Auto nach Privatverkauf zurücknehmen?
Hallo zusammen, letzte Woche habe ich meinen Bmw 320i verkauft. Ein paar Tage zuvor war ich noch in der Werkstatt und habe den Kühler reparieren lassen. Heute kam ein Anruf des Käufers, er hätte den Wagen prüfen lassen und der Wagen hat einen Motorschaden. Der Angebliche Schaden war mir keineswegs bekannt und auch in der Werkstatt wurde vor dem Verkauf nichts derartiges Festgestellt, was sie mir auch so bestätigen. Bei Fahrzeugmängel habe ich die Dinge Eingetragen von denen ich wusste, wie z.b Bremsbeläge vorne etc. Im Kaufvertrag steht auch, dass ich keine Garantie übernehme und der Wagen gekauft wird wie er gesehen wurde. Der Käufer fordert von mir nun dass ich das Fahrzeug zurück nehme und ihm das Geld zurück Zahle. Droht mir sogar rechtliche Schritte einzuleiten. Ich bin ziemlich überfordert mit der Situation und weiß nicht was ich jetzt tun soll. Hat hier jemand einen Rat?
Danke
6 Antworten
Du kannst da völlig ruhig bleiben und den darauf hinweisen dass er vor dem Kauf prüfen hätte können. Nun hat er gekauft und weil Du im Mustervertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast und darüber hinaus keine Garantie oder Rücknahme gewährt hast kann er höchstens gegen den Kaufvertrag vorgehen wenn Du ihm arglistig einen Mangel verschwiegen hast und er Dir dies auch beweisen kann.
Ist mittlerweile leider immer mehr gängige Methode. Zuerst wird gekauft, dann werden angebliche Mängel gefunden und der Preis gedrückt (oder dessen Situation hat sich geändert und der Kauf belastet den mehr als gedacht).
Hallo!
Leider ist diese Situation das typische Beispiel für eine heute verbreitete Unsitte ------> man will sicherlich nur Geld machen oder dich verunsichern.. habe das vor einigen Jahren bei einer ähnlichen Transaktion erlebt, als ein Opel-Kadett E aus den 80ern verkauft wurde.. ich weis nicht was der noch kostete aber er hatte frisch TÜV und war vom Zustand her akzeptabel. Nach kurzer Zeit kam der Käufer angedackelt & erklärte was von einem angeblich defekten Kühler, drohte mit Polizei udn Anwalt... und haute mächtig auf den Putz wegen dem alten Hobel. Verkäufer war ein Kumpel von mir, der den Opel als Winterauto fuhr und frisch getüvt hat.. wir sind dann sogar zum Polizeipräsidium und haben uns erkundigt -----> da wurde uns gesagt: Nix machen, Ruhe bewahren, das Auto wurde lt. Vertrag ohne Garantie und Gewährleistung verkauft, da kann nix passieren und keiner hat eine Handhabe, solange nicht bewiesen werden kann, dass ein arglistig verschwiegener Mangel da gewesen ist. Und da ist sehr schwer.
Ende vom Lied war, dass der Mann noch einige Zeit den Opel fuhr & herauskam, dass der Kühler des Kadetts okay war aber der Typ seine Arbeit verloren hatte und versuchte i.wie an Geld zu kommen... wer weis was hier passiert ist, aber ich würde da spontan nix machen und wenn dann den Kunden auf die Rechtslage verweisen.. soll er doch zum Anwalt gehen, bringen wird es nicht viel & außerdem -----> bei einem offenbar älteren KFZ muss der Kunde damit rechnen, dass das nix für die Ewigkeit ist und es ggf. schon nächste Woche die Grätsche machen könnte (nicht muss). Wer einen Neuwagen erwartet, ist da blauäugig.
Mache dir keine Angst & verlange eine Diagnose von einer neutralen Werkstatt, die du einschaltest oder die keinen von euch beiden kennt. Seine Werkstätte kann dir alles darreichen, vllt. arbeiten die ja zusammen wer weis das schon.
Alles Gute & nur die Ruhe :)
Hat er denn Beweise für den Motorschaden oder hat er das einfach so gesagt?
Dann sollte er dir das ja erstmal schriftlich Beweisen lassen.
Wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann brauch er sich gar nichts beweisen lassen.
Er hat damit nichts mehr zu tun.
Ich weiß, ich wollte auch darauf hinaus.
Wollte nur wissen warum er sich dann Sorgen macht wenn der Käufer nur eine Aussage über den Motorschaden tätigt.
Wenn du nichts verschwiegen hast, hast du auch nichts zu befürchten. Das wird immer mal wieder gerne von Käufern gemacht um hinter her ein bisschen Geld zurück zu bekommen. Der Käufer kann behaupten was er will. Er muss es dir aber auch beweisen können, dass ein Motorschaden vorliegt.
Ein Auto prüft man vor dem Kauf und nicht danach. Also locker bleiben und abwarten wann ein Brief vom Gericht kommt. Es wird sicher keiner kommen, da der Käufer in Vorkasse treten müsste.
"gekauft wie gesehen" ist kein Gewährleistungsausschluss. Dieser muss im Kaufvertrag direkt stehen.
Du brauchst gar nichts machen, FALLS im Vertrag steht, dass du die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschließt. Und zwar WORTWÖRTLICH.
Ich hoffe du hast einen Mustervertrag genommen?
Denn "gekauft wie gesehen" und "ich gebe keine Garantie" schließt die Gewährleistung NICHT rechtsgültig aus...
Wenn ja: Lass ihn schimpfen. Du hast nichts zu befürchten und hast keine Verpflichtung irgendwas zu tun.
Wie teuer war der Wagen? Zustand? TÜV?
Ich habe lediglich geschrieben keine Garantie oder Rücknahme
Oh oh! Also kein Mustervertrag?
Wenn er wirklich zum Anwalt geht, dann sieht es schlecht aus, denn du hast nicht rechtswirksam die Gewährleistung ausgeschlossen.
Somit hätte der Käufer bei dir 2 Jahre Gewährleistung...
Ich hoffe für dich er geht nicht wirklich zum Anwalt.
Ich habe einen ADAC Kaufvertrag genommen, diesen normalen Vordruck.
Achso ok also wenn das ein Vordruck für den Gebrauchtwagenverkauf unter Privatlauten war, dann müsste dann da auch wörtwörtlich stehen, dass du die Gewährleistung ausschließt. Ich denke mal hast ein von ihm unterschriebenes Exemplar? Also den Kaufvertrag kopiert oder zweimal ausgefüllt?
Ja vordruck vom Adac für den privatverkauf.
Ich habe den Kaufvertrag zwei mal ausgefüllt und er wurde von beiden seiten auch so unterschrieben.
Ach ja dann ist doch alles gut.
Da hat er einfach Pech und du musst dich um nichts mehr kümmern.
Er war wohl in einer Werkstatt und hat das prüfen lassen und dabei ist das rausgekommen