer bereit zu halten, die diesem eventuell abhanden gekommen sind.
Es kann also durchaus sein, dass er dir für die Überlassung einer Kopie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellt.
Bei einem seriösen Autohaus kann ich mir das allerdings nicht vorstellen.
Der Grund:
Jedes Autohaus ist auf Kunden angewiesen. Sich durch die Weigerung dieser Kundendienstleistung potentielle Käufer zu verprellen, wäre schon sehr dumm - oder?
Denn mal ehrlich. Wer kauft trotz so einer "Kundenbehandlung" sein nächstes Auto wieder bei diesem Händler?
Und damit nicht genug. Negative Erfahrungen verbreiten sich z.B. durch Mundpropaganda immer schneller als positive.
Wer würde trotz negativer Erfahrungen, diesen Händler als seriös weiter empfehlen.
Außerdem geht der Händler wahrscheinlich davon aus, dass du den Kaufvertrag evtl. für den Verkauf deines Autos benötigst und wittert schon das nächste Geschäft mit dir.
Fazit:
Die Gebühr, die er für die Beschaffung der Kopie verlangen könnte, steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die er dafür u.U. in Kauf nehmen muss.
Mein Tipp:
Am besten du fährst persönlich vorbei und nimmst den KFZ-Brief gleich mit.
Wahrscheinlich hat das Autohaus auch eine Kundenkartei angelegt und alles lässt sich leicht über deinen Namen finden. Doch sollten doch noch Angaben aus den KFZ-Brief von Nöten sein, bist du so auf der sicheren Seite.
Wofür brauchst du eigentlich den Kaufvertrag. Um dein Eigentum am Fahrzeug nachweisen zu können, reicht der KFZ-Brief vollkommen aus. Etwa wenn du das Fahrzeug verkaufen willst.
Hallo.
Die Unterlagen die für die Buchhaltung nötig sind müssen 10-11 Laufende Jahr + 10 bis Ende des Jahres aufbewahrt werden.
Also in deinem Fall Ja, er müsste den noch haben.
Aber er kann sich die Zeit und Ausfertigung bezahlen lassen. Er kann das machen, aber ihn kann keiner außer das Finanzamt oder Zollamt (Abschrift verlangen)
Mit Gruß
Bley 1914
Kaufleute haben eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für solche Sachen. Eine Pflicht, dir deine verschlampte Ausfertigung neu zu machen, hat er natürlich nicht, du kannst ihn natürlich drum bitten, musst aber eine eventuelle Gebühr in Kauf nehmen.
Du kannst darum bitten, aber verpflichtet, dir eine Kopie zu geben, ist niemand. Wozu braucht man einen Kaufvertrag von vor vier Jahren?
Wegen der Dieselaffäre.
Verpflichtet ist er dazu nicht, wird es aber sicher gerne machen. Wenn du in den 4 Jahren dort auch noch Werkstattkunde warst, vielleicht sogar kostenlos. Aber bei VW und Co ist das immer so eine Sache mit kostenlos.