Sachmängelhaftung bei Leasingrückläufern?
Guten Tag!
Ich bin im Begriff einen Leasingrückläufer zu erwerben. Es geht um den Hyundai H350 (3,5t Transporter). Diesen möchte ich als Privatperson kaufen. Laut Händler wird dieses Fahrzeug nur an Gewerbekunden verkauft, gegen die zusätzliche Abschließung einer Garantie (Internetseite Cargarantie) jedoch auch an Privatkunden.
Dies hat mich zunächst etwas stutzig gemacht. Allerdings habe ich durch eigene Recherche herausgefunden, dass er auch nicht dazu verpflichtet ist mir eine Garantie zu geben.
Nun komme ich zur eigentlichen Frage:
Laut den Angaben des Händlers verkauft er den Wagen im Auftrag einer Leasingfirma, was das die Preisverhandlung seiner Meinung nach ausschließt. Muss mir der Händler dennoch eine Gewährleistung (Sachmängelhaftung) geben? Immerhin kaufe ich den Wagen bei Ihm im Autohaus.
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße, Marvin
6 Antworten
Wenn du bei ihm im Autohaus kauft muss er dir eine Gewährleistung für mindestens 1 Jahr geben.
Schließt er diese in dem Kaufvertrag komplett aus (ja sowas machen manche) dann ist der passus ungültig und du hast die vollen 2 Jahre Gewährleistung.
Was für eine Garantie für dir dazu holst (oder eben nicht) ist egal und hat mit deinen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer nichts zu tun.
Achte aber darauf das er auf dem Vertrag als Autohaus (Firma) Auftritt und dir nicht einen privaten Vertrag schreibt.
Wenn die eine Partei die Firma ist ja.
Es muss ja stehen zwischen wem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Steht da dein Name und Autohaus xy ist alles gut.
Steht da dein Name und Max Mustermann dann ist es privat.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Wenn der Händler unter den Kaufvertrag also seinen Firmennamen schreibt habe ich automatisch mindestens 1 Jahr die Gewährleistung?
Der Händler muss dir das Auto nicht verkaufen. Er kann sich seine Kunden aussuchen. Und wenn er nur an Gewerbetreibende verkauft, kannst du auch sagen, dass du einen Hausmeisterdienst betreibst. Das prüft niemand nach. Dann wird er dir als Geschäftskunden das Fahrzeug auch ohne Abschluss einer zusätzlichen Garantie verkaufen.
Wenn du das Fahrzeug als Verbraucher erwirbst, kann der gewerbliche Händler die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen.
Garantie muss er natürlich nicht geben, da überhaupt niemand Garantie gegen muss.
Alles klar, das hat mir weitergeholfen. Vielen dank!
Wie gesagt: wenn der Händler das Auto im Auftrag der Leasingfirma verkauft bzw den Verkauf vermittelt, dann muss halt die Leasingfirma für Sachmängel haften.
Ich halte mich nur an das, was der Fragesteller schreibt...
Der Händler muss dir als Privatperson das Auto nicht verkaufen. Wenn er an Gewerbe verkauft kann er die Sachmangelhaftung ausschliessen.
Das er im Auftrag verkauft, glaube ich ihm nicht. Das ist nicht üblich. Er kauft das Auto von der Leasingfirma und verkauft es dann in seinem Namen weiter.
Wenn er es dann an Privat verkauft muss er die gesetzliche Sachmangelhaftung geben.
Das wird aber keine Leasingbank machen. Der Händler kauft das Fahrzeug und verkauft es dann in seinem Namen weiter. Somit muss er die Sachmangelhaftung auch gewähren.