Fahrzeugbrief mehr Wert als Kaufvertrag?
Hallo.
Wie verhällt sich dies Rechtmäßig? Ist der Brief mehr Wert als der Kaufvertrag?
Folgendes Szenario:
Person A Hat den Kaufvertrag mit dem Händler unterschrieben und einen Darlehnsvertrag mit der Bank.Finanziert wird ein Auto.
Person B nutzt das Auto und zahlt die Raten für den Kredit, Person B steht ebenfalls im Brief.
Wer hat nun rechtmäßig Anspruch auf das KFZ? Kann Person A das Auto aufgrund des Kaufvertrages herrausverlangen?
Grüße
11 Antworten
Hey.
Erstmal danke für die Antworten.
Es muss aber dringend unterschieden werden zwischen,
- Besitzer
- Eigentümer
lt. Wikipedia ist der jenige mit dem Brief jediglich der Besitzer. Der Eigentümer ist der, der sich mit dem früheren Eigentümer über die Übertragung des Eigentums geeinigt hat und dem zusätzlich das Kraftfahrzeug übergeben wurde. Dies war in dem Fall hier Person A.
Grüße
.. und zwar Besitzer des Briefs, nicht des Fahrzeugs...
Hallo,
leider bin ich keine Rechtsanwältin, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass der KFZ-Brief einzig und allein den Eigentümer/Halter ausweist. Nur wer den Brief hat, kann über das Auto verfügen.
Dein geschildertes Szenario klingt eher nach "zur Nutzung überlassen". Diesen Fall hat man häufig, wenn ein Fahrzeug z.B. auf die Mutter/den Vater zugelassen wird, wegen günstigerer Versicherung, die Tochter/der Sohn dann das Auto jedoch allein fährt/finanziert. Tochter/Sohn wäre dann Besitzer/Fahrer/Nutzer des Autos, aber nicht Eigentümer/Halter.
Dass zwei Personen in einen Brief eingetragen werden können, ist mir neu. Normalerweise steht eine Person dort oder der Wagen ist auf eine Firma, einen Verein zugelassen. Wenn tatsächlich zwei Halter im Brief stehen, sind auch beide die Eigentümer und der eine kann ohne den anderen nicht über das Fahrzeug verfügen (es z.B. verkaufen). Mit dem Kaufvertrag hat das allerdings nichts zu tun - wie gesagt: nur der Brief zählt.
Hoffe, ich konnte wenigstens ein wenig helfen!
Liebe Grüße,
Conny
Sorry, hab meine Bibliothekaren-Nase mal eben in einige Gesetzestexte und Urteile vertieft und muss meine vorhin gegebene Antwort revidieren:
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
Somit kann also wohl auch Person A die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen.
Wer den Brief in Händen hält ist auch der Eigentümer.. im Fall einer Finanzierung und hinterlegung des Briefes bei der Bank ist der Kreditnehmer der für die Bezahlung bürgt und solange die Raten bedient werden egal von wem gegenüber der Bank der Eigentümer. Wer im Brief oder einem imaginären kaufvertag steht ist nur wenns zu unstimmigkeiten kommt in einem Rechtsverfahren zu klären wenns angestrengt wird. In einem solchen rechtsverfahren ist es dann schon relevant wer die Raten wirklich bezahlt hat und könnte das Ergebniss des gerichtes schon erheblich beeinflussen. Wenn der kreditnehmer den kredit ablöst was manche Banken auch machen wenn die überwiegenden Raten bezahlt wurden oder der Restbetrag plus möglichen Zinnsausfall bezahlt wird ist die Zugriffsmöglichkeit auf das Fahrzeug endgültig erloschen. Daher sollten solche konstellationen auch unter Freunden Familienangehörigen oder beziehungsparnern VORHER klar und Vertraglich ( mögl. mit Anwaltlicher Hilfe ) in gegenseitigem Einverständniss geregelt werden weil es sonst unter Umständen erhebliche Rechtskosten entstehen können... Joachim
immer die gleiche Diskussion in allen Foren .. ich hab deutlich ausgedrückt das der Besitzer und Eigentümer gegenüber der Bank die ja den kredit gegeben hat deren Vertragsparner ist. Dieser unabhängig von dem der die Raten zahlt ist der Vertragspartner der Bank und hat so Zugriffsmöglichkeiten. ein Ratenzahler aus welchen Gründen er das auch immer machen mag intressiert die Bank nur nebensächlich solange die Raten pünktlich eingehen.
Beispiel ein Bekannter kauft ein Auto , ein Boot was auch immer.. finanziert dies über Kredit und ich habe private Schulden beim Bekannten und übernehme einen Teil zb 90 % der Kreditraten um meine Schulden abzutragen.. Wie bitte soll eine Eigentumsänderung an der Kaufsache eintreten da ich doch nur meine privaten Schulden ( Über die Finanzierung ) abtrage..?? vieleicht wird es so klarer... Joachim
Person B kann nachweisen, dass die Zahlungen an die Bank fälschlicherweise statt fanden, weil kein Vertrag zwischen B und Bank besteht / nicht als Schuldner vermerkt ist. Die Bank muß dann die gesamte Summe an B zurück zahlen und nimmt dann sofort A in die Pflicht. Diesem steht laut Vertrag der Fahrzeugbrief zu, aber dieser wird von der Bank eingezogen, falls die Schuld von A nicht beglichen wird.
Das wird aber seeeeeehr schwierig. Wie willst du erklären aus Versehen Geld überweisen zu haben, mit dem genau richtigen Betrag und Verwendungszweck? Möglicherweise sogar eine Lastschrift Erlaubnis abgegeben? Ich verstehe was du meinst aber da wird wohl kein Richter mitspielen.
Hans Morgenrock steht zwar im Kaufvertrag und hat dort auch unterschrieben. Er kann damit aber nicht nachweisen, daß er den Kaufpreis auch bezahlt hat. Also ist das Papier gar nichts wert. Aber im Fahrzeugbrief steht, wer Käufer ist. dieses amtliche Papier kann er getrost nach Hause tragen, in die Luft halten und rufen: Ich bin der Eigentümer. Ergo ist der Fahrzeugbrief wichtiger als der Kaufvertrag.
m.M.n. nicht ganz richtig, Wer den Brief hat ist nicht automatisch der Eigentümer! Er ist höchstens der Besitzer (!)