Privatverkauf zurücknehmen?
Ich habe vor einer Woche etwas privat verkauft und das auch mit einem Kaufvertrag festgehalten. Nun meldet sich der Käufer und will die wäre zurückgeben weil er es woanders günstiger gesehen hat. Aber darüber hätte er sich ja vorher informieren können, ich muss es doch nicht zurück nehmen oder?
12 Antworten
In einem privaten Verkauf könnte der Kunde höchstens eine Abweichung von der Produktbeschreibung als Mangel monieren.
Dass er es anschließend woanders billiger hätte bekommen sollen, ist sein Pech.
Das begründet keinen Rücktrittsanspruch.
Er kann das andere Angebot gerne annehmen, wenn er seinen Vertrag mit Dir erfüllt hat.
Nein.
Nein Du musst nichts zurücknehmen, der Käufer hätte sich vorher über den günstigeren Preis informieren können.
Was würde Dein Kunde wohl sagen wenn Du was nachforderst wenn du gesehen hättest dass es woanders zu einem höheren Preis verkauft wird.
Nein, noch nichtmal ein Geschäft müsste die Ware zurücknehmen, nur weil der Kunde es irgendwo billiger gesehen hat. Außer das Geschäft verspricht sowas explizit, gibts ja auch.