Unbewusster Mietwagenkauf und der Verkäufer verschweigt das?
Hallo,
diesbwzüglich habe ich ja jetzt mehrmals im Forum eine Frage gestellt aber endlich steht es fest. Bei dem Fahrzeug, was ich mir für knapp 30k gekauft habe handelt es sich um einen Mietwagen. Das Fahrzeug wurde im Juni 2018 zugelassen und hat laut Fahrzeug bereits im Juni 2019 die HU, was ja normalerweise bei einem Neuwagen nicht sein dürfte. das Autohaus hat im März 2019 einw HU machen lassen und mir gesagt, dass Auto hätte wie üblich 3 Jahre TÜV. Jedoch haben die mir verschwigen, dass es soch hierbei um einen Mietwagen handelt und sogar im Kaufvertrag vermekrt, dass es sich bei dem Verkauften Fahrzeug nicht um einen Mietwagen handelt. Das ist ja alles schriftlich und vor Gericht Nachweisba. Nun zu meiner Frage was passiert wenn ich das Autohaus anzeige, weil wenn ich das Fahrzeug jetzt verkaufen möchte wird die Mietwagenhistorie des Fahrzeuges ein negativer Aspekt sein und zu einer Preisminderung führen.
LG
5 Antworten
Anzeige -> Strafrecht.
Du willst dich aber einigen -> Zivilrecht.
Also mit den Unterlagen (Kopien, niemals originale) vorsprechen und erklären was Sache ist: Fahrzeug wurde wissentlich als Mietwagen verkauft obwohl dies nie ein Thema war und laut Kaufvertrag sogar die zugesicherte Eigenschaft "kein Mietwagen" vorhanden ist.
Das eigentliche Problem: Wann hast du das KFZ gekauft? Fällt dir das jetzt zufällig nach etlichen Wochen auf oder hast du ihn erst 2-3 Tage lang?
Dann Kopien machen, einen Freund mitnehmen (Zeugenfunktion) und den Händler darauf ansprechen.
Wie hoch bezifferst Du denn Deinen Schaden ?
Eventuell entspricht der aktuelle Marktwert dem Kaufpreis,den Du am 04.04.2019 vereinbart und gezahlt hast.
ich war heute bei einem anderen Händler gewesen erst hat er mir für das Auto 27.200 angeboten und nachdem er die Papiere sah beharrte er darauf, dass das Fahrzeug ein Mietwagen sei und wollte nur noch 24.500 geben für das selbe Auto das ich vor 2 Tagen gäfür knapp 30k gekauft habe.
Du kannst meines Wissens den Kaufvertrag wandeln (rückgängig machen) oder Wertminderung geltend machen.
Wenn es ein Mietwagen wäre, müsste ja auch eine Mietwagenfirma als Halter eingetragen (gewesen) sein. Das sollte einem doch wohl nicht entgehen.
Anders ist es natürlich, wenn ein Händler ein auf die Firma zugelassenes Fahrzeug als Ersatzwagen bei Reparaturen heraus gegeben hat. Das ist dann aber trotzdem kein Leihwagen.
Sieht man aber erst dann wenn der Verkäufer den Brief rausrückt. Im Schein steht's ja nicht drin wenn er inzwischen woanders zugelassen war.
Ist so bei meinem Astra: Da schon der zweite Halter drauf war gab's den Brief erst ganz zum Schluss. Wer steht drin? Europcar Hamburg.
Wer ganz "geschickt" sein will: Fahrzeug noch mal zulassen -> dann ist der erste "Teil II" verschwunden -> weiß keiner mehr wer die ersten beiden Halter waren... Auf den ersten Blick jedenfalls.
Nach 6 Monaten gehen die Fahrzeuge i.d.R. zurück (Leasing) und werden dann je nach Zustand weitervermarktet.
Wer kauft denn ein Fahrzeug, von dem er den Brief noch nicht mal GESEHEN hat?
Wer kauft denn ein Fahrzeug, von dem er den Brief noch nicht mal GESEHEN hat?
Wenn du dir hier bei GF.net die Fragen so anschaust: Viele. :D
Der eine hat schon bezahlt und wartet darauf "das die Bank dem Verkäufer den Brief gibt" und der nächste hat das gleiche Problem weil "der Händler den Brief noch nicht von der Bank hat".
Manch ein Jüngling ist von seinem Neuerwerb so begeistert das er den Vertrag unterschreibt ohne in Teil II zu schauen - hat er doch schon Teil I gesehen und es ist sein erster Kauf.
Ist dir das hier bei GF.net noch nicht aufgefallen? :D
Der Halter vor mir war ein Mietwagenunternehmen gewesen aber da der Verkäufer mir versichert hat , dass es sich bei dem Auto um keinen Mietwagenhandelt und es sogar im Bertrag so deutlich vermerkt hat, habe ich mir erst relativ spät die Fahrzeugpapiere angeschaut. Außerdem war es ein sehr großes Autohaus gewesen, so dass es auch einen seriösen Eindruck gemacht hat.
Ein gewerblich zugelassenes Fahrzeug welches dann nicht gewerblich genutzt wird? Ja wie soll denn das gehen? :D
ich habe mir den Brief ja erst heute angeschaut und es auch erst bei der abholung bekommen.
Hallo,
das klingt nach einem Sachmangel. Da räumt BGB §437 dem Käufer ein: Nacherfüllung zu verlangen; vom Vertrag zurücktreten; den Kaufpreis zu mindern; Schadensersatz bzw. Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Rechtsfolgen
Das ist allerdings Zivilrecht. Eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden würde nur Sinn machen wenn es sich um einen Straftatbestand handeln würde. Da käme evtl. Betrug in Betracht.
Ich habe das Fahrzeug letzte Woche Donnerstag gekauft bzw. abgeholt also am 04.04.2019 habe ich die Fahrzeugpapiepere bei der Abholung bekommen und jetzt am Wochenende habe ich das bemerkt.